29.09.2021,
00.00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen am 29.09.2021

– Bekanntgabe der Beschlüsse – 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

  • An der Grundschule in Allmendingen kam es vermehrt zu Gefährdungen der Schulkinder durch Elterntaxis. Durch die Polizei wird deshalb fortan die Situation verstärkt beobachtet und bei Bedarf regulierend eingegriffen.
  • Das Waldfreibad wurde erfreulicherweise auch in dieser Saison sehr gut besucht. Im Vergleich zum Vorjahr konnte eine deutliche Steigerung der Besucherzahlen verzeichnet werden. Ein besonderer Dank gilt den ehrenamtlichen Helfern, ohne die ein Betrieb in diesem Jahr nicht möglich gewesen wäre.
  • Die Gemeinde Allmendingen erhält im Rahmen der FAG-Zuweisung für das 3. Quartal 2021 für die Gemeindeverbindungsstraßen 6.860,00 €.
  • Zudem erhält die Gemeinde Allmendingen 220.851,40 € als Finanzausgleich für das 3. Quartal 2021 und 99.744,00 € Umsatzsteueranteil für das 3. Quartal. Hiermit wird die Kreisumlage in Höhe von 408.480,00 € verrechnet, sodass eine Erstattung in Höhe von 87.884,60 € an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis fällig ist.

 

 

TOP 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ranberg“

  • Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
  • Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ranberg“
  • Beschluss über die Offenlage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Die EnBW Solar GmbH plant die Entwicklung und Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemeinde Allmendingen, Gemarkung Weilersteußlingen, südlich der Ortslagen von Weilersteußlingen und Ermelau.

Vorgesehen ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von etwa 13 MWp  und einer Fläche von ca. 14,6 ha.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind abgeschlossen. Eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde durchgeführt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Abwägung wird entsprechend dem vorgelegten Beschlussvorschlag ausdrücklich zugestimmt (Abwägungsbeschluss, § 2 Abs. 3 BauGB).

Auf Grundlage des gefassten Abwägungsbeschlusses wird die Planung entsprechend den aktualisierten Planungsunterlagen angenommen.

Der Gemeinderat Allmendingen beschließt zudem die Offenlegung des vorliegenden Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Park Ranberg“ für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt die nachfolgende Offenlage durchzuführen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden werden durch das Büro gutschker & dongus GmbH durchgeführt.

 

TOP 3: Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Bei der Kleindorfer Kirche“ im beschleunigten Verfahren (nach § 13a BauGB) – Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Änderungsverfahrens, den Entwurf der Änderung und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach Baugesetzbuch

Mit der Änderung der Örtlichen Bauvorschriften werden den geänderten Zielen einer nachhaltigen Energieversorgung als Beitrag zum Klimaschutz nachgekommen und gegenüber den denkmalgeschützten Gestaltungsbelangen Vorrang eingeräumt.

Die städtebauliche-gestalterische Situation und Vorprägung der Dachlandschaft in Allmendingen rechtfertigt die bisher restriktive Zulässigkeitsfestsetzung nicht mehr. Mit der Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen, die dunkle Dachflächen mit sich bringen, wie sie im Umfeld der Ortslage bereits vorhanden sind, wird die Festsetzung zur Dachfarbe mit bisher naturrotem bis rotbraunem Material folglich um anthrazitfarbene Dachfarben ergänzt. Eine dunklere Grunddachfläche stellt dann keinen großen Kontrast zur Solaranlage dar.

Mit der Änderung der Festsetzung wird zudem den Zielen des Baugesetzes und der Landesbauordnung einer nachhaltigen Stadtentwicklung unter Berücksichtigung des Klimaschutzes durch Ressourcenschutz nachgekommen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan “Bei der Kleindorfer Kirche“ als Bebauungsplanänderung nach § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich bleibt unverändert und der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften erhält die Bezeichnung “Bei der Kleindorfer Kirche, 1. Änderung“. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
  2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Änderung der Festsetzung zur örtlichen Bauvorschrift mit Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Beistandsleistungsvereinbarungen für die kommunal betriebenen Wertstoffhöfe/Grünabfallsammelstellen

In der Gemeinde Allmendingen, im Ortsteil Ennahofen, soll künftig ein Grüngutsammelplatz vom Alb-Donau-Kreis betrieben werden.

Die Kostenerstattung durch das Landratsamt richtet sich nach der durch die Einwohnerzahl bestimmten wöchentlichen Öffnungszeiten. Bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 4 Stunden beträgt die jährliche Kostenerstattung für den Grüngutsammelplatz in Ennahofen 7.900 €.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Beistandsleistung „Bereitstellung und Bewirtschaftung eines Grüngutsammelplatzes“ zu.

 

TOP 5: Vergabe der digitalen Tafelanlagen für die Grundschule Allmendingen und die Gemeinschaftsschule Schelklingen-Allmendingen (Standort Allmendingen)

Die Gemeinde Allmendingen hat im Rahmen des Digitalpakt 78.650,00 € an Finanzmittel zugewiesen bekommen. Aus diesen Finanzmitteln wird ein Teil der Umsetzung des Medienentwicklungsplan an der Gemeinschaftsschule (Standort Allmendingen) und den Grundschulen Allmendingen und Weilersteußlingen realisiert.

Hierzu ist die Anschaffung von insgesamt 7 digitalen Tafeln (Whiteboards) geplant.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Anschaffung von sieben Tafeln bei der Bieterin Visocom GmbH zum Angebotspreis von 33.553,66 €.

 

TOP 6: Annahme von Spenden; Spendenbericht 1. Halbjahr 2021

Im 1. Halbjahr 2021 gingen 100,00 € für die Anschaffung von Kunstmaterial für die Grundschule Allmendingen und 178,50 € für die Anschaffung eines Insektenhotels des Kindergarten LuBe in Weilersteußlingen als Spende bei der Gemeindekasse ein.

Der Gemeinderat nahm die Spende einstimmig an.

 

TOP 7: Vergabe von Arbeiten zur Sanierung der Druckerhöhungsanlage im Lichseweg

Die bestehende Druckerhöhungsanlage im Lichseweg ist sehr stark in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden. Auf die Ausschreibung haben sich drei Bieterinnen mit drei Hauptangebote und zwei Nebenangebote beworben. Das wirtschaftlichste Angebot war das Nebenangebot der Firma Lohr aus Ravensburg zum Gesamtpreis von brutto 98.620,81€ (netto 82.874,63€).

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Vergabe der Arbeiten zum Bruttopreis von 98.620,81 € an die Firma Lohr aus Ravensburg.

 

TOP 8: Widmung „Bahnhofstraße“ in Allmendingen als Gemeindestraße gem. § 3 StrG Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Das Grundstück Flst. 85/1, Bahnhofstraße, Gemarkung Allmendingen ist endgültig als Straße hergestellt und wurde dem Verkehr überlassen.

Aufgrund des Straßengesetzes Baden-Württemberg (StrG) ist die Widmung einer Straße bzw. deren Überlassung für den Verkehr öffentlich bekannt zu machen (§ 5 Abs. 4 Satz 1 bzw. Abs. 6 Satz 3 StrG). Die Straße Flst. 85/1, Bahnhofstraße ist als Gemeindestraße eingestuft (§ 3 Abs. 1 StrG).

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Widmung des Grundstücks Flst. 85/1, Bahnhofstraße, Gemarkung Allmendingen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens nach § 5 Abs. 4 Satz 1 bzw. 6 Satz 3 StrG.

 

 

TOP 9: Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche

Es wurden acht Baugesuche vorgestellt und beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde jeweils einstimmig erteilt:

  • Wohnhausumbau und -erweiterung im Bereich Hochsträß in Schwörzkirch
  • Abbruch der bestehenden Garage und Neubau von zwei Garagen im Bereich Freybergring
  • Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle im Bereich Am Platz in Ennahofen
  • Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage im Bereich Bahnhofstraße
  • Neubau eines Hofladens im Bereich Finstergasse (Planänderung)
  • Einbau Büros in bestehende Halle im Bereich Carl-Benz-Straße
  • Errichtung Einfamilienhaus mit Garage und Stellplätzen im Bereich An der kleinen Schmiech
  • Zur Kenntnis: Anbau einer aufgeständerten Terrasse an bestehendes Einfamilienhaus im Bereich Bahnhofstraße

Des Weiteren wurde bekannt gegeben, dass während der Sommerpause drei Baugesuchen im Rahmen eines Umlaufverfahrens das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde:

  • Tagungsräume mit Wohnraum und Garagen im Bereich Ennostraße in Ennahofen
  • Aufstellung eines Hühnermobils im Bereich Allmendingen, Ennahofen, Grötzingen und Weilersteußlingen
  • Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage im Bereich Kapellenweg in Niederhofen

 

TOP 10: Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Allmendingen – Haushaltserlass

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Allmendingen hinsichtlich des Gesamtbetrags der im § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditermächtigungen in Höhe von 1.000.000 € nicht genehmigt. Dies ist aus dem Haushaltserlass des Landratsamts Alb-Donau-Kreis vom 22. September 2021 ersichtlich.

Aufgrund der versagten Genehmigung des Gesamtbetrags der Kreditermächtigungen ist die Haushaltssatzung in der durch den Haushaltserlass geänderten Form öffentlich bekannt zu geben. Über die Satzungsänderung ist ein sogenannter Beitrittsbeschluss herbeizuführen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat tritt der durch den Haushaltserlass des Landratsamts Alb-Donau-Kreis vom 22. September 2021 geänderten Haushaltssatzung für das Jahr 2021, einschließlich der nicht genehmigten Kreditermächtigung, bei.

 

TOP 11: Verschiedenes/Fragen und Anregungen der Gemeinderäte

  • Aus den Reihen des Gemeinderats wurde das neu angebrachte Graffiti an der Trafostation beim REWE Markt gelobt, sowie ein Dank an den Bauhof für das Anlegen der Blühwiese an der Ladestraße ausgesprochen.
  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 27. Oktober 2021 statt.

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