29.07.2026,
17.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Allmendingen  am 29. Juli 2026

 -Bekanntgabe der Beschlüsse

 

TOP 1: Einführung und Verpflichtung von Thomas Schulze als Mitglied des Gemeinderats gem. § 32 Abs. 1 GemO

Aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens von Karl Allgaier wurde Thomas Schulze gemäß § 32 Abs. 1 GemO als neues Gemeinderatsmitglied verpflichtet. Es wurden keine Hinderungsgründe festgestellt.

 

TOP 2: Wahl der Mitglieder, sowie deren Stellvertreter der Ausschüsse des Gemeinderats gem. § 4 Hauptsatzung

Aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens von Karl Allgaier wird Thomas Schulze die Mitgliedschaften in den einzelnen Ausschüssen von Herrn Allgaier übernehmen.

a. Partnerschaftsausschuss als beschließender Ausschuss

bisherige Besetzung: neue Besetzung:
Stellvertretendes Mitglied:

Karl Allgaier

Stellvertretendes Mitglied:

Thomas Schulze

 

b. Verwaltungsausschuss als beratenden Ausschuss

bisherige Besetzung: neue Besetzung:
Mitglied:

Karl Allgaier

Mitglied:

Thomas Schulze

 

c. Zweckverband Hochsträßwasserversorgungsgruppe I

bisherige Besetzung: neue Besetzung:
Stellvertretendes Mitglied:

Karl Allgaier

Stellvertretendes Mitglied:

Rudolf Fuchs

 

d. Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen / Altheim

bisherige Besetzung: neue Besetzung:
Stellvertretendes Mitglied:

Karl Allgaier

Stellvertretendes Mitglied:

Thomas Schulze

 

Fraktionssprecher Freie Wähler:

Herr Thomas Schulze rückte als stellvertretender Fraktionssprecher für Herrn Karl Allgaier nach.

 

 

TOP 3: Mitteilungen und Bekanntgaben

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

 

Grundschule Weilersteußlingen:

Die Rektorenstelle ist bisher weiterhin unbesetzt. Es kam aufgrund mangelnder Bewerbungen bisher kein Bewerbungsverfahren auf die Rektorenstelle zustande. Nach Entscheidung des Staatlichen Schulamts Biberach sowie des Regierungspräsidiums Tübingen muss für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs zwingend eine besetzte Rektorenstelle vorliegen. Die Stelle wird weiterhin ausgeschrieben. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Staatlichen Schulamt Biberach, Herrn Schwarz.

 

Schwimmbadfest – Waldfreibadfördervereins:

Die Veranstaltung war erneut ein voller Erfolg. Es ist wieder ein nennenswerter Geldbetrag zusammengekommen, auch wenn die genaue Summe zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht feststand. Erfreulich ist, dass im Bad eine gute Stimmung herrschte und zusätzliche Mittel für den Förderverein eingenommen wurden.

 

Breitbandausbau:

Der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau durch die NetCom BW schreitet voran. Mittlerweile liegt ein konkreter Starttermin vor. Der Ausbau soll Ende August, also noch während der Sommerferien, beginnen. Als erster Abschnitt ist die Strecke von der Schule in der Marienstraße in Richtung Umenlau vorgesehen. Eine offizielle Pressemitteilung des Unternehmens folgt; der Gemeinde ist es jedoch wichtig, bereits vorab zu informieren.
Unglücklich ist, dass der Auftrag zweigeteilt wurde und vor und nach der Bahnlinie unterschiedliche Unternehmen tätig werden.

Das wird in der Abwicklung voraussichtlich mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden sein, weil verschiedene Bauunternehmen und Ansprechpartner eingebunden sind. Veranlasst werde die Maßnahme durch die NetCom BW; für die Umsetzung sei die Netze BW verantwortlich. Als Bauunternehmen seien die Firmen alb-elektric und Leonhard Weiss benannt. Alb-elektric übernimmt den Ausbau im Kleindorf und Leonhard Weiss im Großdorf.

Für die Teilorte gilt ein anderes Ausbaukonstrukt. Der geförderte Ausbau über Land und Bund werde dort durch die OEW Breitband GmbH umgesetzt. In den Lutherischen Bergen in Weilersteußlingen solle dieser Ausbau beginnen. Hierzu ist für September oder Oktober eine öffentliche Informationsveranstaltung vorgesehen.

 

Mindestalter Naturschutztage:

Zwischen der letzten Gemeinderatssitzung und der Mitteilung im Mitteilungsblatt vom AK-Natur zum Thema Mindestalter bei den Naturschutztagen.
In der vergangenen Sitzung wurde Mindestalter von 14 Jahren genannt, im Bericht hingegen von 16 Jahren. Bei der Angabe von 14 Jahren handelte es sich um einen Fehler. Das zutreffende Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Für Rückfragen zu den Naturschutztagen verweist er insbesondere auf Gemeinderat Kneer sowie für die Lutherischen Berge auf Stefan Schuster.

 

 

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplans “Am Sportplatzweg“ und Satzungsverfahren über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Behandlung der im Rahmen der Veröffentlichung des Planentwurfs aus der Öffentlichkeit sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss – Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeinderat hat am 10.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Am Sportplatzweg“ gefasst.

Auf Grundlage der damaligen städtebaulichen Konzepte wurde eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 04.06.2025 vorgetragen und beraten. Die wesentlichen Inhalte wurden soweit erforderlich in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet. Zum Entwurfsstand wurden die lärmtechnischen Belange ermittelt und eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf enthält Festsetzungen, die grundsätzlich der Sicherung der städtebaulichen Ordnung dienen und grundsätzlich geeignet sind, die städtebaulichen Ziele einer gemischten Gebietsnutzung zur Arrondierung des Siedlungsbereichs zu steuern.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Veröffentlichung und Auslegung erfolgten in der Zeit vom 27.04.2026 – 12.06.26. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.04.2026 zur Stellungnahme aufgefordert.

Die während der Beteiligungsfrist eingegangenen Stellungnahmen von den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind in beigefügter Abwägungstabelle mit entsprechendem Abwägungsvorschlägen aufgeführt. Aus der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zu den Abwägungsvorschlägen erfolgen keine Änderungen der Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften “Am Sportplatzweg“.

Sodann kann der Gemeinderat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften “Am Sportplatzweg“ fassen.

Der Bebauungsplan soll gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig: 

  1. Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen aus der Veröffentlichung des Entwurfes im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt die Abwägung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend der Abwägungssynopse mit Stand vom 17.07.2026.

 

  1. Der Gemeinderat billigt die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften sowie Begründung, jeweils in der Fassung vom 17.07.2026 und fasst den Beschluss über den Bebauungsplan und den Beschluss über die örtlichen Bauvorschriften als Satzungsbeschluss.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Bekanntmachung über den Beschluss. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

TOP 5: Aufstellung des Bebauungsplans “Grieß 3“ und Satzungsverfahren über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Beratung und Beschlussfassung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange

nach § 4 Abs. 1 BauGB

 

Sachverhalt:

Der nördliche Siedlungsbereich Allmendingens wird im Gewann Grieß durch eine überwiegende Wohnbebauung gebildet. In Verlängerung der Hauptstraße ist auf Flurstück Nr. 397/1 ein Parkplatz angelegt, der durch den Bebauungsplan “Grieß II“ planungsrechtlich als öffentlicher Parkplatz gesichert ist. Die Parkplatznutzung ist entbehrlich, so dass die Fläche als Innenentwicklungsfläche erfasst und geprüft wurde. Sie eignet sich, den nördlichen Siedlungsrand hier mit ergänzender Wohnbebauung neu auszuformulieren.

Es soll über die Fläche ein Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer geordneten Gebietsentwicklung zu schaffen.

Über den bestehenden Parkplatz werden nach Westen bereits bebaute Wohnbaugrundstücke erschlossen.

Zunächst wurden Bebauungskonzepte in Varianten entwickelt, die durch eine nördlich Erschließungsstraße nach Süden entsprechende Baugrundstücke ermöglicht. Um einige Bäume zu erhalten und angemessene Grundstücksgrößen und -tiefen zu erreichen, erscheint eine Verlagerung der Erschließungsstraße nach Norden auf Flurstück-Nr. 380 sinnvoll. Die nördliche und südliche Baumreihen können damit auf Privatgrundstücken erhalten bleiben, ohne die Bebaubarkeit wesentlich einzuschränken. Im östlichen Bereich können weiterhin einige Parkplätze vorgehalten werden. Eine Überplanung und Inanspruchnahme des angrenzenden Flurstücks-Nr. 380 erscheint möglich. Auf diesem Grundstück besteht weiter nördlich ein Damm zum Hochwasserschutz, der durch die Planung unberührt bleibt.

Die untersuchten Bebauungsvarianten und das nun als Grundlage des Bebauungsplans vorgeschlagenen Bebauungs- und Erschließungskonzept werden in der Sitzung erläutert.

Der hierzu erforderliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 397/1 vollständig und Teilflächen des Flst.-Nr. 380. Maßgebend ist die Darstellung im Abgrenzungsplan.

Mit einem Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zur Planung kann eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden. Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Die Voraussetzungen, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung anzuwenden, sind gegeben.

Aufgrund der Lage zur Bundesstraße und zu bestehender Gewerbenutzung ist eine lärmtechnische Einschätzung einzuholen und erforderlichenfalls durch Maßnahmen zu reagieren.

Mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung und der notwendigen Fachgutachten wird der Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet und wiederum im Gemeinderat beraten werden.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig: 

  1. Für den Geltungsbereich gemäß Abgrenzungsplan soll ein Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. 
  1. Das Bebauungskonzept wird als Grundlage der Bebauungsplanaufstellung gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Aufstellungsverfahren beschlossen. 
  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

 

 

TOP 6: Baugesuch/e – Beratung und Beschlussfassung

  1. Baugesuch: Errichtung einer einseitigen Werbeanlage mit Plakatwerbung für fremde Produkte und Dienstleitungen in Allmendingen, Marienstraße 3, Flst. 721

Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass die Verwaltung vorschlägt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Das Vorhaben befindet sich im Gewässerrandstreifen und verstößt zudem gegen die geltende Werbeanlagensatzung (Verbot von Fremdwerbung, Größenbegrenzungen).

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB nicht.

 

  1. Baugesuch: Neubau eines Bungalow mit Doppelgarage in Allmendingen, Hauptstraße 109, Flst. 168/2

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

 

  1. Baugesuch: Einhausung aller Abkippbereiche der best. Schlammgrube 2 mit Rückbau temp. Einhausung Abkippbereiche 3+4 und Errichtung einer Absaugungsanlage der Hallenluft über 2 Aktivkohlefilter in Allmendingen, Fabrikstraße 62, Flst. 981

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 35 BauGB.

 

 

TOP 7: Stromversorgung – Abschluss eines Konzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet mit der Netze BW GmbH und Ehinger Energie– Beratung und Beschlussfassung

In seiner Ausgabe am 16.03.2026 hat die Gemeinde Allmendingen im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gegeben, dass die Konzessionsverträge zur Einräumung des öffentlichen Wegenutzungsrechtes der Gemeinde Allmendingen auslaufen und für weitere 20 Jahre der fortgesetzte Ausbau und Betrieb des örtlichen Stromnetzes zur Versorgung der Allgemeinheit an ein geeignetes Energieversorgungsunternehmen vergeben werden soll. Das Gemeindegebiet ist durch zwei Konzessionsverträge abgedeckt. Der erste Konzessionsvertrag umfasst die Teilorte Hausen ob Allmendingen, Niederhofen, Pfraunstetten und Schwörzkirch. Der zweite Konzessionsvertrag gilt für das übrige Gemeindegebiet.

Gemäß §§ 46 ff. EnWG obliegt der Gemeinde die gesetzliche Verpflichtung zum

Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages als öffentlichen Wegenutzungsvertrag mit einer Vertragslaufzeit von maximal 20 Jahren nach Durchführung eines

diskriminierungsfreien und transparenten Wettbewerbsverfahrens.

Auf die im Bundesanzeiger veröffentlichte Bekanntmachung gingen für das Konzessionsgebiet Hausen ob Allmendingen, Niederhofen, Pfraunstetten und Schwörzkirch insgesamt drei Interessenbekundungen ein. Für das übrige Konzessionsgebiet wurden zwei Interessenbekundungen eingereicht.

Nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Interessenbekundungen zogen zwei Bewerber im ersten Konzessionsgebiet sowie ein Bewerber im zweiten Konzessionsgebiet ihre Interessenbekundung zurück. Somit verbleibt für jedes Konzessionsgebiet jeweils eine fristgerecht eingegangene Interessenbekundung zur Teilnahme am Konzessionsvergabeverfahren.

Mit Schreiben vom 06.07.2026 hat die Ehinger Energie GmbH & Co. KG der Gemeinde Allmendingen den Abschluss eines Konzessionsvertrags angeboten. Der Vertragsentwurf basiert auf dem Musterkonzessionsvertrag der Kommunalen Landesverbände.

Mit Schreiben vom 14.07.2026 hat die Netze BW GmbH der Gemeinde Allmendingen ebenfalls den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrags auf Grundlage des aktuellen Musterkonzessionsvertrags (MKV 3.0) der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg vom 11.09.2023 angeboten.

Die Gesetzmäßigkeit des Musterkonzessionsvertrags (MKV 3.0) wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 28.09.2023 bestätigt.

Es besteht die Vorlagepflicht an die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 108 GemO. Nach § 108 GemO muss der Beschluss über den Abschluss des Konzessionsvertrages insoweit der örtlich zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Die Gemeinde Allmendingen muss gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG ihre Entscheidung des Neuabschlusses des Konzessionsvertrages unter Angabe der maßgeblichen Gründe im Amtsblatt öffentlich bekannt machen.

Die vertraglichen Verpflichtungen beginnen nach erfolgter Vertragsunterzeichnung ab dem 01.01.2029 und enden nach Ablauf von 20 Jahren am 31.12.2048.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Die Gemeinde bekommt eine so genannte Konzessionsabgabe in gesetzlich höchstzulässigem Umfang gemäß Konzessionsabgabeverordnung.

Zudem bekommt die Gemeinde einen Kommunalrabat für eigene öffentliche Einrichtungen im gesetzlich höchstzulässigen Umfang (derzeit 10 % des

Rechnungsbetrags für den Netzzugang).

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

 

  1. Dem Abschluss des vorgelegten neuen Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH durch die Gemeinde Allmendingen wird zugestimmt.
  2. Dem Abschluss des vorgelegten neuen Konzessionsvertrages mit der Ehinger Energie GmbH & Co. KG durch die Gemeinde Allmendingen wird zugestimmt.
  3. Die Konzessionsverträge sind der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis zur Genehmigung vorzulegen.
  4. Der Vorsitzende wird ermächtigt, nach Erteilung der Genehmigung die Konzessionsvertrag mit Wirkung für die Gemeinde zu unterzeichnen.

 

 

TOP 8: Feststellung des Jahresabschusses 2023, Rechenschaftsbericht

Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 ist der vierte Jahresabschluss der Gemeinde Allmendingen nach den gesetzlichen Regelungen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR).

Mit dem Übergang auf das NKHR ändern sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Darstellung und die Bestandteile des Jahresabschlusses als Gesamtwerk. Der Jahresabschluss besteht aus der Drei-Komponenten-Rechnung (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung). Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Damit wird ein vollständiges und transparentes Bild der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Allmendingen vermittelt.

Im Jahresabschluss werden die Ergebnisse des kommunalen Handelns ausgewiesen, nachdem über den Haushaltsplan zunächst kommunale Aufgaben in Anbetracht der dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel geplant wurden.

Das Jahr 2023 verlief für die Gemeinde Allmendingen schlechter als geplant. Die Einnahmen im Jahr 2023 haben sich negativ entwickelt.

Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere nicht vereinnahmte Zuweisungen und Zuwendungen. Geplant waren Einnahmen in Höhe von 2.393.500,00 €. Tatsächlich vereinnahmt wurde im Jahr 2023 lediglich ein Betrag von 1.978.508,99 €. Dies entspricht einer Planabweichung von 414.991,01 €.

Es handelt sich unter anderem um den Zuschuss für die Quartiersentwicklung Alte Gärtnerei (Nahwärmeuntersuchung) und den Zuschuss für den Gemeindeverbindungsweg Hausen-Ehingen. Die im Jahr 2023 nicht abgerechneten Zuschüsse sind in den Folgejahren dargestellt.

Weiter konnten die geplanten Einnahmen im Bereich der sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 973.820,00 € nicht vereinnahmt werden. Hier wurde lediglich ein Betrag von 544.015,85 € erzielt. Dies entspricht einer Planabweichung von 429.804,15 €. Die im Jahr 2023 geplanten Einnahmen wurden zu einem späteren Zeitpunkt, im Jahr 2025, vereinnahmt.

Ebenfalls wurde der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer nicht in geplanter Höhe vereinnahmt. Daraus ergibt sich eine Planabweichung von 178.106,84 €.

Mehrerträge konnten bei den Entgelten für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen (+ 80.235,53 €, davon Abwassergebühren + 64.512,20 €) und bei den Gewerbesteuereinnahmen (+ 223.529,07 €) erzielt werden.

Ging man bei der Haushaltsplanung von einem geplanten negativen ordentlichen Ergebnis von – 992.690,00 € aus, wurde das Jahr 2023 jedoch tatsächlich mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von – 1.321.519,92 € abgeschlossen.

Im Jahr 2023 konnte ein positives Sonderergebnis in Höhe von 286.408,67 € erzielt werden.

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses ist der entsprechenden Rücklage entnommen worden. Der positive Betrag des Sonderergebnisses ist der entsprechenden Rücklagen zugeführt worden.

Der Stand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses liegt zum Jahresende 2023 bei 2.182.049,29 €. Der Stand der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses liegt zum Jahresende 2023 bei 1.073.928,47 €. Diese Rücklagen dienen der Abdeckung von möglichen Fehlbeträgen der Folgejahre.

Das Gesamtergebnis stellt einen negativen Betrag in Höhe von – 1.035.111,25 € dar (Ordentliches Ergebnis und Sonderergebnis).

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung hat sich gegenüber dem Haushaltsplan positiv entwickelt. Dieser stellt den Zahlungsverkehr dar, der auf der Ergebnisrechnung beruht. Geplant war ein Fehlbetrag in Höhe von – 296.530,00 €. Tatsächlich ergibt sich eine Verbesserung um 840.396,03 € auf einen Betrag von 543.866,03 €.

Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit lag bei – 2.399.006,10 €. Der Planansatz wurde mit – 1.599.600,00 € festgesetzt. Die Abweichung kommt unter anderem durch nicht abgerufene Zuschüsse im Jahr 2023 zustande. Diese wurden in den Folgejahren abgerechnet bzw. vereinnahmt. Zudem wurden weniger investive Auszahlungen für Grundstückskäufe und Baumaßnahmen getätigt.

Im Jahr 2023 ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanztätigkeit in Höhe von 3.111.864,07 €.

Nach Berücksichtigung aller Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit, der Finanztätigkeit und der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen verbleibt ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 92.807,21 € (Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln).

Der tatsächliche Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 lag bei 1.044.281,37 €.

Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln betrug 92.807,21 €.

Somit lag der Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 2023 bei 1.137.088,58 €.

Zum 01.01.2023 betrug die Bilanzsumme 61.269.155,46 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2023 um 1.187.033,75 € auf 62.456.189,21 €.

Die Erhöhung der Bilanzsumme kam vor allem durch Buchungen bei den Gebäuden, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei den sozialen Einrichtungen und bei den sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden zustande. Hier sind als große Positionen die Aktivierung der Anlagen im Bau des Anbaus Kindergarten St. Maria und des Feuerwehrhauses in Grötzingen zu nennen.

Beim Finanzvermögen ergaben sich die Veränderungen größtenteils im Bereich der öffentlich-rechtlichen Forderungen, der Forderungen aus Transferleistungen und der privatrechtlichen Forderungen.

Eine wichtige Position in der Bilanz ist das Eigenkapital. Hier gilt grundsätzlich, dass Überschüsse das Eigenkapital stärken und Fehlbeträge zu Lasten des Eigenkapitals gehen. Das Basiskapital änderte sich im Jahr 2023 nicht. Die Eigenkapitalquote, bezogen auf die Bilanzsumme, beträgt 42,7 % (Vorjahr: 43,5 %, Vorvorjahr: 43,9 %).

Die größten Investitionen stellen im Jahr 2023 der Anbau an den Kindergarten St. Maria, der Neubau des Feuerwehrhauses in Grötzingen, die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs LF20, die Sanierung der Flüchtlingsunterkunft Lammberg 2 in Altheim und der Breitbandausbau dar.

Im Neubaugebiet Schelmenegert in Ennahofen wurde im Jahr 2023 die Abwasserbeseitigung und der Straßenbau weiter ausgebaut. Ebenfalls sind Kosten für den Straßenbau für das Gewerbegebiet Winkeläcker in Grötzingen und der Straßenbelag im Bereich der Ortsdurchfahrt Schwörzkirch angefallen.

In den Folgejahren werden weitere Mittel durch die Renaturierung der Schmiech an der Bergstraße und die Ortsdurchfahrt Pfraunstetten gebunden sein.

Die Gemeinde Allmendingen muss stets ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten im Blick behalten. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Deckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen in den Bereichen Wasser und Abwasser. Es gilt weiterhin die Maßgabe einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Dem Rechenschaftsbericht mit Anhang und Anlagen wird zugestimmt.
  2. Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 29.07.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest

 

 

TOP 9: Feststellung des Jahresabschusses 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Allmendingen, Lagebericht

Im Wirtschaftsjahr 2023 konnte der Eigenbetrieb Wasserversorgung Allmendingen ein positives Ergebnis erzielen. Der geplante Jahresüberschuss lag bei 970,00 €. Tatsächlich wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 73.970,77 € erwirtschaftet.

Der bilanzielle Verlustvortrag zum 31.12.2023 beträgt somit 91.263,00 €.

Grund für diese positive Entwicklung sind unter anderem höhere Erlöse aus der Wasserabgabe und niedrigere Unterhaltungsaufwendungen der Wasserversorgungs-anlagen und des Leitungsnetzes.

Zum 31.12.2022 betrug die Bilanzsumme 2.440.160,12 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2023 auf einen Betrag von 2.411.536,97 €.

Die größten Investitionen stellten im Wirtschafsjahr 2023 die Errichtung der Wasserleitungen im Gewerbegebiet Winkeläcker in Grötzingen und im Neubaugebiet Schelmenegert in Ennahofen sowie der Kauf des VW Caddys dar.

Im investiven Bereich wird sich der Druck auf die Liquiditätsrechnung durch Baumaßnahmen und auf die Erfolgsrechnung in Form von Abschreibungen erhöhen.

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

 

  1. Dem Lagebricht mit Anhang wird zugestimmt.
  2. Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 29.07.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Allmendingen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit folgenden Werten fest:

 

 

TOP 10: Spendenbericht 1. Halbjahr 2026

Bürgermeister Teichmann stellte die eingegangenen Spenden vor und bedankte sich bei allen Spendern.

 

Zuwendungsgeber/in Betrag bzw. Gegenstand
und (geschätzter) Wert
von dem/der Zuwendungsgeber/in
gewünschter Verwendungszweck
Förderverein GS Weilersteußlingen 12.000,00 € Spielgerät
Bergemer Gemeindehalle
anonym 3.000,00 € Beschriftung für HLF 10
Schwenk Zement GmbH & Co. KG 1.000,00 € FiZ Fest 2026
Schwenk Zement GmbH & Co. KG 700,00 € 45-jähriges Partnerschaftsjubiläum

 

Der Gemeinderat nahm die Spenden aus dem 1. Halbjahr 2026 einstimmig an und bedankte sich bei den Spendern.

 

 

 

TOP 11: Antrag CDU Fraktion zur Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 08.07.2026 den Antrag zur Aufnahme des Tagesordnungspunkts über die Beratung und Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gestellt.

Die Satzung wurde das letzte Mal in der Gemeinderatssitzung am 22.05.2019 beraten und soll zum 01.09.2026 geändert werden.

 

Für die Freie Wähler-Fraktion ist die vorgeschlagene Anpassung in der Beratung ausgeschieden. Grundsätzlich ist eine Anpassung auch für die Freie Wähler-Fraktion durchaus vertretbar, jedoch soll die Anpassung moderat mit einer sinnvollen Absprache erfolgen.

Der Antrag der CDU-Fraktion wurde zurückgezogen, sodass ein gemeinsamer Antrag mit der Freien Wählern-Fraktion ausgearbeitet werden kann.

 

TOP 12: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 23.09.2026 in Allmendingen.

 

Verbindungswege
Gemeinderat Schach regte an, dass der Fußverbindungsweg zwischen Hirschgasse und Schwenkstraße schlecht ausgebaut ist.
Gemeinderat Kneer ergänzte, dass dies bei dem Verbindungsweg zwischen Hauptstraße und Bahnhofstraße ebenfalls der Fall ist.
Bürgermeister Teichmann nimmt diese Themen in die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses mit.

Gabentisch Friedhof
Gemeinderätin Reck sprach das Thema eines Gabentisches am Friedhof an. Dies war bereits in einer vergangenen Sitzung ein Thema.
Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass dies Thema in der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses sein wird.

Biosphärengebiet
Gemeinderat Geprägs merkte an, dass man mehr Infos zum Biosphärengebiet an die Bevölkerung weitergeben solle. Bürgermeister Teichmann bedankte sich für den Hinweis.

Kommunales Nachmittagsangebot
Gemeinderätin Reck erkundigte sich zum schulischen Nachmittagsangebot.
Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass die Grundschule den Erlass des Schulamtes nun umsetzten muss, und somit nur Schülerinnen und Schüler am schulischen Nachmittagsangebot teilnehmen dürfen, die mindestens an drei Tagen in der Wochen das Ganztagsangebot wahrnehmen.
Das Mittagessensangebot ist jedoch ein kommunales Angebot und kein schulisches. Das bedeutet, dass alle Kinder, auch Kinder die beispielsweise nur am Tag des Nachmittagsunterrichts das Mittagsangebot in Anspruch nehmen möchten, grundsätzlich am Mittagessensangebot teilnehmen dürfen. Um für diese Kinder die Betreuung bis zum Mittagsunterricht sicherzustellen, wird derzeit ein kostenpflichtiges kommunales Betreuungsangebot erstellt. Hierzu wird die Elternschaft rechtzeitig informiert.

Pflege Kreisverkehr

Gemeinderat Schach erkundigte sich, warum der Kreisverkehr nun wieder gepflegt wird. Bürgermeister Teichmann erläutert, dass dies bei der letzten Sitzung des technischen Ausschusses eine einmalige Pflege des Kreisverkehrs beschlossen wurde.

Kanalarbeiten Kleindorfer Straße
Gemeinderat Bayer fragte nach, welche Arbeiten die Fa. Geiger in der Kleindorfer Straße ausübt.

Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass es sich hier um Restarbeiten der Kanalsanierung handelt, welche schon vor längerem vergeben wurde.

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