Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.10.25 im Kommunikationszentrum Farrenstall in Grötzingen
TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten
Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:
Vorstellung Karin Hengstler
Frau Hengstler wurde von Bürgermeister Teichmann als neue Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gemeinderats und Protokollantin der Gemeinderatssitzungen vorgestellt.
Feuerwehrübung
Bürgermeister Teichmann bedankte sich bei der Feuerwehr für die sehr erfolgreiche Hauptübung.
Er betonte, dass viele Gäste und Zuschauer anwesend waren und es eine gute Werbung für die Feuerwehr war. Sicherlich war auch ein Grund dafür, dass die Übung in der Schule war und die Schüler als Statisten bei der Übung mitmachen durften.
Bekanntgabe Prüfungserlass Landratsamt
Bürgermeister Teichmann informierte über ein Schreiben des Landratsamtes bezgl. einer überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2016 – 2019.
Hier handelt es sich um eine Finanzprüfung und die noch offenen Fragen wurden bereits beantwortet.
Vom Landratsamt kam allerdings die Rückmeldung, dass es noch keine uneingeschränkte Bestätigung zum Abschluss des Verfahrens gibt, da noch keine Globalberechnung vorliegt. Diese ist momentan in der Erstellung und danach kann dann der Prüfbericht endgültig abgeschlossen werden.
TOP 2: Verteilung der Erträge aus der Freyberg-Stiftung – Beratung und Beschlussfassung
Gemäß § 4 der Satzung der Freiherr von Freyberg’schen Stiftung sind 80% der Erträgnisse jährlich zu Weihnachten an alte Bürger Allmendingens und Altheims zu verteilen. Die
restlichen 20 % der Erträgnisse sind für eine jährliche Erhöhung des Stiftungskapitals zu verwenden. Ca. 75 % des für die Verteilung zur Verfügung stehenden Betrages sind an Bürger
der Gemeinden Allmendingen und Altheim zu verteilen. Die Empfänger müssen im Jahr der Verteilung oder früher das 75. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden. Der Rest ist als
Zuschuss zur Durchführung eines Altennachmittags für Allmendinger und Altheimer Bürger und/oder für Härtefälle im Sinne der Altenhilfe zu verwenden.
Die Entscheidung über die Verwendung der Erträgnisse innerhalb des obigen Rahmens sowie die Auswahl der bedachten Bürger hat durch den Gemeinderat von Allmendingen, im
Einvernehmen mit Dr. Ulrich Freiherr von Freyberg, später dessen Rechtsnachfolger Ernst von Freyberg, oder eines von ihnen benannten Vertreters zu erfolgen.
Der Gemeinderat fasste den folgenden Beschlussvorschlag einstimmig:
Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen beschließt den Betrag gemäß Verteilungsvorschlag Nr. 6 an Bürgerinnen und Bürger Allmendingens und Altheims ab 86
Jahren in Höhe von 15,00 € zu verteilen. Daraus ergibt sich ein Gesamtverteilungsbetrag in Höhe von 2.355,00 €.
TOP 3: Bürgermeisterwahl 2026: Festlegung des Wahltages, Ausschreibung der Stelle, Terminierung einer Kandidatenvorstellung, Bildung eines Gemeindewahlausschusses, Vorbereitung der Bürgermeisterwahl – Beratung und Beschlussfassung
Festsetzung des Wahltages, Ausschreibung der Stelle und Terminierung einer Kandidatenvorstellung 1. Grundsätzliche Informationen:
Die Amtszeit von Bürgermeister Teichmann endet mit Ablauf des 18. April 2026. Nach § 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl des Bürgermeisters frühestens drei Monate, spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Damit hat die Wahl zwischen dem 19. Januar 2026 und dem 18. März 2026 stattzufinden. Entfällt bei dieser Wahl auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet nach § 45 Abs. 2 GemO frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl die Stichwahl statt. Nach § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) bestimmt der Gemeinderat den Wahltag. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung ist der 25. Januar 2026 der erstmögliche und der 15. März 2026 der letztmögliche Wahltermin. Vorgeschlagen wird der 8. März 2026 als Wahltag. Der Stichwahltermin soll drei Wochen nach der Wahl festgesetzt werden. Beide Wahltermine liegen nach der Fasnet, die am Fasnetsdienstag, 17. Februar 2026 endet. Außerdem kann der Wahltermin mit der am 8. März 2026 stattfindenden Landtagswahl zusammengelegt werden.
Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des Bürgermeisters spätestens 2 Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben, für die Stichwahl ist eine nochmalige Stellenausschreibung nicht erforderlich. Spätester Ausschreibungstermin ist somit der 7. Januar 2026. Eine ordnungsmäßige Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist durch Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sichergestellt. Die erste Veröffentlichung der Stellenanzeige im Staatsanzeiger soll am Freitag, 12. Dezember 2025, erfolgen. Die Stellenausschreibung wird außerdem im Amtsblatt der Gemeinde Allmendingen am 12. Dezember 2025 veröffentlicht werden. In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, dass sich der Amtsinhaber wieder bewirbt. Dies entspricht dem Vorgehen bisheriger Wahlen. In der Stellenausschreibung ist auf das Ende der Bewerbungsfrist hinzuweisen. Das Ende der Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist vom Gemeinderat festzusetzen, und zwar frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl (§ 10 Abs. 1 Satz 3 KomWG). Der 27. Tag vor der Wahl ist Montag, 9. Februar 2026. Die zugelassenen Bewerbungen sind nach § 10 Abs. 6 KomWG spätestens am 15. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt zu machen. Zwischen dem frühesten Ende der Bewerbungsfrist (9. Februar 2026) und dem spätesten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt (unter Berücksichtigung der Erscheinungsfolge ist dies der 20. Februar 2026) liegen nur 11 Tage. Diese Zeit ist für die Prüfung der Bewerbungen, die Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss und die Vorbereitung der öffentlichen Bekanntmachung unbedingt erforderlich, so dass das Ende der Bewerbungsfrist auf den frühest möglichen Zeitpunkt, d. h. auf Montag, 9. Februar 2026, festgesetzt werden sollte. Die Einreichungsfrist für die Unterlagen der Personen der freien Zeile zur Stichwahl beginnt am ersten Werktag nach der ersten Wahl. Das Ende der Einreichungsfrist für die Unterlagen zur Stichwahl darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden (§ 10 Abs. 2 KomWG). Angesichts der Terminenge sollte das Ende der Einreichungsfrist auf Freitag, 13. März 2026, 18 Uhr, gelegt werden. Die zugelassenen Personen (aus der freien Zeile der ersten Wahl) für eine eventuell erforderliche Stichwahl sind gemäß § 10 Abs. 6 KomWG spätestens am 8. Tag vor der Stichwahl (Samstag, 21. März 2026) öffentlich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:
a. Der Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 8. März 2026, festgesetzt.
b. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird auf Sonntag, 29. März 2026, festgesetzt.
c. Für die Bürgermeisterwahl am 8. März 2026 endet die Frist für die Einreichung von Bewerbungen am Montag, 9. Februar 2026, 18 Uhr.
d. Für eine Stichwahl endet die Frist für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen am Freitag, 13. März 2026, 18 Uhr.
e. In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, dass sich der Amtsinhaber wieder bewirbt.
f. Über die Vorstellung der zugelassenen Bewerber nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in einer öffentlichen Versammlung entscheidet der Gemeindewahlausschuss.
Bildung eines Gemeindewahlausschusses und Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2026
Grundsätzliche Informationen:
Bei der eventuell erforderlichen Stichwahl des Bürgermeisters würde nach § 21 Abs. 1 KomWO der Gemeindewahlausschuss fortbestehen.
Hinsichtlich der Zahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses ist außer der Mindestzahl von zwei Beisitzern kein Rahmen gesetzt. Um die politischen Kräfte im Gemeinderat angemessen zu berücksichtigen, soll der Gemeindewahlausschuss 4 Beisitzer umfassen, die sich wie folgt auf die Gemeinderatsfraktionen aufteilen:
2 Personen: Freie Wähler
2 Personen: CDU
Die Beisitzer und in gleicher Zahl die Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Sie wurden von den Fraktionen vorgeschlagen.
Die Stellvertretung in der Funktion des Bürgermeisters als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses regelt sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts (§ 49 GemO). Es gibt demnach bei dieser Konstellation in der Regel keine Wahl eines besonderen Stellvertreters für den Vorsitz. Das bedeutet, im Falle seiner sonstigen Verhinderung im Vorsitz des Gemeindewahlausschusses wird der Bürgermeister von seinem Stellvertreter im Amt nach § 49 GemO vertreten. Eine sonstige Verhinderung liegt z.B. vor bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit bei Sitzungen des Gemeindewahlausschusses.
Bei mehreren Stellvertretern richtet sich die Reihenfolge der Vertretung nach § 49 Abs. 3 Satz 3 GemO.
Alternativ kann der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:
a. Folgende Personen werden als Vorsitzende/r und dessen Stellvertreter/in in den Gemeindewahlausschuss gewählt:
| Fraktion | Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
| – | Nadine Mohn
(Gemeindebedienstete) |
|
| Freie Wähler | Michael Schach |
b. Folgende Personen werden als Beisitzer/in und deren Stellvertreter/in in den Gemeindewahlausschuss gewählt:
| Fraktion | Beisitzer/in | Stellvertreter/in |
| Freie Wähler | Günther Geprägs | Johannes Braun |
| Freie Wähler | Monique Paschke | Marie Fideler |
| CDU | Dieter Hammer | Robert Schmidt |
| CDU | Nico Dietz | Carina Rathgeb |
c. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 1 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt. Für die Haupt- und Stichwahl wird jeweils ein einheitlicher Tageshöchstsatz von 48 € festgelegt.
TOP 4: Auflösung Zweckverband Archivbetreuung und Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung – Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2025 der Auflösung des Zweckverbandes Archivbetreuung Blaubeuren-Schelklingen-Munderkingen- Allmendingen sowie dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einstimmig zugestimmt. Auch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat am 14.07.2025 einstimmig zugestimmt. Nach der Versammlung haben die Bürgermeister als gesetzliche Vertreter die als Anlage beigefügte Vereinbarung unterzeichnet.
Aus formalen Gründen muss der Gemeinderat der inzwischen unterzeichneten Endfassung der Vereinbarung noch zustimmen. Danach kann dann das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde diese genehmigen.
Der Gemeinderat fasste den folgenden Beschluss einstimmig:
Der beigefügten unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 14.07.2025 wird zugestimmt.
TOP 5: Einfacher Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Bergstraße“ – Beratung und Beschlussfassung
– Aufstellungsbeschluss
– Aufstellungsbeschluss Veränderungssperre
Die Gemeinde Allmendingen beabsichtigt, die bestehende Bergstraße nach Abschluss der Renaturierung der Schmiech in einem Teilbereich grundlegend zu sanieren und zu verbreitern.
Die Renaturierungsmaßnahmen werden voraussichtlich Ende des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Im Anschluss daran soll die Bergstraße im betroffenen Abschnitt erneuert
und funktional verbessert werden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Straßenräume gestalterisch aufzuwerten und insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger durchgehend einen
breiteren Gehweg zu schaffen. Im nördlichen Bereich des Straßenverlaufs wird es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weiterhin zu einer Engstelle kommen. Im südlichen Abschnitt
kann die bestehende Situation hingegen deutlich verbessert werden.
Um die angestrebten städtebaulichen und verkehrlichen Ziele des Straßenausbaus rechtssicher umsetzen zu können, wird für diesen Bereich ein einfacher Bebauungsplan
aufgestellt. Dieser schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung und ermöglicht es, die Gestaltung, die Flächeninanspruchnahme sowie die
verkehrliche Erschließung einheitlich festzulegen.
Planungsziel:
Das Vorhaben ist auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Für die vorgesehene Straßenplanung ist die Aufstellung zumindest eines „einfachen“ Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse einstimmig:
Der einfache Bebauungsplan „Bergstraße“, in Allmendingen gem. Lageplan vom 13.10.25 wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt (siehe Anlage Abgrenzungsplan)
Die Veränderungssperre zum einfachen Bebauungsplan „Bergstraße“ wird aufgrund von § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen
TOP 6: Empfehlungsbeschlüsse zu den Änderungen des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen/Altheim – Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2017 die Aufstellung und Änderung des Bebauungsplans “Schwenksweiler, Änderung 2017“ beschlossen. Das
Bebauungsplanverfahren konnte mittlerweile mit dem Satzungsbeschluss am 18.12.2024 abgeschlossen werden; die Genehmigung durch das LRA liegt vor. Die Bebauungsplanaufstellung diente der Bereitstellung gewerblicher Bauflächen, um die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde zu fördern.
Da der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden konnte, wurde für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans das Verfahren durch
den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim am 28.11.2023 eingeleitet.
Die FNP-Änderung zielt auf eine Gebietsvergrößerung der geplanten Gewerbefläche um 1,1
Tanzplatz/Ebenöde“, Gemarkung Niederhofen.
Mit einem Planvorentwurf, gebilligt durch den Gemeinsamen Ausschuss in der Sitzung am 16.01.2025, wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der
Träger öffentlicher Belange in der Frist vom 17.02.2025 bis 11.04.2025 durchgeführt.
Die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und der Planentwurf wurden nach dem Empfehlungsbeschluss des Gemeinderats vom 14.05.2025, am 04.06.2025 im Gemeinsamen
Ausschuss beraten und die Offenlage des angepassten Entwurfs beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 21.07.2025 bis 29.08.2025 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die
Entwurfsplanung unterrichtet.
Anregungen aus den Stellungnahmen zum Entwurf sollen gemäß den Vorschlägen der Abwägungstabelle behandelt werden. Auf dieser Grundlage wurde der Stand vom 08.10.2025
zum Feststellungsbeschluss erarbeitet. Aus der Beteiligung erfolgten keine wesentlichen Änderungen der Unterlagen.
Das Änderungsverfahren zur 3. Flächennutzungsplanänderung wird in einem Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß den Anforderungen des § 2a BauGB
wurde für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet wurden.
Die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Die Begründung und der Umweltbericht sind beigefügt.
Mit den vorgelegten Unterlagen kann der Feststellungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss empfohlen werden.
Der Gemeinderat fasste die folgenden Beschlüsse einstimmig:
Allmendingen-Altheim den in der Anlage dargestellten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung zuzustimmen.
Für die angestrebte Gebietsentwicklung am Sportplatzweg ist die Änderung der Gebietsdarstellung im Flächennutzungsplan zu ändern, damit der aufzustellende Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot aus dem FNP entspricht. Die bisherige Sonderbaufläche soll in eine Darstellung von Mischbaufläche geändert werden.
Der Gemeinsame Ausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 den Einleitungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange wurde in der Frist vom 17.02.2025 bis 11.04.2025 durchgeführt.
Die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und der Planentwurf wurden nach dem Empfehlungsbeschluss des Gemeinderats vom 14.05.2025, am 04.06.2025 im Gemeinsamen
Ausschuss beraten und die Offenlage des angepassten Entwurfs beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 21.07.2025 bis 29.08.2025 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die
Entwurfsplanung unterrichtet.
Anregungen aus den Stellungnahmen zum Entwurf sollen gemäß den Vorschlägen der Abwägungstabelle behandelt werden. Auf dieser Grundlage wurde der Stand vom 08.10.2025
zum Feststellungsbeschluss erarbeitet. Aus der Beteiligung erfolgten keine wesentlichen Änderungen der Unterlagen.
Das Änderungsverfahren zur 4. Flächennutzungsplanänderung wird in einem Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß den Anforderungen des § 2a BauGB
wurde für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet wurden.
Die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Die Begründung und der Umweltbericht sind beigefügt.
Mit den vorgelegten Unterlagen kann der Feststellungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss empfohlen werden.
Der Gemeinderat fasste die folgenden Beschlüsse einstimmig:
bekannt zu machen.
TOP 7 Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 30 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 35 BauGB.
TOP 8: Vergabe von Arbeiten zur Dachsanierung vom Umkleidebereich beim Waldfreibad – Beratung und Beschlussfassung
Beim Waldfreibad Allmendingen ist im Bereich der Umkleidekabinen das Dach undicht.
Somit ist diese Sanierungsmaßnahme unumgänglich. Die Ausführung vom Dach und dem Lichtband haben keine energetische Wirkung, jedoch soll in diesem Bereich eine
Photovoltaikanlage installiert werden.
Die Kostenschätzung vom Trapezblech und dem Lichtband (Fenster) liegt bei 63.000,00€ . Die Gemeinde Allmendingen hat für die Maßnahme der Dachsanierung fünf Firmen
aufgefordert ein Angebot ab zu geben. Drei Angebote sind eingegangen.
Die Gemeinde fasste folgenden Beschluss einstimmig:
Der Gemeinderat Allmendingen stimmt der Dachsanierung mit Trapezblech im Waldfreibad Allmendingen, an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Stoos GmbH aus Allmendingen zum Angebotspreis von 42.625,36€ brutto zu.
Das Lichtband im gegengestellten Pultdach wurde separat ausgeschrieben.
Die Gemeinde Allmendingen hat für die Erneuerung vom Lichtband (Fenster) drei Firmen angeschrieben, hierfür sind drei Angebote sind eingegangen.
Die Gemeinde fasste folgenden Beschluss einstimmig:
Der Gemeinderat Allmendingen stimmt der Erneuerung vom Lichtband (Fenster) im Waldfreibad Allmendingen, an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Fuchs-Fenster
GmbH aus Altheim zum Angebotspreis von 7.209,50€ brutto zu.
TOP 9: Vergabe zur Erstellung einer PV Anlage für die Wasserversorgung Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung
Im Haushalt 2025 wurden Mittel für den Erwerb einer PV-Anlage für die Wasserversorgung Allmendingen auf dem Dach des Bauhofes eingestellt.
Die Gemeinde Allmendingen hat auf dem Weg der beschränkten Ausschreibung die Lieferung, Montage und Gerüstbau getrennt angefragt.
Die Materiallieferung wurde bei vier Firmen angefragt, hierfür gingen 2 Angebote ein.
Die Montage wurde bei 2 Firmen angefragt, hierfür gingen 2 Angebote ein.
Die Gerüstbauarbeiten wurden bei 2 Firmen angefragt, hierfür gingen 2 Angebote ein:
Die Gemeinde fasste folgenden Beschluss einstimmig:
Der Gemeinderat Allmendingen stimmt der Vergabe zur Lieferung an die Fa. Kneißle aus Obermachtal, den Montagearbeiten an die Fa. DATA Solar aus Balingen, und die
Gerüstbauarbeiten an die Fa. KA + W aus Oggelshausen zu.
TOP 10: Einwohnerfragestunde gem. § 33 Abs. 4 GemO
Es wurden keine Fragen der anwesenden Besucher gestellt.
TOP 11: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums
Bürgermeister Teichmann terminierte die Sitzung des gemeinsamen Ausschusses auf 04.11.2025 in Altheim.
Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatsitzung auf 26.11.2025 in Allmendingen.
Besetzung Ausschüsse
Gemeinderat Geprägs bat die Verwaltung um eine Übersicht hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse.
Mäharbeiten
Gemeinderat Hammer sprach sein Lob darüber aus, dass der Graben am Verbindungsweg Richtung Farrenstall gemäht wurde.
Baken am Fahrradweg im Grießtal
Gemeinderat Geprägs beanstandete die Baken welche im Grießtal stehen und möchte wissen, wann diese Baumaßnahmen abgeschlossen werden wird. Seiner Meinung nach stellen diese Baken die größte Unfallgefahr dar.
Herr Braun vom Bauamt wird sich hierzu mit dem Landratsamt in Verbindung setzen, da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt.
EDV-Ausstattung kath. Kindergärten
Gemeinderat Schmidt erkundigte sich nach der Lieferung der Laptops für die Kindergärten St. Maria und Don Bosco.
Gemeinderätin Rathgeb informiert, dass im Kindergarten St. Maria die Geräte bereits geliefert wurden.