09.04.2025,
17.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 09.04.2025

 

Bekanntgabe der Beschlüsse

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

 

Geschwindigkeitsüberwachung.

Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung in der Ehinger Straße mittels Tempo-Info-Gerät konnte festgestellt werden, dass die Verkehrsteilnehmer größtenteils unter 50 km/h fahren.

 

Waldfreiband – Badekartenvorverkauf

Da die Badesaison bald beginnt, findet der Badekartenvorverkauf in der Zeit vom 15.04.2025 bis zum 30.04.2025 im Bürgerbüro des Rathauses statt. Bürgermeister Teichmann informierte des Weiteren, dass es dieses Jahr keine Preisanpassung gibt und die Preise gleichbleiben.

 

 

TOP 2: Bekanntgabe Sitzung des technischen Ausschusses

Bürgermeister Teichmann gab bzgl. der Sitzung des technischen Ausschusses folgendes bekannt:

 

Riedgasse, Tempo 30

Ein 30er Schild wird in der Riedgasse nicht angebracht.

 

Blümelenweg, Parkplatzmarkierungen

Im Blümelenweg werden an der Wendeplatte Parkplatzmarkierungen angebracht um hier das Verkehrsverhältnis zu verbessern. Es werde des Öfteren Kontrollen geben, um dieses zu Kontrollieren.

 

Bahnhofstraße, Fußweg

Der Fußweg in der Bahnhofsstraße im Bereich Gebäude Nr. 9 ist ein öffentlicher Weg. Die Hausverwaltung wird deshalb gebeten, das angebrachte Schild „Privatgrundstück“ abzunehmen.

 

 

TOP 3: Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann informierte das Gremium, dass die Verwaltung plant Herrn Michael Preis zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen, um das Standesamt personell zu unterstützen.

Derzeit sind drei Vollstandesbeamte (Frau Hauler, Frau Stetter und Frau Mohn) sowie zwei Eheschließungsstandesbeamte (Herr BM Teichmann und Herr BM Schaupp) tätig. Da Frau Hauler die Verwaltung demnächst verlässt und Frau Stetter nach ihrer Elternzeit in Teilzeit tätig ist, soll durch die Ernennung von Herrn Preis sichergestellt werden, dass ausreichend Personal für Eheschließungen zur Verfügung steht. Herr Preis wird diese Aufgabe neben seiner Haupttätigkeit in der Kämmerei übernehmen.

Gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 3 des PStG-DVO kann die Gemeinde geeignete Bedienstete zu Eheschließungsstandesbeamten ernennen. Für diese Bestellung sind keine fachlichen Voraussetzungen erforderlich. Die Befugnisse eines Eheschließungsstandesbeamten sind in § 1 Abs. 5 bis 7 PStG-DVO geregelt. Diese sind auf die Vornahme von Eheschließungen und die dabei möglichen Beurkundungen von Namenserklärungen der Ehepartner sowie die Erstausstellung von Eheurkunden und die Ausstellung von Bescheinigungen, die mit der Eheschließung in Zusammenhang stehen, beschränkt. Die Verwaltung hält Herrn Preis für geeignet und empfiehlt seine Bestellung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig auf Vorschlag von Bürgermeister Teichmann Herrn Michael Preis als Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.

 

 

TOP 4: Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrages ab 01.01.2026 – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann erläuterte dem Gremium, dass der bestehende Stromlieferungsvertrag mit der Erdgas Südwest für Standartlastprofile bis zum 31.12.2025 läuft und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Da die bestehenden Konditionen voraussichtlich zu einer Vertragsverlängerung aktuell sehr hoch sind, wird empfohlen diesen Vertrag nicht zu verlängern und neue Angebote einzuholen. Aktuell hat die Gemeinde für diese Verbrauchsstellen einen Stromverbrauch von rund 500.000 kWh und der Arbeitspreis beträgt aktuell 12,4465 Cent/kWh Netto. Hierzu kommen noch die Kosten für Stromsteuer, Netzentgelte, Umsatzsteuer und weitere Abgaben.

Da eine erste Abfrage am Markt auch für dieses Jahr Preisbindungen auf die Stromangebote von wenigen Stunden ergeben hat, kann die Vergabe nicht im normalen Rahmen stattfinden und es ist eine Ermächtigung zum Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrag für die Verwaltung notwendig.

Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig die Verwaltung zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrags ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 24 oder 36 Monaten.

 

 

TOP 5: Entwidmung von Waldwegen (Bereich Steinsberg) -Beratung und Beschlussfassung

Die Flurstücke 397/0, 1916/0 sowie 1897/2, Gemarkung Allmendingen sollen entwidmet werden. Die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller mit dem Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe „VRG-A Allmendingen-Steinsberg“ sowie dem Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen „VRG-S Allmendingen-Steinsberg zum Abbau von Kalkstein beinhaltet auch die zuvor genannten Grundstücke.

Um einen späteren Abbau der oberflächennahen Rohstoffe umsetzen zu können, sollen die Wege-Flächen bereits zum jetzigen Zeitpunkt entwidmet werden. Für die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke wird ein Geh- und Fahrrecht für die Gemeinde mit Weitergabe an die angrenzenden Grundstückseigentümer eingeräumt.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Entwidmung der Flurstücke 397/0, 1916/0 sowie 1897/2, Gemarkung Allmendingen gemäß § 7 Straßengesetz zu. Bis zum Abbau der oberflächennahen Rohstoffe soll ein Geh- und Fahrrecht für die Gemeinde mit Weitergabe an die angrenzenden Grundstückseigentümer eingeräumt werden.

TOP 6: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Frau Dietz stellte die Baugesuche vor:

  1. Bauvoranfrage: 2 Wohnhäuser mit Garagen in Allmendingen, Am Seidenspinner, Flst. 485

Der Gemeinderat erteilte einstimmig bei einer Befangenheit das gemeindliche Einvernehmen gem. § 57 LBO i.V.m. § 35 BauGB.

 

  1. Nutzungsänderung Wirtschaftsraum als Friseursalon in Ermelau, Brunnenstraße 5, Flst. 169

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat.

 

  1. Anbau einer Überdachung an das bestehende Gebäude in Allmendingen, Marienstraße 12/2, Flst. 657

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.

 

  1. Teilumnutzung von Bühnenraum im Wohnraum in Allmendingen, Feldmattweg 3, Flst. 811/9

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.

 

  1. Neubau Einfamilien-Wohnhaus mit Doppelgarage in Allmendingen, Kleindorfer Straße 7, Flst. 31/12

Der Gemeinderat erteilte einstimmig bei einer Befangenheit das gemeindliche Einvernehmen gem. § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.

 

 

Top 7: Bestätigung des neu gewählten Gesamtkommandanten und seines Stellvertreters, Gesamtfeuerwehr Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung

Im Zuge der Hauptversammlung der Gesamtfeuerwehr Allmendingen am 15. März 2025 stand die Wahl des Gesamtkommandanten und seines Stellvertreters an.

Die Amtszeit endet jeweils zum 31. Mai 2025.

– Herr Thomas Baur war zu diesem Zeitpunkt Gesamtkommandant und stellte sich auch für eine weitere Amtsperiode von 5 Jahren zur Wahl

– Herr Martin Braig war zu diesem Zeitpunkt stellv. Gesamtkommandant und stellte sich auch für eine weitere Amtsperiode von 5 Jahren zur Wahl.

 

Das Wahlergebnis ergab, dass Herr Thomas Baur mit 74 von 74 abgegebenen Stimmen sowie Herr Martin Braig mit 71 von 74 abgegebenen Stimmen jeweils für weitere 5 Jahre in ihrem jeweiligen Amt gewählt wurden.

Gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz wird der Abteilungskommandant sowie sein Stellvertreter nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt:

Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten oder eines Stellvertreters kann die Amtszeit für den Nachfolger verkürzt werden; das Nähere ist durch Satzung zu regeln. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten oder zu deren Stellvertreter. Die Bestellung nach Satz 3 endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Satz 1. Der Feuerwehrkommandant, die Abteilungskommandanten und die Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.

Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von

– Herrn Thomas Baur zum Gesamtkommandant der Gesamtfeuerwehr Allmendingen für weitere 5 Jahre und

– Herrn Martin Braig zum stellvertretenden Gesamtkommandant der Gesamtfeuerwehr Allmendingen für weitere 5 Jahre.

 

 

TOP 8: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums

Sparkasse, Schalterbetrieb

Gemeinderat Kneer erkundigte sich, ob der Schalterbetrieb bei der Sparkasse eingestellt werden soll, da die Callbox diesen Anschein macht. Bürgermeister Teichmann verneinte dies. Die Sparkassen Schalter werden weiterhin Mo- Fr- von 8-18 Uhr geöffnet sein.

 

ELR-Fördermittel

Gemeinderat Kneer erkundigte sich, warum die Gemeinde Allmendingen dieses Jahr so wenig ELR-Fördermittel erhält. Bürgermeister Teichmann erklärte, dass nur ein Antrag gestellt wurde.

 

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 14.05.2025.

Anmeldung