18.09.2024,
17.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 18.09.2024

Bekanntgabe der Beschlüsse

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

 

Schulleitung Gemeinschaftsschule

Die Stelle des Rektors Herr Haas der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen konnte im normalen Verfahren bislang nicht besetzt werden. In der Zeitung ist es immer wieder zu lesen, dass mehr Rektorenstellen ausgeschrieben sind als es letztlich Bewerbungen gibt. Daher übernimmt der bisherige Konrektor Herr Peters die kommissarische Leitung der Gemeinschaftsschule.

 

Waldfreibad Allmendingen

Die Badesaison in Allmendingen wurde mit dem Start der Schule beendet und war trotz des späteren Starts gut besucht. Im Gegensatz vom letzten Jahr waren es mit 23.489 Badegästen rund 1.000 Besuchende weniger. Es wurden 520 Saisonkarten und 120 Zehnerkarten verkauft. Vor allem in den Sommerferien wurde das Freibad gut angenommen.

 

Geschäftsordnung Gemeinderat

Den Fraktionsvorsitzenden wurde die aktuelle Version der Geschäftsordnung für den Gemeinderat mitgegeben. Diese soll bis zur nächsten Gemeinderatssitzung in den Fraktionen diskutiert werden, damit die neue Geschäftsordnung gemäß der Gemeindeordnung in der Oktober-Sitzung beschlossen werden kann.

 

Grüngutsammelplatz

Der Grundgutsammelplatz führt in der Gemeinde immer wieder zu Diskussionen, da viele nicht zufrieden sind und dies nicht ausreichend im Gremium diskutiert wurde. Jedoch war der Grüngutsammelplatz rund sieben Mal auf der Tagesordnung und wurde öfters im Gemeinderat entschieden, wobei stets alles abgewogen wurde.

 

Trausamstage

Die Traumsamstage für das Jahr 2025 wurden festgelegt. Diese sind am 10.05.2025, 14.06.2025, 12.07.2025 und 20.09.2025. Es wurde darauf geachtet die Termine mit Ehingen abzustimmen. Schelklingen wird ihre Termine erst später veröffentlichen, wodurch sich noch rausstellt, ob die Termine zusammenpassen.

 

TOP 2: Wahl der Mitglieder sowie deren Stellvertreter der Ausschüsse des Gemeinderates gem. § 4 Hauptsatzung

  1. Technischer Ausschuss als beschließenden Ausschuss
  2. Partnerschaftsausschuss als beschließenden Ausschuss
  3. Verwaltungsausschuss als beratenden Ausschuss

 

Bürgermeister Teichmann fragte für alle folgenden Wahlen ab, ob die Wahlen öffentlich durchgeführt werden dürfen oder ob eine geheime Wahl gewünscht ist.

Das Gremium stimmte für öffentliche Wahlen.

 

Bürgermeister Teichmann informierte, dass bislang immer persönliche Stellvertreter gewählt wurden. Um die Stellvertretung in den Fraktionen zu vereinfachen und flexibler gestalten zu können, sollen keine persönlichen Stellvertreter gewählt werden. Die Fraktionen haben dazu ihre Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse vorgebracht.

 

Technischer Ausschuss

Vorgeschlagen als Mitglieder in den technischen Ausschuss wurden:

Rattunde Herbert (FW), Fuchs Anette (CDU), Bayer Simon (FW), Kneer Walter (CDU), Lohrmann Johannes (FW) und Hammer Dieter (CDU).

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Halder Tobias (FW), Fuchs Felix (CDU), Braun Johannes (FW), Schmidt Robert (CDU), Schach Michael (FW) und Reck Manuela (CDU).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den technischen Ausschuss.

 

Partnerschaftsausschuss

Vorgeschlagen als Mitglieder in den Partnerschaftsausschuss:

Schuster Stefan (FW), Fuchs Anette (CDU), Fideler Marie (FW), Rathgeb Carina (CDU), Geprägs Günther (FW) und Hammer Dieter (CDU).

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Allgaier Karl (FW), Reck Manuela (CDU), Fuchs Rudolf (FW), Fuchs Felix (CDU), Braun Johannes (FW) und Kneer Walter (CDU).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den Partnerschaftsausschuss.

 

Verwaltungsausschuss

Vorgeschlagen als Mitglieder in den Verwaltungsausschuss:

Geprägs Günther (FW), Schmidt Robert (CDU), Allgaier Karl (FW), Kneer Walter (CDU), Schuster Stefan (FW), Rathgeb Carina (CDU), und Braun Johannes (FW).

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Bayer Simon (FW), Hammer Dieter (CDU), Lohrmann Johannes (FW), Fuchs Anette (CDU), Paschke Monique (FW), Reck Manuela (CDU) und Halder Tobias (FW).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den Verwaltungsausschuss.

 

TOP 3: Wahl der 3 Mitglieder des Gemeinderates sowie deren Stellvertreter in den Vermittlungsausschuss gem. § 17 Hauptsatzung

 

Vorgeschlagen als Mitglieder in den Vermittlungsausschuss:

Schach Michael (FW), Schmidt Robert (CDU) und Halder Tobias (FW).

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Fideler Marie (FW), Fuchs Anette (CDU) und Bayer Simon (FW).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den Vermittlungsausschuss.

 

TOP 4: Wahl der 2 Mitglieder des Gemeinderates sowie deren Stellvertreter in den Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten gem. § 18 Hauptsatzung

 

Vorgeschlagen als Mitglieder in den Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten:

Geprägs Günther (FW) und Fuchs Anette (CDU).

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Bayer Simon (FW) und Schmidt Robert (CDU).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten.

 

TOP 5: Beschluss über die Bildung eines Sanierungsausschuss sowie die Bestimmung deren Mitglieder sowie Stellvertreter analog Technischer Ausschuss

 

Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass momentan der Bedarf für einen Sanierungsausschuss nicht gegeben ist. Sollte dieser jedoch in der Legislaturperiode aufkommen soll der Sanierungsausschuss mit denselben Personen wie der technische Ausschuss besetzt werden.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Bildung des Sanierungsausschuss sowie die Bestimmung deren Mitglieder sowie deren Stellvertreter analog zum Technischen Ausschuss.

 

TOP 6: Wahl der 7 Vertreter der Gemeinde Allmendingen sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes

„Hochsträßwasserversorgungsgruppe I“

 

Bürgermeister Teichmann informierte, dass es weniger Vertreter der Gemeinde Allmendingen gewählt werden müssen. Diese Anpassung wurde in der letzten Verbandsversammlung beschlossen.

 

Vorgeschlagen als Vertreter der Gemeinde Allmendingen in die Verbands-versammlung des Zweckverbandes „Hochsträßwasserversorgungsgruppe I“:

Braun Johannes (FW), Schmidt Robert (CDU), Schulze Thomas, Reck Manuela (CDU), Lohrmann Johannes (FW), Fuchs Felix (FW) und Mall Hermann.

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Schach Michael (FW, Kneer Walter (CDU), Allgaier Karl (FW), Rathgeb Carina (CDU), Schuster Stefan (FW), Fuchs Anette (CDU) und Rattunde Herbert (FW).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Vertreter sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hochsträßwasserversorungsgruppe I“.

 

TOP 7: Wahl der 3 Vertreter der Gemeinde Allmendingen sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Archivbetreuung Blaubeuren – Schelklingen – Munderkingen – Allmendingen

 

Vorgeschlagen als Vertreter der Gemeinde Allmendingen in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Archivbetreuung Blaubeuren – Schelklingen – Munderkingen – Allmendingen:

Braun Johannes (FW), Zagst Helga und Preisler Christian.

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Schuster Stefan (FW), Hirschle Joachim und Allgaier Karl (FW).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Vertreter sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Archivbetreuung Blaubeuren – Schelklingen – Munderkingen – Allmendingen.

 

TOP 8: Wahl der 3 Mitglieder des Gemeinderates sowie deren Stellvertreter in den Kindergartenausschuss unter anderem mit Entsendung in den gemeinsamen Kindergartenausschuss St. Maria sowie in den gemeinsamen Ausschuss für das Kinderhaus Don Bosco mit der katholischen Kirchengemeinde Allmendingen

 

Bürgermeister Teichmann informierte, dass es hier ebenfalls eine Anpassung zur vorherigen Legislaturperiode gab. Bislang gab es zwei verschiedene Kindergartenausschüsse die gewählt wurden mit denselben Personen. Da mittlerweile auch der Waldkindergarten dazu gekommen ist soll der Ausschuss jetzt zu einem zusammengelegt werden, der sich um alle Kindergartenangelegenheiten kümmert.

 

Vorgeschlagen als Mitglieder in den Kindergartenausschuss:

Paschke Monique (FW), Rathgeb Carina (CDU) und Fideler Marie (FW).

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Bayer Simon (FW), Reck Manuela (CDU) und Schach Michael (FW).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den Kindergartenausschuss unter anderem mit Entsendung in den gemeinsamen Kindergartenausschuss St. Maria sowie in den gemeinsamen Ausschuss für das Kinderhaus Don Bosco mit der katholischen Kirchengemeinde Allmendingen.

 

TOP 9: Wahl der 4 Vertreter der Gemeinde Allmendingen sowie deren Stellvertreter in den gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim

 

Vorgeschlagen als Mitglieder in den gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim:

Schuster Stefan (FW), Schmidt Robert (CDU), Braun Johannes (FW) und Fuchs Felix (CDU).

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Fuchs Rudolf (FW), Hammer Dieter (CDU), Allgaier Karl (FW) und Fuchs Anette (CDU).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Vertreter sowie deren Stellvertreter in den gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim.

 

TOP 10: Wahl der 4 Mitglieder des Gemeinderates sowie deren Stellvertreter in den gemeinsamen Schulausschuss der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen

 

Vorgeschlagen als Mitglieder in den gemeinsamen Schulausschuss der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen:

Fideler Marie (FW), Reck Manuela (CDU), Paschke Monique (FW) und Rathgeb Carina (CDU).

 

Als Stellvertreter wurden vorgeschlagen:

Halder Tobias (FW), Fuchs Anette (CDU), Schach Michael (FW) und Fuchs Felix (CDU).

 

Der Gemeinderat wählte einstimmig die vorgeschlagenen Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den gemeinsamen Schulausschuss der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen.

 

TOP 11: Wahl der Ortsvorsteher und stellvertretenden Ortsvorsteher für die Ortschaften gem. Vorschlag des jeweiligen Ortschaftsrats

 

Bürgermeister Teichmann fragte auch zu dieser Wahl, ob die Wahl offen durchgeführt werden darf oder ob eine geheime Wahl gewünscht ist.

Das Gremium stimmte für eine öffentliche Wahl.

 

Weilersteußlingen

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Weilersteußlingen hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 als Ortsvorsteher Hans Schaude und als stellvertretenden Ortsvorsteher Emanuel Kretz und Teresa Bucher gewählt.

Der Gemeinderat wählte jeweils einstimmig Hans Schaude zum Ortsvorsteher und Emanuel Kretz sowie Teresa Bucher zu den Stellvertretern.

 

Grötzingen

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Grötzingen hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 als Ortsvorsteher Günther Mang und als stellvertretenden Ortsvorsteher Alexander Schrade gewählt.

Der Gemeinderat wählte jeweils einstimmig Günther Mang zum Ortsvorsteher und Alexander Schrade zum Stellvertreter.

 

Ennahofen

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Ennahofen hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 den bisherigen Ortsvorsteher Gerhard Amann verabschiedet und den bisherigen Stellvertreter Dennie Schuster als Ortsvorsteher und Daniel Schmuker als stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

Der Gemeinderat wählte jeweils einstimmig Dennie Schuster zum Ortsvorsteher und Daniel Schmuker zum Stellvertreter.

 

Niederhofen

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Niederhofen hat in seiner Sitzung am 04.09.2024 den bisherigen Ortsvorsteher Hermann Mall verabschiedet und Dirk Blass als Ortsvorsteher und Andreas Häußler als stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt.

Der Gemeinderat wählte jeweils einstimmig Dirk Blass zum Ortsvorsteher und Andreas Häußler zum Stellvertreter.

 

TOP 12: Beitrittsverfahren Biosphärengebiet Schwäbische Alb – Beratung und Beschlussfassung

 

Bürgermeister Teichmann berichtete, dass über diesen Tagesordnungspunkt bereits in der letzten Sitzung beraten wurde. Dieser wurde aufgrund fehlender Informationen nochmals vertagt. Diese Informationen wurden von Herr Häring und Herr Nagel vom Biosphärengebiet daraufhin beantwortet.

Die Aussage wurde konkretisiert und die Gebietskulisse angepasst. Dem Gremium lag eine geänderte Sitzungsvorlage vor.

 

Förderung von Projekten außerhalb der Gebietskulisse

  1. Eine Förderung von Projekten durch den Fördertopf des Biosphärengebiets Schwäbische Alb (200.000 Euro) außerhalb der Gebietskulisse ist nicht möglich. Viele Bestandskommunen im Biosphärengebiet haben aus diesem Grund, die noch nicht im Gebiet liegenden Flächen in die Kulisse eingebracht. Hochsträß ist in dieser Sache natürlich ein Sonderfall. Da eine Einbringung nicht möglich ist.

 

  1. Allerdings können folgende Möglichkeiten für den Ortsteil Hochsträß durch das Biosphärengebiet in Aussicht gestellt werden:

 

  1. Teilnahme an weiteren Förderprogrammen, die die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets für die Region nutzt. Beispiele hierfür sind:

 

  • Bio-Musterregion BSG Schwäbische Alb mit Mitteln des MLR
  • Aktuelles Beispiel Bau eines interkommunalen Schafstalls mit Mitteln der Landschaftspflegerichtlinie, inkl. Höherer Förderquote
  • Beschilderung von Wanderwegen mit Mitteln des Tourismusinfrastrukturprogramms
  • Unterstützung bei Antragstellung im ELR-Programm

 

  1. Teilnahmen an Projekten und Aktivitäten. Oftmals ist damit eine indirekte Förderung von Aktivitäten verbunden. Einzelne Beispiele

 

  • Teilnahme am Partner-Programm des BSG (Hotels, Gastronomie, Landschaftsführer, Erlebniszentren, Ferienwohnungen, Bildungspartner etc.)
  • Teilnahme an der Marke „Albgemacht“
  • Teilnahme am Projekt „Bienenstrom“
  • Teilnahme an Biosphärenschulen und Biosphärenkindergärten

 

  1. Sollten in Hochsträß nachhaltige Projekte in Gang gesetzt werden, wird die Geschäftsstelle des Biosphärengebiet gerne beratend unterstützen.

 

Ausweisung eines Bannwalds vor einer Kernzonenausweisung

Den voraussichtlichen Einkommensverlusten durch die Stilllegung von Waldflächen steht die Möglichkeit zur Generierung von Ökopunkten im naturschutzrechtlichen Ökokonto nach Maßgabe der Ökokonto-Verordnung gegenüber. Ökopunkte können unserer Kommune als Kompensation für Eingriffe in den Naturhaushalt dienen oder zu marktabhängigen Preisen an Dritte verkauft werden. Wenn unsere Kommune Ökopunkte generieren möchte, werden die Flächen zunächst als Bannwald ausgewiesen und mit 4 Ökopunkten pro Quadratmeter auf Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde vergütet. Anschließend kann der Bannwald durch die Verordnung des Biosphärengebiets als Kernzone ausgewiesen werden. Die Ausweisung eines Bannwaldes führt zu keinen zusätzlichen Auflagen, die über die Auflagen einer Kernzone hinausgehen. Die vorgeschlagene Fläche des Bannwaldes beträgt ca. 50 ha. Die Fläche setzt sich aus bestehendem Kommunalwald (32 ha) sowie einer weiteren benachbarten Fläche zusammen (18 ha), die aktuell im Eigentum des Landes ist und nach einem möglichen Flächentausch ins Eigentum der Kommune übergehen soll. Die Lage ist in Anlage 1 ersichtlich. Da die Flächengrenzen klar definiert und erkennbar sein müssen (z. B. Flurstückgrenzen, Wege o. ä.), kann es noch zu einer Feinanpassung der Bannwaldgrenzen kommen. Die absolute Flächengröße soll dabei unverändert bleiben und die erforderlichen Abstimmungen finden gemeinsam mit der Kommunalverwaltung, dem Kreisforstamt, der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets und der Höheren Forstbehörde statt.

 

Einbringen von Flächen in das BSG

Die o. g. Abstimmungen und Beratungen führen zum Vorschlag, dass die Gemeinde Allmendingen mit den Lutherischen Bergen, dem Schmiechener See (Anbindung an das Biosphärengebiet über Schelklingen), der Kerngemeinde von Allmendingen inkl. Bebauung von Hausen und dem NSG Hausener Berg gemäß dem Vorschlag in Anlage 1 dem Biosphärengebiet beitritt.

 

Ausweisung Kernzone

Kernzonen sind ein wertvoller Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt im Ökosystem Wald. Die Auswahl der Kernzonenflächen im Kommunalwald unterlag fachlichen Kriterien und geschah in Abstimmung mit der Kommunalverwaltung, dem Kreisforstamt, der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets und der „Arbeitsgruppe Zonierung“. Im Fokus standen dabei wirtschaftliche, ökologische und soziale Gesichtspunkte sowie die Flächenbesitzstruktur. Das Land Baden-Württemberg wird 1/3 der benötigten Kernzonen in das gesamte Biosphärengebiet einbringen. Weitere Informationen zur Ausweisung von Kernzonen finden sich im angehängten Faktenblatt (Anlage 3). Die vorgeschlagene Fläche der neuen Kernzone im Kommunalwald ist deckungsgleich mit der unter genannten Bannwaldfläche (inkl. möglichem Flächentausch) und umfasst 50 ha. Die Lage ist in Anlage 1 ersichtlich.

 

Ausweisung Pflegezone

Der Abgrenzungsvorschlag der erforderlichen neuen Pflegezonen erfolgte gemäß einem standardisierten Verfahren. Den Pflegezonenvorschlägen liegen wie bei der Erstausweisung des BSG 2008 die Flächen bestehender Schutzgebiete (Natura 2000, Naturschutzgebiet, Schonwald und flächenhaftes Naturdenkmal) zu Grunde. Zur Verbesserung der Ummantelung des Kernzonenvorschlags wurde zudem ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet dem Pflegezonenvorschlag zugrunde gelegt. Weitere Informationen zur Ausweisung von Pflegezonen finden sich im angehängten Faktenblatt. Die vorgeschlagene Fläche der neuen Pflegezone beträgt 349 ha. Die Lage ist in Anlage 1 ersichtlich.

 

Ausweisung Entwicklungszone

Alle Flächen innerhalb des Erweiterungsgebiets, die nicht als Pflegezone oder Kernzone vorgeschlagen sind, werden als künftige Entwicklungszone vorgeschlagen (1.791 ha).

 

Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Die Finanzierung der Personalstellen sowie des Förderprogramms des Biosphärengebiets erfolgt dauerhaft zu 70 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 30 % durch die Landkreise, Städte und Gemeinden (aktuell 490.000 Euro pro Jahr) und ist durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Kommunen und dem Land Baden-Württemberg geregelt (s. aktuelle Kooperationsvereinbarung in Anlage 4). Diese Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung erlauben den Kommunen Mitspracherechte bei der strategischen Weiterentwicklung des Biosphärengebiets. Der von der kommunalen Seite erarbeitete Finanzierungsschlüssel basiert aktuell auf folgender Berechnungsgrundlage: „Grundbeitrag“ nach Einwohnern im Biosphärengebiet gestaffelt, zuzüglich „Flächenbeitrag“ aus gewichteter Fläche (Entwicklungszone + 1/2 Pflegezone, abzüglich 5-fach Kommunalwald in Kernzone). Der Mitgliedsbeitrag verringert sich somit, je mehr Kernzonen eine Kommune einbringt. Mit o.g. Beschlüssen zur Gebietserweiterung ergibt sich für unsere Gemeinde gemäß aktuellem Finanzierungsschlüssel und der Beitrittsvariante gemäß Anlage 1 ein Mitgliedsbeitrag von ca. 4.215 Euro pro Jahr. Der Landkreis ADK übernimmt noch einmal dieselbe Summe für unsere Gemeinde. Am Ende der Gebietserweiterung muss der Finanzierungsschlüssel allerdings an die neue Kulisse des Biosphärengebiets angepasst werden (entsprechend wird die Kooperationsvereinbarung angepasst) und es kann zu einer moderaten Erhöhung des Mitgliedsbeitrags kommen.

 

Das Gremium hatte keine weiteren Fragen, daraufhin wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Ausweisung eines Bannwaldes von ca. 50 ha Größe im Kommunalwald. Der Gemeinderat ermächtigt die Kommunalverwaltung, einen Antrag zur Anerkennung von Ökopunkten für die Ausweisung des Bannwalds zu stellen.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Einbringen der vorgeschlagenen Fläche in Größe von 2.205 ha in das Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ausweisung der Pflegezone in Größe von 349 ha zu.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ausweisung der Kernzone in Größe von ca. 50 ha zu.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ausweisung der Entwicklungszone in Größe von 1.791 ha zu.

 

Der Gemeinderat ermächtigte einstimmig die Kommunalverwaltung zur Verhandlung des finalen Mitgliedsbeitrags. Die Gemeindeverwaltung informiert den Gemeinderat über die finale Höhe des Mitgliedsbeitrags, sobald diese festgelegt werden kann.

 

TOP 13: Anschaffung MensaMax zur digitalen Verwaltung der Mensa Grundschule Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung

 

Bürgermeister Teichmann erläuterte die Sitzungsvorlage.

Die Verwaltung der Mensa der Grundschule Allmendingen erfolgt derzeit überwiegend manuell, was zu einem hohen Verwaltungsaufwand und möglichen Fehlerquellen führt. Zur Effizienzsteigerung, besseren Übersicht und Vereinfachung der Abläufe soll eine Software zur digitalen Verwaltung der Mensa angeschafft werden.

Die Einführung von MensaMax als neues Bestell- und Abrechnungssystem für die Schulverpflegung wird vorgeschlagen, um eine einheitliche Lösung innerhalb der Gemeinschaftsschule Allmendingen-Schelklingen zu schaffen, da auch Schelklingen dieses System anschaffen wird. Dadurch wird die Anwendung für die Eltern erleichtert, da sie lediglich eine App zur Bestellung des Mittagessens ihrer Kinder nutzen müssen. Zudem ist die Software sowohl mit dem Abrechnungssystem im Rathaus als auch mit anderen Caterern kompatibel.

 

Kostenschätzung:

Einmalige Anschaffungskosten:                  5.184,00 €

Jährliche Folgekosten:                                  3.234,00 €

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Anschaffung von MensaMax für die digitale Verwaltung der Mensa in der Grundschule und Gemeinschaftsschule Allmendingen zu.

 

TOP 14: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

 

Frau Dietz stellte die Baugesuche vor:

 

  1. Bauvorbescheid: Errichtung eines Einfamilienhauses in Allmendingen, Haselweg 29, Flst. 837/3

Frau Dietz erläuterte, dass es sich bislang nur um einen Bauvorbescheid handelt. Dazu liegt bislang nur eine Skizze vor auf der schwer herauszulesen ist, ob eine Überschreitung der Baulinie oder ähnliches vorliegt. Dabei handelt es sich um reine Vermutungen.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das grundsätzliche gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 30 BauGB „Auf dem Büchel“ gen. 29.01.1965.

 

  1. Bauvorbescheid: Abriss Scheune, Neubau Mehrfamilienhaus in Ennahofen, Hirtenberg 9, Flst. 40

OV Amann erläuterte, dass der Ortschaftsrat dafür gestimmt hat, da es sich gut ins Ortsbild eingliedert.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig, vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats, das gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 34 BauGB Abrun-dungssatzung Ennahofen.

 

  1. Baugesuch: Änderung: Anbauten an das Wohnhaus, Anbau eines Lagers an best. Waschküche, Anbau von Büro, Lager und Garage an Waschküche, Bau einer Geräte-hütte im Süden, Änderung Waschküche in Lager in Allmendingen, An der Springe 5, Flst. 407

Bürgermeister Teichmann führte dazu aus, dass der Plan bereits umgesetzt wurde und bereits angeschaut werden kann wie es aussieht. Weiter betonte er, dass der Gemeinderat sich auch anhand der Pläne eine entsprechende Umsetzung vorstellen kann. Zudem kann ein vorzeitiger Baubeginn sehr teuer und anstrengend werden, wenn die Baugenehmigung nicht wie erwartet erteilt wird. Daher der dringende Apell erst die Pläne zu machen und dann mit dem Bau zu beginnen.

Plan wurde vor Ort bereits umgesetzt und umgebaut.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

 

  1. Baugesuch: Neubau einer Garage zu einem best. EFH in Allmendingen, Siedlungs-straße 6, Flst. 479/14

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

 

TOP 15: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums

 

Waldumgang

Revierförster Magnus Daferner hat am Donnerstag, 11.10.2024 ab 14.00 Uhr zum öffentlichen Waldumgang eingeladen. Jeder ist eingeladen daran teilzunehmen. Treffpunkt ist am Seizenbühl 3 in Grötzingen.

 

Flüchtlinge

GR Kneer wollte wissen wie viele Flüchtlinge und ukrainische Staatsangehörige momentan in der Gemeinde gemeldet / untergebracht sind. Wie viele durch die Gemeinde, durch Privatpersonen und ob weitere Zuweisungen von Flüchtlingen vorgesehen sind.

Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass insgesamt 26 Personen in Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde untergebracht sind, davon sind 13 Personen ukrainische Kriegsflüchtlinge.

Bezüglich der freiwilligen Aufnahme von Flüchtlingen oder Asylbewerbern von Privatpersonen haben wir keine belastbaren Zahlen, da diese Personen nicht von der Gemeinde zugewiesen werden. Die Gemeinde wird deshalb nicht über privat aufgenommene Flüchtlinge oder Asylbewerber in Kenntnis gesetzt.

Aufgrund des aktuellen Rückstandes bei der Aufnahmeverpflichtung sind weitere Zuweisungen vorgesehen. Nach letztem Stand des Landratsamtes sind noch 13 ukrainische Kriegsflüchtlinge sowie 21 regulär Geflüchtete aufzunehmen. Diese Zahlen werden allerdings aktuell vom Landratsamt noch überprüft.

Außerdem wurde eine Unterkunft von einem privaten Unternehmen gegründet zur Aufnahme von minderjährigen Flüchtlingen. Insgesamt sind dort 8 Personen untergebracht. Diese werden in der Unterkunft speziell betreut und auf das Leben in Deutschland vorbereitet. Dazu wurde auch mit den Nachbarn gesprochen, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.

GR Kneer bedankte sich für Antwort.

 

Straßenbeleuchtung

GR Hammer bittet darum, das Beleuchtungskonzept in der nächsten Sitzung zu besprechen.

Bürgermeister Teichmann erklärte, dass bereits in der Fraktionsvorbesprechung darüber gesprochen wurde.

 

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 09.10.2024 im Sitzungssaal des Bürgerhauses.

 

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