17.12.2025,
17.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Dokumente

Sitzungsbericht

zur öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Allmendingen

 am 17. Dezember 2025 in Allmendingen

 

-Bekanntgabe der Beschlüsse-

 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

 

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

 

Grundschule Allmendingen

Die Gemeinde erhält aus dem Förderprogramms zur Schulhausbauförderung 80.000 € zur Sanierung der Schule.

 

Waldfreibad

Die maroden Rohrleitungen werden repariert sodass dem Badebetrieb 2026 nichts im Wege steht.

 

 

 

TOP 2: Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse im Bereich Abwasser für die Jahre 2020, 2021, 2022 – Beratung und Beschlussfassung

 

Gemäß § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württembergs können bei der Gebührenbemessung die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Gebührenrechtliches Ergebnis 2020:

Im Rahmen der Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2020 wurde für die Gemeinde Allmendingen im Bereich Abwasserbeseitigung folgendes gebührenrechtliches Ergebnis festgestellt:

 

Schmutzwasser:

Einnahmen:                                                             471.191,99 €

Kosten:                                                                     -445.666,62 €

Bereinigtes gebührenrechtl. Ergebnis                   25.525,37 €

 

Somit ergibt sich beim Schmutzwasser für das Jahr 2020 eine Überdeckung in Höhe von 25.525,37 €.

 

Niederschlagswasser:

Einnahmen:                                                                115.419,28 €

Kosten:                                                                       -109.994,06 €

Bereinigtes gebührenrechtl. Ergebnis                       5.425,22 €

 

Somit ergibt sich beim Niederschlagswasser für das Jahr 2021 eine Überdeckung in Höhe von 5.425,22 €.

 

In der Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2024 wurde für das Jahr 2020 bereits das gebührenrechtliche Ergebnis im Bereich Abwasser mit einer Überdeckung im Schmutzwasser in Höhe von 6.621,30 € und einer Überdeckung im Niederschlagswasser in Höhe von 238,90 € festgestellt und in die Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 eingestellt.

 

Aufgrund der Abschlussarbeiten nach Erstellung der Eröffnungsbilanz musste das gebührenrechtliche Ergebnis nochmals berechnet werden, welches zu den genannten Werten führt.

 

Nach neuer Berechnung ergibt sich abzüglich der bereits berücksichtigten Werte im Schmutzwasser eine Überdeckung in Höhe von 18.904,07 € und im Niederschlagswasser eine Überdeckung in Höhe von 5.186,32 €.

 

 

Gebührenrechtliches Ergebnis 2021:

Im Rahmen der Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2021 wurde für die Gemeinde Allmendingen im Bereich Abwasserbeseitigung folgendes gebührenrechtliches Ergebnis festgestellt:

 

Schmutzwasser:

Einnahmen:                                                                 456.944,18 €

Kosten:                                                                        -504.035,48 €

Bereinigtes gebührenrechtl. Ergebnis                     -47.091,30 €

 

Somit ergibt sich beim Schmutzwasser für das Jahr 2021 eine Unterdeckung in Höhe von 47.091,30 €.

 

Niederschlagswasser:

Einnahmen:                                                                118.125,23 €

Kosten:                                                                       -102.917,00 €

Bereinigtes gebührenrechtl. Ergebnis                     15.208,23 €

 

Somit ergibt sich beim Niederschlagswasser für das Jahr 2021 eine Überdeckung in Höhe von 15.208,23 €.

 

Der Vorschlag der Verwaltung ist, die Überdeckung im Bereich Schmutzwasser aus dem Jahr 2020 (18.904,07 €) in voller Höhe mit der Unterdeckung des Jahres 2021 (47.091,30 €) zu verrechnen.

 

Nach Verrechnung der Werte ergibt sich ein Betrag in Höhe von -28.187,23 € der mit dem folgenden Jahr 2022 verrechnet werden kann.

 

 

Gebührenrechtliches Ergebnis 2022:

Im Rahmen der Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2022 wurde für die Gemeinde Allmendingen im Bereich Abwasserbeseitigung folgendes gebührenrechtliches Ergebnis festgestellt:

 

Schmutzwasser:

Einnahmen:                                                                 477.844,09 €

Kosten:                                                                        -433.746,23 €

Bereinigtes gebührenrechtl. Ergebnis                      44.097,86 €

 

Somit ergibt sich beim Schmutzwasser für das Jahr 2022 eine Überdeckung in Höhe von 44.097,86 €.

 

Niederschlagswasser:

Einnahmen:                                                                116.497,13 €

Kosten:                                                                       -105.396,38 €

Bereinigtes gebührenrechtl. Ergebnis                     11.100,75 €

 

Somit ergibt sich beim Niederschlagswasser für das Jahr 2022 eine Überdeckung in Höhe von 11.100,75 €.

 

Der Vorschlag der Verwaltung ist, die Überdeckung im Bereich Schmutzwasser aus dem Jahr 2022 (44.097,86 €) mit einem Betrag in Höhe von 28.187,23 € mit der Unterdeckung des Jahres 2021 (47.091,30 €) zu verrechnen.

 

Nach Verrechnung der Werte verbleibt für das Jahr 2022 eine Überdeckung in Höhe von 15.910,63 €, die in den Folgejahren noch ausgeglichen werden muss.

 

Die Überdeckungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 im Bereich Niederschlagswasser können nicht verrechnet werden. Diese müssen in eine Kalkulation eingestellt oder mit einem negativen Ergebnis der Folgejahre verrechnet werden.

 

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis im Abwasserbereich 2020 mit einer Überdeckung im Schmutzwasser in Höhe von 25.525,37 € und einer Überdeckung im Niederschlagswasser in Höhe von 5.425,22 € fest.
  2. Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis im Abwasserbereich 2021 mit einer Unterdeckung im Schmutzwasser in Höhe von 47.091,30 € und einer Überdeckung im Niederschlagswasser in Höhe von 15.208,23 € fest.
  3. Der Gemeinderat beschließt, die verbleibende Überdeckung des Jahres 2020 im Schmutzwasser in Höhe von 18.904,07 € in voller Höhe mit einem Teil der Unterdeckung des Jahres 2021 (47.091,30 €) zu verrechnen.
  4. Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis im Abwasserbereich 2022 mit einer Überdeckung im Schmutzwasser in Höhe von 44.097,86 € und einer Überdeckung im Niederschlagswasser in Höhe von 11.100,75 € fest.
  5. Der Gemeinderat beschließt, die Überdeckung des Jahres 2022 im Schmutzwasser (44.097,86 €) mit einem Betrag in Höhe von 28.187,23 € mit der Unterdeckung des Jahres 2021 (47.091,30 €) zu

 

 

 

TOP 3: Globalberechnung – Beratung und Beschlussfassung

 

Die Kommunen können zur teilweisen Deckung der Kosten für die Anschaffung, die Herstellung und den Ausbau öffentlicher Einrichtungen, Wasserver- und Abwasserentsorgungsbeiträge von den Grundstückseigentümern erheben. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 20 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg. Die Kalkulation der Beitäge erfolgt nach einem vordefinierten Kalkulationsschema (Globalberechnung).

 

Die Globalberechnung wurde durch die Firma Rödl GmbH vorgenommen und wurde von Herrn Reinhardt vorgestellt, welchem das Wort durch Bürgermeister Teichmann erteilt wurde.

 

 

Die Präsentation und die Berechnung der Beitragssätze können auf der Homepage der Gemeinde Allmendingen unter https://allmendingen.de/rathaus/gemeinderat/ratsinfosystem eingesehen werden.

 

Aufgrund dieser Berechnung wird von der Gemeinde vorgeschlagen, die Beitragssätze entsprechend den ermittelten Obergrenzen in die Wasserversorgungssatzung und die Abwassersatzung der Gemeinde Allmendingen zu übernehmen.

 

Ohne Diskussion fasste das Gremium folgende Beschlüsse einstimmig:

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Globalberechnung in allen Teilen.

Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt einen einheitlichen Beitrag für das Gemeindegebiet.
  2. Die Preissteigerungsrate wird in Höhe von 3 % beschlossen.
  3. Die öffentliche Interessenquote wird auf 5 % festgesetzt.
  4. Der Gebührenfinanzierungsanteil beträgt 5 %.
  5. Der Straßenentwässerungsanteil beträgt bei Mischwasserkanälen 25 %, bei Regenwasserkanälen 50 % und bei der Kläranlage 5 %.
  6. Der Gemeinderat setzt folgende Beiträge fest:
– für die Wasserversorgung                      3,80 €/qm – Geschossfläche

(netto)

 

– für den Regenwasserkanal

  im Trennsystem

 

2,53 €/qm – Geschossfläche
– für den Schmutzwasserkanal

  im Trennsystem

 

4,89 €/qm – Geschossfläche
– für den Abwasserkanal

  im Mischsystem

 

7,42 €/qm – Geschossfläche
– für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes 1,99 €/qm – Geschossfläche

 

  1. Diese Beiträge werden in die Wasserversorgungssatzung und die Abwassersatzung der Gemeinde Allmendingen übernommen. Entsprechende Satzungsänderungen werden unter TOP 4 und 5 behandelt.

 

 

 

TOP 4:  Änderungen der Abwassersatzung – Beratung und Beschlussfassung

 

Die Abwassersatzung muss aufgrund der neu berechneten und beschlossenen Beitragssätze geändert werden.

 

Weiter macht eine Änderung des Bewertungsgesetzes (BewG) eine Anpassung der Satzung für die Abwasserbeseitigung notwendig. Da § 51 BewG außer Kraft getreten ist, verweist § 40 Abs. 4 der Abwassersatzung nunmehr auf die inhaltsgleiche landesrechtliche Regelung des § 35 LGrStG (Landesgrundsteuergesetz).

 

Ohne Diskussion fasste der Gemeinderat den folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderung der Abwassersatzung zum 01.01.2026.

 

 

TOP 5: Änderungen der Wasserversorgungssatzung – Beratung und Beschlussfassung

 

Die Wasserversorgungsatzung muss aufgrund des neu berechneten und beschlossenen Beitragssatzes geändert werden.

 

Weiter macht eine aktuelle Entwicklung zur Preisangabenverordnung eine Anpassung der Wasserversorgungsatzung erforderlich.

 

Bislang sieht das Satzungsmuster für die Wasserversorgung in den §§ 42 und 43 die Festsetzung von Nettogebührensätzen vor. Nach § 53 der Leitfassung des Satzungsmusters tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe, soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind. Die geänderten §§ 42 und 43 sehen nunmehr vor, zusätzlich die Gebührensätze einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer anzugeben. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird vom Gemeindetag ferner empfohlen, auch die Regelungen zum Kostenersatz und dem Beitragssatz anzupassen.

 

Ohne Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzungsänderung der Wasserversorgungs-satzung zum 01.01.2026.

 

 

 

TOP 6: Vereinbarung mit der Gemeinde Altheim über die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Altheim – Beratung und Beschlussfassung

 

Die Gemeinde Allmendingen unterhält auf der Gemarkung der Gemeinde Altheim im Ortszentrum von Altheim in der ehemaligen Gaststätte Lamm, Lammberg 2 in 89605 Altheim eine Wohnunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen.

 

Das alte Gasthaus Lamm wurde in den Jahren 2015-2017 als Gemeinschaftsunterkunft des Alb-Donau-Kreises (untere Aufnahmebehörde) zur Unterbringung von Flüchtlingen als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Die Immobilie wurde damals von einer Privatperson an den Alb-Donau-Kreis vermietet.

 

Mitte 2017 ging das Mietverhältnis dann an die Gemeinde Allmendingen über, welche die alte Gaststätte seither zur Anschlussunterbringung zugewiesener Flüchtlinge nach §18 Flüchtlingsaufnahmegesetz nutzt. Ziel der Anmietung war die Anschlussunterbringung zum Defizitabbau für die Gemeinden Allmendingen und Altheim.

 

Ende 2020/Anfang 2021 verkaufte der damalige Eigentümer das alte Gasthaus dann an die Gemeinde Allmendingen, welche die Gaststätte sanierte, um eine dauerhafte Unterbringung von bis zu 25 Flüchtlingen zu ermöglichen.

 

Die Gemeinden Altheim und Allmendingen sind seit 1971 in einer Verwaltungsgemeinschaft eng verbunden. Im Sinne dieser Gemeinschaft haben beide Gemeinden die Absicht, die Zusammenarbeit bei der Flüchtlingsunterbringung innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft in dieser Vereinbarung fair und rechtmäßig zu regeln.

 

  • 18 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes überträgt die Aufgabe der Anschlussunterbringung an die Gemeinden. Durch den Betrieb der ehemaligen Gaststätte als dafür genutzte Unterkunft wird die Wahrnehmung dieser Aufgabe gemeinsam durch beide Gemeinden ermöglicht.

 

Die Gaststätte befindet sich im Gemeindegebiet Altheim, aber im Eigentum der Gemeinde Allmendingen. Es sollen darin zur Anschlussunterbringung zugewiesene Flüchtlinge beider Gemeinden untergebracht werden können.

 

Hieraus ergibt sich ein Regelungsbedarf im Innenverhältnis beider Gemeinden.

 

Mit der vorliegenden Vereinbarung erklärt die Gemeinde Altheim ihr Einverständnis zur Flüchtlingsunterbringung der Gemeinde Allmendingen im o.g. Objekt. Die Vereinbarung enthält weiter Regelungen zur Abmilderung der von monetären und nicht-monetären Belastungen der Gemeinde Altheim.

 

Ohne Diskussion fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss einstimmig:

 

Der Gemeinderat Allmendingen stimmte einstimmig der vorliegenden Regelungsvereinbarung über die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Altheim zu und ermächtigte Herrn Bürgermeister Teichmann zum Abschluss der Vereinbarung.

 

 

 

TOP 7: Vergabe der Elektroinstallation im Waldfreibad – Beratung und Beschlussfassung

 

Beim Waldfreibad Allmendingen ist im Zuge der Vorbereitung zur Ausschreibung der PV Anlage die Elektroinstallation genauer unter die Lupe genommen worden. Da hier mehrere Komponenten in die Jahre gekommen sind, wurde entschieden die Elektroinstallation zu erneuern.

 

In der Ausschreibung wurde auch berücksichtigt, dass die Photovoltaikanlage mit in den Anlagenprozess integriert werden kann.

 

Die Kostenschätzung der Elektroinstallation liegt bei 33.000,00€ netto

 

Die Gemeinde Allmendingen hat für die Maßnahme fünf Firmen aufgefordert ein Angebot ab zu geben. Vier Angebote sind eingegangen.

 

Fa. Elektrotechnik Schaude aus Allmendingen-Grötzingen      27.654,41€ netto

Bieter 2                                                                                             28.674,38€ netto

Bieter 3                                                                                             34.846,07€ netto

Bieter 4                                                                                          42.155,00€ netto

 

 

Der Gemeinderat Allmendingen stimmte einstimmig der Vergabe der Elektroinstallation beim Waldfreibad Allmendingen, an die wirtschaftlichste Bieterin, die Fa. Elektrotechnik Schaude aus Allmendingen-Grötzingen zum Angebotspreis von 27.654,41€ netto zu

 

 

 

TOP 8: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

 

Frau Dietz stellte das Baugesuch vor:

 

  1. Baugesuch: Neubau Betriebstankstelle, Abbruch der best. Tankstelle in Allmendingen, Fabrikstraße 62, Flst. 1159

 

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 35 BauGB.

 

 

 

TOP 9: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums

 

Weihnachtswünsche

Bürgermeister Teichmann wünschte allen Anwesenden sowie allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Allmendingen schöne Feiertage, frohe Weihnachten und besinnliche Tage und blickt voller Freude auf das neue Jahr.

 

Dank des Gremiums

Gemeinderat Kneer bedankte sich im Namen des Gremiums für die gute Zusammenarbeit und blickte auf die Ereignisse des Jahres 2025 zurück.

 

Dankesworte

Bürgermeister Teichmann bedankte sich beim Gremium und sprach ebenfalls seinen Dank für die gute Zusammenarbeit aus. Es ist wichtig, dass in allen kommunalen Angelegenheiten an einem Strang gezogen wird und das Ziel im Blick gehalten wird. Die entsprechenden Erfolge sind sichtbar, auch wenn die Gemeinde durch die enorme Bürokratie manchmal ausgebremst wird.

 

 

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