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Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 26.07.2023
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
FiZ Fest
Die Aufbauarbeiten für das FiZ-Fest sind in vollem Gange. Es wird wieder viele und auch neue tolle Angebote geben.
Waldfreibad
Es wurden bisher 620 Saisonkarten und 80 Zehnerkarten verkauft. Bisher waren bereits über 14.000 Besucher da.
Die Möglichkeit eines vereinfachten Bebauungsplanes nach § 13b BauGB wurde aufgrund der Migrationswelle/Flüchtlingskriese und des Wohnraummangels geschaffen. Bebauungspläne nach § 13b werden ohne Umweltgutachten aufgestellt, um die Verfahren vorantreiben zu können und schnell Wohnraum schaffen zu können.
Im vereinfachten Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB wird nur eine Beteiligungsrunde durchgeführt, dies könnte durch die Durchführung einer zweiten Beteiligungsrunde geheilt werden. In diesem Verfahren können Gebiete überplant werden, die nicht im FNP berücksichtig sind, dies kann aber durch eine FNP-Änderung geheilt werden. Der im Verfahren nach § 13b nicht erforderliche Umweltbericht, kann nachträglich erstellt und nachgeschoben werden.
Mit dem Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde ein konkreter Bebauungsplan nach § 13b im vereinfachten Verfahren gekippt da dieser gegen EU-Recht verstößt.
Das Gerichtsurteil und dessen Auswirkung betreffen die Gemeinde Allmendingen konkret bzgl. des laufenden Bebauungsplanverfahren „Südblick“ in Weilersteußlingen sowie auch bereits bestehende/rechtskräftige Bebauungspläne. Welche genauen Auswirkungen das Gerichtsurteil haben wird, ist derzeit noch unklar.
Immissionen – Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass wenn Immissionen von Tieren bereits vor dem Bau eines Wohnhauses da sind, diese „zumutbar“ sind. Diese Entscheidung schafft eine Erleichterung bezüglich Innenentwicklung. Eine entsprechende Stellungnahme vom Landratsamt wurde diesbezüglich angefordert. Die Rückmeldung hierzu steht noch aus.
Burgmaier – Standort Allmendingen
Laut der Pressekonferenz zum Großbrand plant die Fa. Burgmaier keinen Aufbau mehr des Standortes in Allmendingen.
Work-Shop zum Biosphärengebiet
Es wird ein Info-/Bürger-Work-Shop zum Biosphärengebiet mit Fachreferenten am 25.09.2023 um 19.30 Uhr in der Bergemer Gemeindehalle in Weilersteußlingen stattfinden.
TOP 2: Anpassung Kostenersatz für das Mittagessen an den Schulstandorten und im Kindergarten LuBe – Beratung und Beschlussfassung
Der Essenlieferant für das warme Mittagessen an den Schulstandorten und in den Kindergärten erklärte Ende 2022, dass die Einkaufspreise immer noch extrem hoch seien und sie durch starke und vor allem kurzfristige Erhöhungen aller ihrer Lieferpartner den aktuellen Preis nicht mehr halten könnten. Ebenso belastend sei die extrem hohen täglichen Abbestellungen, welche teils im Bereich von 50 % der bestellten Essen liegen würden (Die Essensauswahl für die ganze Woche muss bereits am Mittwoch der Vorwoche um 8:00 Uhr erfolgen).
Deshalb hat der Gastronomie- & Eventbetrieb Mattheis in Blaubeuren-Asch ab Januar 2023 eine Preiserhöhung eingeführt und für das Schuljahr 2023 / 2024 eine weitere Preisanpassung angekündigt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Kostenersatz für das Mittagessen an den Schulstandorten und im Kindergarten Lube ab 01.09.2023
für Schüler 4,70 € (bisher 4,10 €)
für Lehrer und Erzieherinnen 5,40 € (bisher 4,60 €)
für Kinder Kiga Lube 3,40 € (bisher 2,80 €)
beträgt. Es wird mittelfristig ein Kostendeckungsgrad von 80% angestrebt.
TOP 3: Eigenanteil der Bus-Fahrtkosten Kindergarten – Beratung und Beschlussfassung
Die Kosten für die Beförderung der Kindergartenkinder betrugen im Jahr 2022;
Kiga LuBe und St. Maria zusammen: 16.574,20 €
Durchschnittliche Kosten der Jahr 2020 – 2022 Kiga LuBe und St. Maria zusammen:
14.529,20 €
Wird eine 20 %ige Kostendeckung wie bei den Kindergartenbeiträgen angestrebt, müssten sich folgende Einnahmen ergeben:
Kindergarten LuBe und St. Maria zusammen 2022: 3.314,84 €
Durchschnitt für die Jahre 2020 – 2022: 2.905,84 €
Unterstellt wird in der Berechnung, dass die Eltern nur für 11 Monate der Eigenanteil an den Fahrkosten bezahlen.
In Weilersteußlingen fahren derzeit 9 Kinder mit dem Bus (Stand September 2022), 7 Kinder (Stand Januar 2023), 8 Kinder ab März 2023, das ergibt im Durchschnitt 8 Kinder.
Zum Kindergarten St. Maria in Allmendingen fahren derzeit 4 Kinder mit dem Bus (September 2022), 4 Kinder (Stand Januar 2023), 4 Kinder ab März 2023, das ergibt im Durchschnitt 4 Kinder.
Der monatliche Eigenanteil würde somit betragen (bei durchschnittlicher Kinderzahl):
Kiga LuBe und St. Maria zusammen 2022: 25,11 €
Eigenanteil im Durchschnitt der Jahre 2020-2022: 22,01 €
Seit 01.01.2012 – 10 € in Weilersteußlingen und im Hochsträß (davor 7 € seit 2003)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig ab 01.09.2023 auf 20 € pro Monat für die Fahrtkosten zum Kindergarten zu erhöhen – mittelfristig 20 % Kostendeckung.
TOP 4: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Allmendingen für das Jahr 2023 – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann führte kurz die geplanten Maßnahmen für 2023 aus und dass der Haushalt aufgrund der angespannten Personalsituation er jetzt beschlossen werden kann und übergibt stv. Kämmerer Rechtsteiner das Wort. Stv. Kämmerer Rechtsteiner führte anschließend durch den Haushaltsplan (Anlage 1).
Im Anschluss führte stv. Kämmerer Rechtsteiner durch das Investitionsprogramm, welches für 2023 geplant ist. Unter anderem ging er hierbei auf den Breitband Schule, Breitband Gewerbegebiet, Kanalisation Pfraunstetten, Anbau Kindergarten St. Maria, Anschaffung Löschfahrzeug für die Feuerwehr, Feuerwehrhaus Lutherische Berge in Grötzingen ein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung (Anlage 2) der Gemeinde Allmendingen für das Haushaltsjahr 2023.
TOP 5: Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 –
Beratung und Beschlussfassung
Stv. Kämmerer Rechtsteiner führte durch den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 3). Hierbei erläuterte er den Erfolgsplan und den Liquiditätsplan.
Nachdem von Seiten des Gemeinderats keine Fragen gestellt wurden, wird der Wirtschaftsplan zur Abstimmung vorgetragen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei einer Abwesenheit den Wirtschaftsplan 2023 der Wasserversorgung Allmendingen.
TOP 6: Anpassung der Hebesätze – Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Teichmann informierte, dass aufgrund der sich abzeichnenden deutlichen Veränderungen bei den Messbeträgen und in der Folge bei den Hebesätzen eine Anpassung der Anrechnungshebesätze im Finanzausgleich ab 2027 notwendig werden wird. Es sei unbedingt zu vermeiden, dass Städte und Gemeinden, die ihre Hebesätze im Sinne einer Aufkommensneutralität unterhalb des Anrechnungshebesatzes festsetzen, beim Finanzausgleich benachteilig werden. Es bleibt abzuwarten, inwiefern zukünftig noch ausschließlich mit einem durchschnittlichen Anrechnungshebesatz gearbeitet werden kann.
Eine Anpassung der Hebesatzanrechnung werde außerdem bei der Ausgleichsstock-Förderung vorzunehmen sein.
Aufgrund der unterschiedlichen Länderregelungen bestand perspektivisch auch Handlungsbedarf bei der zukünftigen Berücksichtigung der Grundsteuer im Länderausgleich.
Die Verwaltung schlug daher die Anpassung der Hebesätze in der Grundsteuer A und in der Gewerbesteuer entsprechend des Rechenbeispiels 1 zum 01.01.2024 (Anlage 4) vor:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Hebesätze wie folgt zu erhöhen:
Grundsteuer A: von 320 % auf 370 %
Grundsteuer B: von 300 % auf 350 %
Gewerbesteuer: von 340 % auf 360 %
TOP 7: Spendenbericht – 1. Halbjahr
Gemäß § 78 Abs. 4 GemO darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.
Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass im 1. Halbjahr 2023 folgende Spenden bei der Gemeinde eingingen:
Zuwendungsgeber/in (Name, Anschrift) |
Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert |
von dem/der Zuwendungsgeber/in gewünschter Verwendungszweck |
Donau-Iller-Bank | 428,40 € | Anschaffung eines Nistkastens mit Kamera (Grundschule Weilersteußlingen) |
Donau-Iller-Bank | 428,40 € | Anschaffung eines Nistkastens mit Kamera (Schule Allmendingen) |
Schwenk Zement GmbH & Co. KG | 5.000,00 € | Neubau Feuerwehrhaus in Grötzingen, Pflastersteine |
Der Gemeinderat hat die Spenden einstimmig angenommen.
TOP 8: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung
Frau Dietz stellte die einzelnen Bauvorhaben vor (Anlage 5):
Baugesuch: Nutzungsänderung: Einbau, Kosmetik und Nagelstudio in Allmendingen, Flst. 94, Hauptstraße 29
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 34 BauGB zum beantragten Bauvorhaben/Nutzungsänderung.
Baugesuch: Einbau einer Schleppgaube in ein best. Mehrfamilienhaus in Allmendingen-Schwörzkirch, Flst. 909, Hochsträß 3
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 30 BauGB (Tanzplatz, rkr. seit 20.09.1996) zum beantragten Bauvorhaben.
Baugesuch: Umbau Wohnhaus/Verbreiterung Dachgauben, Anbau Garagen und Carport in Allmendingen, Flst. 368/10, Freybergring 32
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 30 BauGB (Hinter den Höfen rkr. seit 29.08.1961) zum beantragten Bauvorhaben.
Baugesuch: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Allmendingen-Weilersteußlingen, Flst. 10/2, Steißlinger Straße
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 34 BauGB zum beantragten Bauvorhaben.
Baugesuch: Anbau Holz-Hack-Schnitzel Lager an bestehenden Schuppen in Allmendingen-Weilersteußlingen, Flst. 237
Der Gemeinderat erteilte „vorbehaltlich Privilegierung“ einstimmig das Einvernehmen nach § 35 BauGB zum beantragten Bauvorhaben.
Baugesuch: Teilabbruch und Anbau Mitarbeiterwohnung mit Unterkellerung in Allmendingen, Flst. 360/3, Goethestraße 12
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 34 BauGB (Sanierungsgebiet Ortsmitte 2) zum beantragten Bauvorhaben.
Baugesuch: Errichtung einer Drivers Lounge in Modulbauweise in Allmendingen, Flst. 3513, Carl-Benz-Straße 6
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 30 BauGB (1. Erweiterung Gewerbegebiet Riedäcker Süd, 1. Änderung, rkr. seit 10.04.2015) zum beantragten Bauvorhaben.
Baugesuch/Änderung: Umbau einer Gaststätte zu einem Wohnhaus und Ausbau des Dachgeschosses in Allmendingen, Flst. 143/1, Schwenkstraße 6
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 34 BauGB zum beantragten Bauvorhaben.
Baugesuch: Auffüllung von Bodenmaterial in Allmendingen, Gemarkung Niederhofen, Gewann Ebenöde, Flst. 984
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen nach § 35 BauGB zur beantragten Auffüllung.
Kenntnisgabeverfahren: Abbruch/Rückbau der ehem. Produktionsstätte der Firma Burgmaier in Allmendingen, Flst. 169 und 169/1, Hauptstraße 100-106
Der Gemeinderat hat das Baugesuch nach § 34 BauGB zur Kenntnis genommen.
TOP 9: Wiedereinführung des Feierabendtarifs für das Waldfreibad Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung
Auf schriftlichen Antrag vom 28.06.2023 der CDU-Fraktion zur Einführung eines Abendtarifs für das Waldfreibad Allmendingen (Anlage 6) schlug Bürgermeister Teichmann entsprechend des Antrages vor, den Eintrittspreis ab 17.30 Uhr von 4,00 € auf 2,50 € ab sofort festzulegen.
Die Fraktion der Freien Wähler stimmte dem Vorschlag zu.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, ab sofort einen Abendtarif für das Waldfreibades ab 17.30 Uhr mit 2,50 €.
TOP 10: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatsitzung auf den 20.09.2023.
Straßenbeleuchtung
Gemeinderat Schach gab zu bedenken, dass die Straßenbeleuchtungsdauer angepasst werden sollte. Aus seiner Sicht werde hier am falschen Fleck gespart. Bürgermeister Teichmann führte hierzu aus, dass sich die Stromkosten mittlerweile versechsfacht haben. Aus Sicht von Bürgermeister Teichmann ist ggf. eine Anpassung bei den Durchgangsstraßen denkbar, jedoch nicht flächendeckend und verwies diesbezüglich auf die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses.
Gemeinderätin Fuchs regte an, bei Veranstaltungen wie bspw. dem FiZ die Straßenbeleuchtung brennen zu lassen. Bei Veranstaltungen sei es wichtig, dass die Straßenbeleuchtung nicht abgeschaltet werde.
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