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28.06.2023

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 28.06.2023 

  • Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

Bekanntgabe Jugendschöffen

Die Voraussetzung für Jugendschöffen sind im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und in der Verwaltungsvorschrift (VwV) Schöffen geregelt. Unter anderem sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Im Gegensatz zu Schöffen, sind Jugendschöffen nicht vom Gemeinderat zu beschließen.

Bei der Gemeinde Allmendingen ging ein Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl ein, dieser wurde fristgerecht an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuerumlage 1. Quartal 2023

Mit Datum vom 20.04.2023 erhielt die Gemeinde Allmendingen den Bescheid über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Gewerbesteuerumlage.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde auf 702,682,91 €, die Gewerbesteuerumlage auf 49.934,00 € festgesetzt. Die Gemeinde Allmendingen hat somit ein Guthaben von 652.748,91 €.

 

Ausgleichstock zur Gestaltung des Pausenhofes der Grundschule Weilersteußlingen

Die Gemeinde Allmendingen stellte einen Fördermitteantrag zur Gestaltung des Pausenhofs der Grundschule in Weilersteußlingen in Kombination mit einer barrierefreien Bushaltestelle. Die Fachförderung für die barrierefreie Bushaltestelle steht noch aus.

 

Onlinedienste A – Z

Derzeit stehen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Allmendingen bereits rund 27 Prozesse bzw. Onlinedienste auf der Homepage der Gemeinde Allmendingen zur Verfügung. Hier können beispielsweise Gewerbeanmeldungen und Meldebescheinigungen beantragt werden.

 

 

TOP 2: Schöffenwahl: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Jahre 2024 bis 2028

Die Gemeinde Allmendingen wurde mit Schreiben vom 02.03.2023 durch das Landgericht Ulm aufgefordert eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 einzureichen.

Dabei ist durch den Gemeinderat eine Vorschlagsliste aufzustellen. Diese muss mindestens 3 Personen enthalten, die in Allmendingen wohnhaft sind, die deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichend deutsche Sprachkenntnisse besitzen, am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und bei denen kein Ausschluss von der Wählbarkeit vorliegt. Ausschlussgründe sind beispielsweise eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten oder ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat sowie ein Insolvenzverfahren. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Zudem verlangt das verantwortungsvolle Schöffenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Verfassungstreue, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung.

Eine Überprüfung der oben genannten Kriterien fand (soweit möglich) bei allen Bewerber*innen statt und führte zu keinen Beanstandungen.

Im Mitteilungsblatt erfolgte am 19.05. und 26.05.2023 ein Aufruf, sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben. Bis zum 16.06.2023 (Bewerbungsende) gingen insgesamt 11 Bewerbungen ein.

Der Gemeinderat benannte einstimmig die 11 Personen unverändert für die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Die Vorschlagsliste lag für eine Woche vom 03.07.2023 bis 10.07.2023 öffentlich im Rathaus aus und wird nach Ende der Einspruchsfrist dem Amtsgericht Ehingen übermittelt.

 

 

TOP 3: Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 – Beratung und Beschlussfassung

Die Vertreter und Vertreterinnen des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt.

Nachfolgend ein Auszug aus dem gemeinsamen Rundschreiben vom 05.05.2023 des Städtetags Baden-Württemberg/Gemeindetags Baden-Württemberg/4-Kirchen-Konferenz über Kita-Fragen bezüglich Elternbeiträge in Kindertagesstätten; Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung von Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2023/2024:

Die Refinanzierung der Frühkindlichen Bildung sieht eine Kostenverteilung auf anteilige Bundesmittel, Landesmittel, Kommunale Anteile, Trägeranteile und Elternbeteiligung vor. Im Jahr 2020 fielen laut Jahresrechnungsstatistik der kommunalen Haushalte rund 4,5 Mrd. Euro für die Personal- und Sachausgaben in der Frühkindlichen Bildung an. Nach wie vor unterliegt die Arbeit in der frühkindlichen Bildung stetigen Kostensteigerungen, nicht zuletzt durch die Aufwertung der pädagogischen Fachkräfte im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales

Anliegen ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig die Belastung der Familien angemessen im Blick zu behalten.

Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent.

Nachdem Eltern und Familien verschiedentlich bei der Kompensation der gestiegenen Le­benshaltungskosten geholfen wurde und insbesondere Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage von den Erhöhungen nur bedingt betroffen sind, wird die vorgeschlagene Erhöhung als vertretbar angesehen. Wir bitten die Träger dennoch, den Eltern Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie bspw. Wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung zu stellen.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung

 

Beiträge für Regelkindergärten Kiga-Jahr 2023/24 (Beiträge Kiga-Jahr 2022/2023 in Klammer)
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind** 138 € (127 €)

für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern** unter 18 Jahren 107 € (99 €)

für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern** unter 18 Jahren 72 € (66 €)

für ein Kind aus einer Familie mit vier u. mehr Kindern** unter 18 Jahren 24 € (22 €)

** Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.

Diese Sätze gelten im kirchlichen Bereich als Landesrichtsätze.

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.


Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.

Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-
jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und Ab­schläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist.

Wie angeführt, ist das angestrebte Ziel der unterzeichneten Verbände in Baden-Württemberg ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Dieser Kostendeckungsgrad wurde in der Vergangenheit nicht erreicht. Nachdem in den Jahren 2021 und 2022 pandemiebedingt kein regelmäßiger Betrieb stattfand wird für die Ausweisung des Kostendeckungsgrad das Jahr 2020 herangezogen:

 

Kindergarten St. Maria                                           Kostendeckungsgrad  15 %

Kinderhaus Don Bosco – Kindergarten               Kostendeckungsgrad  15,8 %

Kinderhaus Don Bosco – Krippe                         Kostendeckungsgrad  17,87 %

Kindergarten LuBe                                                 Kostendeckungsgrad    8,98 % (bedingt                                                                                   durch Einrichtung der 2. Gruppe)

 

Der Kirchengemeinderat sowie der freie Träger werden im Nachgang an die Sitzung des Gemeinderates über die Angelegenheit beraten bzw. den entsprechenden Beschluss fassen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Elternbeiträge im kommunalen Kindergarten „LuBe“ Weilersteußlingen um 10 % gerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag für das Jahr 2023/2024 anzuheben. Bei den erweiterten Angebotsformen ÖZ 2 und ÖZ 3 (jeweils 32,5 Std./Woche) steigt der Beitrag um 10 % und bei ÖZ 4 (35 Std./Woche) um 20 % (auf den Basisbeitrag). Bei U3-jährigen wird ein Aufschlag von 100 % erhoben.

Der Gemeinderat empfahl den kirchlichen und freien Trägern einstimmig, die Elternbeiträge entsprechend anzuheben Für den Kleinkindbereich (Krippe) wurde empfohlen den Elternbeitrag um 8,5 % anzupassen.

 

TOP 4: Neufassung der Hauptsatzung zum 01.08.2023 – Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen hat am 26.03.2003 die aktuell gültige Hauptsatzung beschlossen, daraufhin folgte die 1. Änderung der Hauptsatzung am 07.12.2006, in Kraft seit dem 01.01.2007.

Zahlreiche Änderungen in den Gesetzen sowie im Verwaltungsablauf (beispielsweise Videositzungen) und die Überprüfung der Sitzverteilung in den Gremien mit notwendiger Anpassung der unechten Teilortswahl in zwei Teilorten machen eine Neufassung der Hauptsatzung nach über 20 Jahren erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Allmendingen einstimmig. Die Satzung wird ortsüblich bekanntgemacht, dem Landratsamt angezeigt und tritt dann am 1. August 2023 in Kraft.

 

 

TOP 5: Ergänzungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung OEW Breitband – Beratung und Beschlussfassung

Beschlussantrag

Ergänzungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Breitbandversorgung zwischen der Gemeinde Allmendingen und der OEW Breitband GmbH.

 

OEW Breitband GmbH

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) hat gemeinsam mit den Breitbandverbänden Komm.Pakt.Net, BLS Sigmaringen, Zweckverband Ravensburg und ZVBB Bodenseekreis die OEW Breitband GmbH gegründet. Die OEW Breitband GmbH ist ein 100% kommunales Unternehmen mit dem Zweck der Daseinsvorsorge im Bereich Breitbandversorgung.

 

Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31. März 2023 unterstützt die Gebietskörperschaften beim Aufbau einer kommunalen Breitbandinfrastruktur in Gebieten in denen kein NGA-Netz (Next-Generation-Access-Netz) vorhanden ist oder das verfügbare NGA-Netz nicht mindestens 500 Mbit/s im Download beziehungsweise 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stellen kann.

Eine Förderung für den Aufbau eines kommunalen Gigabitnetzes ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz innerhalb von drei Jahren von einem Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellt wird oder in Gebieten in denen ein Kabelnetz (HFC) vorhanden ist. Mit der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 fördert die Bundesregierung weiterhin den Aufbau der digitalen Infrastruktur dort, wo der privatwirtschaftliche Ausbau nicht erfolgt.

 

Angebot der OEW Breitband GmbH (Herstellung der passiven Infrastruktur)

Die Gemeinde Allmendingen und die OEW Breitband GmbH haben bereits am 12.05.2022 eine Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Breitbandversorgung für folgende Gemarkungen abgeschlossen:

  • Ennahofen
  • Grötzingen
  • Niederhofen
  • Weilersteußlingen

 

Auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 macht die OEW Breitband GmbH der Gemeinde Allmendingen ergänzend das Angebot, den geförderten Breitbandausbau für die förderfähigen Adresspunkte in der nachstehenden Gemarkung zu übernehmen:

  • Allmendingen

Das Angebot der OEW Breitband, den geförderten Breitbandausbau für die genannte Gemarkung zu übernehmen, erfolgt vorbehaltlich des Ergebnisses des Markterkundungsverfahrens. Nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 sind die förderfähigen Gebiete beziehungsweise Adresspunkte im Rahmen eines vor der Förderantragstellung durchzuführenden Markterkundungsverfahrens (Zuwendungsvoraussetzung) zu ermitteln. Erst nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens und der Auswertung der Meldungen der Telekommunikationsunternehmen kann abschließend das förderfähige Gebiet beziehungsweise die förderfähigen Adresspunkte festgelegt werden und das Projektgebiet für den Förderantrag abgegrenzt werden.

Die OEW Breitband GmbH stellt für den Breitbandausbau die Eigenmittel bereit, die ansonsten über die Kommune zu leisten wären. Fördermittelbeantragung, Planung, Errichtung, Verpachtung und Eigentum der neu errichteten Breitbandnetze werden in den Händen der OEW Breitband GmbH gebündelt. Für die Gemeinde bedeutet dies, dass Sie den Breitbandausbau, für den Teil den die OEW Breitband GmbH ausbaut nicht verantworten muss, sondern sich lediglich zur Unterstützung der OEW Breitband GmbH verpflichtet.

 

Abgrenzung zum möglichen Ausbau im Rahmen der Weißen-Flecken-Förderung

Soweit für die Kommune zutreffend, erfolgt der Ausbau durch die OEW Breitband GmbH additiv zu dem eventuell bereits laufenden oder erfolgten kommunalen Ausbau im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Weiße-Flecken-Förderung) im Gemeindegebiet.

Die Rolle von Komm.Pakt.Net als Berater und Unterstützer der Kommunen für den Breitbandausbau bleibt bestehen. Sofern für die Kommune zutreffend:

Der im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung von der Kommune geplante Ausbau unterversorgter Gebiete wird fortgesetzt und über die Kommune realisiert.

 

Abgrenzung zum möglichen Ausbau im Rahmen der Grauen-Flecken-Förderung durch die OEW Breitband GmbH

Auf Grundlage der bereits zwischen der Gemeinde Allmendingen und der OEW Breitband GmbH abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Breitbandversorgung vom 12.05.2022, erfolgte die Förderantragstellung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Graue-Flecken-Förderung).

Die OEW Breitband GmbH hat für die förderfähigen Adresspunkte (< 100 Mbit/s im Download) nach der genannten Richtlinie den Förderantrag gestellt und den Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe bereits vom Bund erhalten. Ebenso liegt der Zuwendungsbescheid für die Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg vor.

Das Angebot für den Breitbandausbau in den Graue-Flecken-Gebieten bleibt bestehen und wird von der OEW Breitband GmbH realisiert.

 

Nutzung vorhandener kommunaler Bestandsinfrastruktur

Die OEW Breitband GmbH verpflichtet sich, die bisherigen Leistungen der Kommunen bei der Errichtung von Breitbandinfrastrukturen wie beispielsweise Leerrohre, Netzverteiler oder PoP-Container zu nutzen soweit die Infrastrukturen nutzbar sind. Die Anpachtung beziehungsweise der im Einzelfall sachlich begründete erforderliche Ankauf der Infrastrukturen erfolgt auf Basis angemessener Vergütung und in Abstimmung mit Komm.Pakt.Net (Nutzungsberechtigte).

 

Netzbetrieb beim Ausbau durch die OEW Breitband GmbH

Für die Versorgung mit leistungsfähigen und zukunftsfähigen Breitbanddiensten liegt für die Gemeinden des Alb-Donau-Kreises bereits ein Netzbetriebsvertrag zwischen Komm.Pakt.Net und der NetCom BW GmbH vor.

Es wird rechtlich geprüft und mit dem zuständigen Bundesministerium und dem Projektträger abgestimmt, ob der Netzbetrieb für den zukünftigen flächendeckenden Ausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 bereits mit abgedeckt ist. Sollte eine Anerkennung des Netzbetriebsvertrages hierfür nicht möglich sein, wird der Netzbetrieb für die von der OEW Breitband errichtete passive Infrastruktur neu ausgeschrieben.

 

Voraussichtlicher Zeitplan bis zum Baubeginn

Die Förderanträge sollen unmittelbar nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung gestellt werden. Nach Vorliegen der Zuwendungsbescheide in vorläufiger Höhe werden die Planungs- und Bauleistungen von der OEW Breitband GmbH ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung der Leistungen sind vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten und Fristen einzuhalten. Daran anschließend kann mit der Realisierung der Ausbaumaßnahmen begonnen werden.

 

Zusammenarbeit OEW Breitband GmbH und Komm.Pakt.Net

Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der OEW Breitband GmbH und Komm.Pakt.Net wurden in einem „öffentlich-rechtlichen Vertrag“ geregelt, dem am 20. April 2022 die Gesellschafterversammlung der OEW Breitband GmbH und am 4. Mai 2022 der Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net zugestimmt haben.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Breitbandversorgung zwischen der Gemeinde Allmendingen und der OEW Breitband GmbH vom 12.05.2022 zu und beauftragte den Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung.

 

 

TOP 6: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

  1. Baugesuch: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses in 2 Wohneinheiten in Ennahofen, im Bereich der Fuchsgasse

Der Gemeinderat erteilte einstimmig, nach Zustimmung des Ortschaftsrates das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

  1. Baugesuch: Wohnhausumbau und Erweiterung in Allmendingen, im Bereich der Weihersäge

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.

  1. Baugesuch Einbau einer Schleppgaube in ein best. Mehrfamilienhaus in Schwörzkirch, im Bereich der Stegäckerstraße

Der Gemeinderat versagte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.

  1. Baugesuch: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Allmendingen, im Bereich der Hauptstraße

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

  1. Baugesuch: Um- und Ausbau einer bestehenden Scheune in Schwörzkirch, im Bereich Hochsträß

Der Gemeinderat erteilt einstimmig nach Zustimmung durch den Ortschaftsrat, das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

  1. Kenntnisgabeverfahren: Abbruch eines Wohnhauses mit 2 Schuppen in Allmendingen in Bereich der Hauptstraße

Der Gemeinderat nimmt das geplante Vorhaben zur Kenntnis.

 

 

TOP 7: Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

In der Gemeinderatssitzung am 10.05.2023 wurde der Verkauf des Bauplatzes Flst. 93/2 im Baugebiet Schelmenegert in Ennahofen beschlossen.

 

 

TOP 8: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

Baugebiet Schwörzkirch

Gemeinderätin Reck teilte mit, dass es im Baugebiet in Schwörzkirch Probleme mit den Telefon- und Internetanschlüssen bei der Telekom gibt und bat die Verwaltung um Klärung

 

Ehemaliger Recyclinghof

Gemeinderat Fuchs teilte mit, dass die Lagerung von Grüngut auf dem ehemaligen Recyclinghof in Allmendingen teilweise Unmut in der Bevölkerung erzeugt. Bürgermeister Teichmann erklärte, dass es sich hierbei um die Zwischenlagerung des gemeindlichen Grüngutes durch den Bauhof handelt. Das Grüngut wird gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt zur Grüngutannahmestelle gefahren.

 

Grüngutannahme Fa. Braig

Gemeinderat Fuchs erkundigte sich, ob die Fa. Braig in Ehingen auch Grüngut annimmt. Bürgermeister Teichmann bejahte dies. Auf Nachfrage von Gemeinderat Preisler ob die Grüngutannahme kostenpflichtig ist, erläuterte Gemeinderat Bayer, dass die Grüngutannahme bei der Grüngutannahmestelle des Kreises kostenfrei ist. Die Grüngutentsorgung durch die Fa. Braig, außerhalb der Öffnungszeiten der Annahmestelle des Kreises, ist jedoch gebührenpflichtig.

 

Fertigstellung Recyclinghöfe

Gemeinderat Preisler bat um kurze Information bzgl. der Fertigstellung der umliegenden Recyclinghöfe. Bürgermeister Teichmann teilte hierzu mit, dass der Recyclinghof in Schelklingen voraussichtlich im Herbst, der Recyclinghof in Ehingen evtl. bis Ende des Jahres fertiggestellt sein wird.

 

Altpapiercontainer

Gemeinderat Preisler erkundigte sich, ob es beim ehemaligen Recyclinghof einen Altpapiercontainer gibt. Gemeinderat Hammer bejahte dies.

 

Straßensperrung bzgl. Abbrucharbeiten Fa. Burgmaier

Gemeinderätin Fuchs bat um Überprüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung bzgl. des Umfangs der Sperrung. Da die Abbrucharbeiten weit vorangeschritten sind, könnte die Sperrung bis auf den Bereich des Verwaltungsgebäudes auf eine Gehwegsperrung reduziert werden.

 

Straßenbeleuchtung beim Kreiselmusikfest

Gemeinderat Schmidt erkundigte sich, weshalb die Straßenbeleuchtung beim Kreiselmusikfest nicht funktionierte. Bürgermeister Teichmann erklärte, dass es aufgrund eines technischen Defektes leider zu Problemen bzw. Ausfällen der Straßenbeleuchtung kam.

 

Homeoffice

Gemeinderat Schmidt informierte sich über die Homeoffice-Möglichkeiten der gemeindlichen Mitarbeiter. Bürgermeister Teichmann erklärte kurz, dass die Möglichkeit für Homeoffice besteht, jedoch nicht für alle Bereiche wie beispielsweise den Bauhof. Des Weiteren muss die Erreichbarkeit des jeweiligen Mitarbeiters im Homeoffice jedoch gewährleistet sein.

 

Rathausplatz, Wasserlauf

Gemeinderat Hammer stellte erfreut fest, dass der Wasserlauf am Rathausplatz wieder in Betrieb genommen wurde.

 

Fußgängerunterführung Marienstraße zum Friedhof

Gemeinderat Hammer bat um Durchführung der Grünpflegearbeiten im Bereich der Fußgängerunterführung in der Marienstraße zum Friedhof.

 

Fußweg Hauptstraße zur Riedgasse

Gemeinderat Fuchs bat um die Begehbarmachung des Fußweges von der Hauptstraße zur Riedgasse.

 

Straßenbeleuchtung, Anpassung

Gemeinderat Bayer thematisierte die Anpassung der Dauer der Straßenbeleuchtung. Bürgermeister Teichmann erklärte, dass aufgrund der Strom-Preissteigerungen derzeit keine Anpassung vorgesehen bzw. geplant ist.

 

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