09.10.2024,
17.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats Allmendingen vom 09.10.2024 

Bekanntgabe der Beschlüsse

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

Entwicklung der Geburten

Die Geburtenzahlen sind in Allmendingen weiterhin rückläufig. Im Jahr 2020 gab es 64 Geburten. In den Jahren darauffolgenden Jahren sind diese weiter zurückgegangen, wodurch im Jahr 2022 und 2023 noch 47 Geburten gemeldet wurden. Im Jahr 2024 wurden bis Anfang Oktober 32 Geburten gemeldet.

Wasserproben

Es wurden in allen öffentlichen Gebäuden, die der Pflicht unterliegen, Wasserproben entnommen und untersucht. Dabei waren alle Gebäude unauffällig und es konnten keine Legionellen festgestellt werden.

Grundschule Weilersteußlingen

Der Start in der Grundschule Weilersteußlingen war in diesem Schuljahr alles andere als einfach. Mit etwas Glück konnte zu Beginn eine Lehrerin gefunden werden. Doch dieses Glück wurde nicht lange gewährt, da die gefundene Lehrerin bis auf weiteres ausfallen wird. Das Positive ist, dass der Ausfall der Lehrerin zu keinem Stundenausfall führt. Allerdings werden die Kinder nun nach Allmendingen gefahren und in den Klassen eins bis vier in Allmendingen unterrichtet.

Es wird im weiteren Verlauf ein Gespräch in kleiner Runde mit dem Schulamt geplant, um die Situation zu erörtern und die weiteren Pläne des Schulamts zu erfragen. Die Gemeinde ist weiterhin für die Weiterführung der Schule was auch an der heutigen Tagesordnung erkennbar wird, mit der Vergabe zur Sanierung der Heizungsanlage. Momentan liegt es wie in anderen Schulen am derzeitigen Personalmangel.

 

TOP 2: Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Teichmann gab folgende nichtöffentliche Beschlüsse bekannt:

Schneeräumung Lutherischen Berge

Auch nach längerem Aufruf im Mitteilungsblatt konnte niemand zur Schneeräumung auf den Lutherischen Bergen bei gleichen Rahmenbedingungen gefunden werden. In der nichtöffentlichen Sitzung des technischen Ausschusses wurde das Thema nun beraten und verschiedene Varianten herausgearbeitet. Der technische Ausschuss hat sich letztlich für die Variante entschieden einen Traktor für die Wintermonate zu pachten, der für die Schneeräumung eingesetzt werden kann. Dazu wurden zwei Fahrer gefunden, die sich im Krankheitsfall vertreten können. Die Kosten für die Pacht des Traktors belaufen sich auf das ähnliche Niveau wie in den vergangenen Jahren.

Dach Waldfreibad

Die Sanierung vom Dach des Waldfreibads soll im Eingangsbereich umgesetzt werden.

Oberschwaben Radweg

In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurde die Attraktivität der Radwege beraten. Der Radplatz in Niederhofen soll demnach durch eine Tisch-Bank Kombination für rund 4.500 € aufgewertet werden.

Bauplatzvergabe

Der Bauplatz an der Weide wurde vor längerem ausgeschrieben und es ging eine Bewerbung für den Platz ein. Simon Bayer bekam als alleiniger Bewerber den Bauplatz zugeteilt und hat ihn gekauft.

 

TOP 3: Ergebnisse der Lärmkartierung Runde 4 und Öffentlichkeitsbeteiligung – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Referenten Herr Kiener von Modus Consult Ulm.

Herr Kiener erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.

Im Jahr 2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) in Kraft, welche durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47a bis 47f) im Jahr 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde. In dieser so genannten EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde als grundsätzliches Ziel „die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus“ beschrieben. Um dieses Ziel zu erreichen sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, ihnen vorgebeugt oder diese gemindert werden.

Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission. Erstmals wurden im Jahr 2007 landesweit Lärmkarten in reduziertem Umfang erstellt. Seit dem Jahr 2012 erfolgt die Lärmkartierung alle fünf Jahre mit dem vollen Kartierungsumfang.

Ausprägung der Lärmaktionsplanung:

Gemäß dem jüngsten „Kooperationserlass“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 08.02.2023 sind Lärmaktionspläne grundsätzlich für alle von der Umgebungslärmkartierung erfassten Gebiete aufzustellen, unabhängig davon, ob Lärmprobleme vorhanden sind oder auf dem kartierten Gemeindegebiet Lärmbetroffene ermittelt wurden.

Lärmaktionsplanung Allmendingen

Kartierungspflichtige Hauptverkehrsstraße im Gemeindegebiet Allmendingen ist die B 492. Als freiwillige Erweiterungsstrecken kämen im Prinzip die beiden Kreisstraßen K 7334 (Ri. Ennahofen, DTV 1.400 Kfz/24h) und K 7422 (Ri. Altheim, DTV 3.000 Kfz/24h) in Betracht. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens wird auf eine ergänzende Lärmkartierung verzichtet.

Lärmaktionsplan der Runde 4

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Runde 4 bestätigen im Wesentlichen die Erkenntnisse aus der vorausgegangenen Runde der Lärmaktionsplanung für Allmendingen. Der Lärmschwerpunkt B 492 besteht weiterhin.

Im Zuge der B 492 werden entsprechend der aktuellen Lärmkartierung folgende Betroffenheiten ausgewiesen:

  • Im Tageszeitraum (6 – 22 Uhr) sind 47 Personen von Beurteilungspegeln über den Auslösewerten für die Lärmsanierung betroffen. Der Grenzwert zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) wird im Tageszeitraum erreicht, aber nicht überschritten.
  • Im Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr) sind 51 Personen von Beurteilungspegeln über den Auslösewerten für die Lärmsanierung betroffen. Der Grenzwert zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) wird im Nachtzeitraum überschritten – betroffen sind davon 6 Personen.

Im Ergebnis der Überprüfung des Lärmaktionsplanes aus Runde 3 und der aktuellen Lärmkartierung der Runde 4 wird für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Allmendingen folgendes vorgeschlagen:

  • Die in den Jahren 2021 / 2022 im Zuge der B 492 eingebauten, lärmmindernden Fahrbahnbeläge sind in der aktuellen Lärmkartierung berücksichtigt. Dennoch kommt es noch zu den aufgezeigten Überschreitungen der Auslösewerte an Gebäuden im Zuge der B 492.
  • Als weitere Maßnahmen zur Lärmminderung wird eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einheitlich 60 km/h von ca. 150 m nördlich der Einmündung „Hauptstraße“ bis dort, wo im Süden bereits heute 60 km/h gelten, vorgeschlagen.
  • Das würde auch der Maßnahme aus dem LAP (3) entsprechen. Dort wurde Tempo 60 allerdings nur nachts vorgeschlagen. Nachdem es aktuell auch Tags entsprechende Betroffenheiten gibt wird vorgeschlagen, die Temporeduzierung auf 60 km/h für Tag & Nacht zu beantragen.
  • Dadurch kann zwar die Anzahl der betroffenen Personen nicht deutlich reduziert werden, gleichwohl könnten die Beurteilungspegel in den betroffenen Bereichen deutlich gesenkt werden.
  • Die Geschwindigkeitsreduzierung würde auch die Verkehrssicherheit im Zuge der B 492 Allmendingen erhöhen. In diesem Abschnitt der B 492 verkehren keine ÖV-Linien – negative Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr sind deshalb nicht zu erwarten.
  • Gegenüber eines Lärmschutzbauwerkes (Wand, Wall) wäre diese Maßnahme deutlich schneller und kostengünstiger umzusetzen.
  • Im Bereich „Bei den Obstgärten“ gibt es aus der Aufstellung des Bebauungsplanes bereits Festsetzungen zum notwendigen Lärmschutz.

Weiteres Vorgehen

Es wird empfohlen, die Ergebnisse der vorliegenden Überprüfung nach Vorstellung im Gemeinderat am 09.10.2024 in die Öffentliche Auslegung zu geben und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen zu beteiligen.

Die Veröffentlichung der Auslegung erfolgt im Amtsblatt am 18.10.2024. Die Öffentliche Auslegung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange findet dann in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 statt.

Eine Zusammenfassung der Rückmeldungen aus der Öffentlichen Auslegung / Beteiligung TÖB mit Beschlussvorschlag sowie die abschließende Fassung der aktuellen Überprüfung des Lärmaktionsplanes Allmendingen wird wiederum dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss daran erfolgt die Meldung an die LUBW.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Bekanntmachung und Durchführung der öffentlichen Auslegung.

 

TOP 4: Vergabe von Arbeiten zur Erneuerung der Heizungsanlage in der Schule, Kindergarten und Halle in Weilersteußlingen – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann erläuterte die Sitzungsvorlage.

In der Schule, Kindergarten und Halle Weilersteußlingen ist die Heizungsanlage samt Verteilung und Steuerung in die Jahre gekommen.

Hierfür wurde zusammen mit dem Ingenieurbüro Bohnacker mehrere Varianten untersucht wie das Gebäude künftig geheizt werden kann. Ein Öl Brenner stammt aus dem Jahr 1987 und einer aus dem Jahr 2016. Der ältere soll durch eine Pellet Heizung ersetzt werden, und der aus dem Jahr 2016 weiterhin als Spitzenlastkessel dienen. Es wurden in der Ausschreibung auch die Verteilung und Steuerung mit ausgeschrieben. Zusätzlich läuft derzeit die Ausschreibung für die Sanierung vom Kamin, und einer Hebeanlage, wo das Kondenswasser in den Kanal gepumpt wird.

Sobald die Arbeiten vergeben sind, wird für die gesamte Maßnahme ein Zuschuss Antrag gestellt.

Die Arbeiten zur Energetischen Sanierung Der Heizungsanlage sind beschränkt Ausgeschrieben worden. Aufgefordert wurden 14 Firmen, wobei 4 Angebote eingingen.

1 Fa. Schmauder, Mehrstetten                                                    205.897,33 € brutto

2 Bieterin 2                                                                                       216.558,33 € brutto

3 Bieterin 3                                                                                      264.161,33 € brutto

4 Bieterin 4                                                                                     264.949,80 € brutto

Die Kostenschätzung liegt bei ca. 213.647,09 €.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die wirtschaftlichste Bieterin die Fa. Schmauder Mehrstetten zum Angebotspreis von 205.897,33 € brutto.

 

TOP 5: Geschäftsordnung für den Gemeinderat Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann informierte, dass gemäß § 36 GemO der Gemeinderat verpflichtet ist, eine Geschäftsordnung zu erlassen, die die Arbeitsweise des Gremiums, die Durchführung der Sitzungen sowie die Mitwirkungsrechte der Gemeinderatsmitglieder regelt. Die Geschäftsordnung stellt ein wesentliches Instrument zur geordneten und effizienten Durchführung der Ratsarbeit dar.

Der Gemeinderat hat am 24.10.2012 die aktuell gültige Geschäftsordnung beschlossen. Die Einführung des Ratsinformationssystem zur Bereitstellung der Sitzungsunterlagen macht eine Neufassung der Geschäftsordnung erforderlich.

Bereits in der vorangegangen Gemeinderatssitzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern der Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen.

 

TOP 6: Spendenbericht 1. Halbjahr 2024 – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass im 1. Halbjahr 2024 folgende Spenden eingegangen sind.

 

Zuwendungsgeber/in Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter Wert) Von dem/der Zuwendungs-geber/in gewünschter Verwendungszweck
Denkinger Internationale Spedition GmbH 350,00 € FIZ
Schrade Kabel- und Elektrotechnik GmbH 600,00 € Für Feuerwehr
Firma Birk Trockenbau GmbH 654,50 € Kindergarten St. Maria
Firma Schuhmacher Spenlerei GmbH & Co. KG 722,33 € Kindergarten St. Maria
Planungsbüro Bohnacker GmbH 887,74 € Kindergarten St. Maria
Firma Kupil Fenster & Türen GmbH 887,74 € Kindergarten St. Maria
Firma Bückle Holzbau GmbH & Co. KG 1.079,33 € Kindergarten St. Maria
Firma Schäble GmbH Schreinerei 1.079,33 € Kindergarten St. Maria
Architekturbüro August Münz 1.079,33 € Kindergarten St. Maria
Schwenk Zement GmbH & Co. KG 1.000,00 € FIZ
Deutsche Vermögensberatung AG Schrade Carolin 600,00 € Defibrillator
Privatperson 100,00 € Defibrillator
Privatperson 300,00 € Defibrillator
Privatperson 30,00 € Defibrillator
Privatperson 100,00 € Defibrillator
Privatperson 200,00 € Defibrillator
Denkinger Internationale Spedition GmbH 350,00 € FIZ

Der Gemeinderat hat die Spenden einstimmig angenommen.

 

TOP 7: Festlegung der neuen Brennholzpreise – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann erläuterte die Sitzungsvorlage.

In der Saison 2023/2024 wurden Buchen- und Eschenbrennholz aus dem Gemeindewald Allmendingen zum Preis von 87 € pro Festmeter und Ahorn-, Kirschen- und Eichenbrennholz zum Preis von 84 € pro Festmeter verkauft.

Der Preis für Bedienstete für eine Maximalmenge von 5 Festmetern lag bei 81 € pro Festmeter für Buchen- und Eschenbrennholz und bei 78 € pro Festmeter für Ahorn-, Kirschen- und Eichenbrennholz.

Die Nachfrage in der vergangenen Saison war deutlich geringer als in der Phase der Energiekrise. Für den kommenden Winter 2024/2025 geht man von einer durchschnittlichen Nachfrage (ähnlich der Saison 2023/2024) aus. Ein weiterer Rückgang zum Vorjahr kann nicht ausgeschlossen werden. Gründe sind die anhaltende Vorratshaltung aus der Zeit der Energiekrise sowie schon länger anhaltende niedrige Preise fossiler Energie, insbesondere von Öl. Zudem machen sich die immer milder werdenden Winter im Kaufverhalten bemerkbar.

Die Vermarktung von Buchenbrennholz an Endverbraucher trägt durch den großen Massenanteil am kommunalen Holzeinschlag wesentlich zur Erreichung der Finanzziele vieler Kommunen bei. Dies wird umso wichtiger, wenn der reguläre Holzmarkt zu schwächeln beginnt.

Der Staatsforstbetrieb (ForstBW) verkauft sein Brennholz derzeit zwischen 85 € und 90 € pro Festmeter (brutto), was dem Vorjahresniveau entspricht.

Die Holzverkaufsstelle empfiehlt ebenso eine Fortschreibung der Brennholzpreise aus der vergangenen Saison.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Vorschlag von Herr Förster Daferner die Brennholzpreise für die kommende Holzeinschlagsaison wie folgt festzulegen:

  • Buche/Esche: 87 € pro Festmeter
  • Ahorn/Kirsche/Eiche: 84 € pro Festmeter
  • Bedienstete und aktive Feuerwehrkameraden: ermäßigter Preis für maximal 5 Festmeter (wie bisher), Preis bei Buche/Esche 81 € pro Festmeter und bei Ahorn/Kirsche/Eiche 78 € pro Festmeter

Alle Beträge beinhalten 7 % Umsatzsteuer.

Weiter wurden folgende Punkte von Herr Förster Daferner angenommen:

  • Zuteilung des Brennholzes erfolgt primär an Allmendinger Bürgerinnen und Bürger
  • Mengenbegrenzung auf 15 Festmeter je Haushalt bzw. Rechnungsanschrift
  • Verkauf an Händler (>15 Festmetern) zu 87 € pro Festmeter (netto)

 

 

TOP 8: Förderantragstellung von Ausgleichstockanträgen 2025-2028 – Beratung Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann erläuterte die Sitzungsvorlage.

Die Gemeindeverwaltung stellt in der Regel jedes Jahr einen Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichstock. Damit die Vorarbeiten für die Antragsstellung rechtzeitig hierfür erfolgen können und es auch einen Fahrplan für die nächsten Jahre gibt, wurde in der letzten technischen Ausschusssitzung die Projekte für die nächsten Jahre vorgestellt und beraten.

Anbei eine Auflistung der möglichen Projekte mit der festgelegten Reihenfolge:

  • 2025 Waldfreibad Austausch Heizungsanlage und Sanierung Dach & Umkleiden mit PV
  • 2026 Feuerwehrauto Abteilung Niederhofen
  • 2027 Sanierung Bergstraße
  • 2028 Interkommunales Feuerwehrhaus Abteilung Niederhofen mit Gemeinde Altheim
  • Kein Antrag Renaturierung Schmiech

Die Reihenfolge soll eine Leitschnur bilden und kann sich ändern, wenn gewisse Voraussetzungen zu dem jeweiligen Zeitpunkt nicht gegeben sind.

Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung die Projekte, wenn möglich entsprechend vorzubereiten und hierfür in den jeweiligen Jahren einen Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichstock zu stellen.

 

 

TOP 9: Anpassung der Beleuchtungsdauer der Straßenbeleuchtung – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann berichtete, dass in der Gemeinderatssitzung vom 18. September 2024 gewünscht wurde über die Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung nochmals zu beraten. In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Beleuchtungszeiten wie Sie aktuell vorliegend sind in den Ortsteilen als ausreichend erscheinen und eine Anpassung im Kernort zu beraten ist.

Die Beleuchtungszeiten wurden ursprünglich unter dem Thema Versorgungsengpässe und Preisexplosionen im Zuge des Ukraine Kriegs erstmals im TA am 13.09.2022 beraten und im Laufe der Zeit nachjustiert.

Die Kosten der Straßenbeleuchtung stellen sich für die Jahre 2020 bis 2023 wie folgt dar.

2023   38.200,- €

2022   26.200,- €

2021   39.400,- €

2020   41.000,- €

Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass durch die Reduzierung der Beleuchtungsdauer der Straßenbeleuchtung die Preissteigerung aufgefangen werden konnten. Allerdings sind die Einsparungen durch LED Beleuchtungen welche sich im Jahr 2022 zeigen aufgefressen worden. Damit liegen die Betriebskosten im Jahr 2023 auf dem Niveau von 2021 und deutlich über 2022.

Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass der Strompreis ab 01.01.2024 bei ca. 28,22 Cent/kW liegt und der Strompreis bis 31.12.2022 bei ca. 21 Cent/kWh lag. Damit liegt die Preissteigerung bei ca. 34,4%.

Wenn das Kostenniveau von 2022 erreicht werden soll darf die Straßenbeleuchtung ca. 2750 Stunden im Jahr leuchten. Aktuell hat die Straßenbeleuchtung eine Beleuchtungsdauer von ca. 2300 Stunden.

 

Die Beleuchtungsdauer aktuell

Sonntag bis Donnerstag 23:30 und ab 5:00 Uhr

Freitag und Samstag bis 0:30 Uhr und ab 5:00 Uhr

 

Nach einer ausführlichen Beratung des Gremiums erfolgt der Antrag von GR Schmidt die Beleuchtungsdauer wie folgt festzulegen:

Sonntag bis Donnerstag bis 1.00 Uhr und ab 5.00 Uhr

Freitag und Samstag bis 2.00 Uhr und ab 5.00 Uhr

 

Der Antrag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

 

TOP 10: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Frau Dietz stellte die Baugesuche vor:

  1. Bauvorbescheid: Überdachung der Lagerfläche in Allmendingen, Mühlgasse 12, Flste. 676/1 und 676/2

Frau Dietz erläuterte, dass es folgende Befreiungsanträge gestellt wurden.

  • Überschreitung der Baugrenze,
  • Überschreitung der GRZ von 0,3 auf 0,43,
  • Flachdach mit der Neigung 2,5° statt Satteldach mit der Neigung von 25-30°,
  • Abstand zur Grenze Flst. 6789/3 um ca. 1m und Flst. 676 um ca. 1,03m wird nicht eigenhalten, Abstandsbaulast erforderlich.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 30 BauGB „Mühlwiese“ gen. 01.08.1980.

 

 

TOP 15: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums

Waldumgang

Revierförster Magnus Daferner hat am Freitag, 11.10.2024 ab 14.00 Uhr zum öffentlichen Waldumgang eingeladen. Jeder ist eingeladen daran teilzunehmen. Treffpunkt ist am Seizenbühl 3 in Grötzingen.

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 13.11.2024 im Farrenstall in Grötzingen. Zuvor findet eine gemeinsame Sitzung mit der Gemeinde Altheim zur Beratung des Feuerwehrbedarfsplans statt.

Anmeldung