25.03.2026,
17.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Allmendingen  am 25. März 2026 in Allmendingen

 

-Bekanntgabe der Beschlüsse-

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

 

Badekartenvorverkauf

Pünktlich zum Osterfest findet der Badekartenvorverkauf in der Zeit vom 26.03.2026 bis 17.04.2026 im Bürgerbüro des Rathauses statt. Bürgermeister Teichmann informierte des Weiteren, dass es auch dieses Jahr keine Preisanpassung gibt.

Regelbefreiungsantrag abgelehnt

Der Antrag nach § 4 des Kommunalen Regelbefreiungsgesetzes (KommRegBefrG) auf Befreiung von § 33a Naturschutzgesetz (NatSchG) vom 28.11.2025 hinsichtlich der Streuobstwiesen wurde durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung durch damit, dass dem Antragsbegehren Rechter Dritter entgehen stehen. Das Beteiligungsrecht der anerkannten Verbände würde durch die begehrte Aussetzung wegfallen und kann nicht mit dem Verweise der Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und einem möglichen Normenkontrollantrag durch einen anerkannten Umweltverband ausgeglichen werden. Zudem fällt § 33a Abs. 2 NatSchG als sog. „Jedermanns-Pflicht“ nicht unter den Anwendungsbereich des KommRegBefrG.

 

Willkommensfest Biosphärengebiet

Im Rahmen der Biosphärenwoche findet das Fest zur Erweiterung des Biosphärengebietes hinsichtlich des Beitritts neuer Gemeinden am 17.05.2026 in Münsingen statt. Alle sechs neuen Gemeinden werden willkommen geheißen. Es wird ein vielseitiges Programm mit Mitmachmöglichkeiten für Klein und Groß, Produktverkostung, Ausflugtipps, Film, Musik und kulinarische Highlights aus der Region geboten.

 

Förderbescheid Wegesanierung

Der Förderantrag zur Wegesanierung wurde bewilligt. Hierzu wurde Bürgermeister Teichmann zur persönlichen Übergabe des Förderbescheides durch Minister Haug in den Landtag nach Stuttgart am 14.04.2026 eingeladen.

 

 

 

TOP 2: Bekanntgabe nicht-öffentlicher Beschlüsse

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass gemäß der Vergaberichtlinie der Gemeinde Allmendingen in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates die Zuteilung der Bauplätze im Baugebiet Alte Gärtnerei erfolgte.

 

Da es in der Vergangenheit vereinzelt Kritik an der namentlichen Nennung der Erwerber gab, erfolgt die Bekanntgabe nach anwaltlicher Abklärung nun anonymisiert.

 

Die Bauplätze im Baugebiet Alte Gärtnerei wurden wie folgt zugeteilt:

 

Bauplatz Nachname Punkte Stadt
Bauplatz 01 – ca. 722 m² Herr D. 305 von 520 Allmendingen
Bauplatz 03 – ca. 539 m² Herr S. 275 von 520 Ehingen
Bauplatz 05 – ca. 462 m² Herr H. 230 von 520 Achstettten
Bauplatz 02 – ca. 677 m² Frau D. 155 vom 520 Allmendingen
Bauplatz 04 – ca. 477 m² Herr G. 125 von 520 Allmendingen

 

 

TOP 3: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ – Beratung und Beschlussfassung

 

  • Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB
  • Billigung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften
  • Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB

 

Verfahrensstand:

Am 30.07.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ n der Fassung vom 17.07.2025 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Nach amtlicher Bekanntmachung am 08.08.2025 lag der Bebauungsplan vom 11.08.2025 bis 19.09.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben.

 

Beteiligung der Behörden:

Erwartungsgemäß wurden von Seiten der beteiligten Behörden eine Reihe von Stellungnahmen abgegeben. Diese sind in der Anlage (Abwägung) aufgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der beigefügten Synopse aufbereitet und Abwägungsvorschläge erarbeitet.

 

Insgesamt sind keine kritischen oder nicht zu lösenden Stellungnahmen eingegangen.

Die Verwaltung wird in der Sitzung auf die Unterlagen eingehen.

 

Auf Grund von Änderungen in den planungsrechtlichen Festsetzungen, die die Grundzüge der Planung tangieren, wird eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

 

Zusammenfassung der geplanten Änderungen:

  • Anpassung des Baufeldes,
  • Ergänzung der ÖBV mit Zeltdach.

 

  • Änderung der Geschossigkeit in allgemein II Vollgeschosse,
  • Ergänzung max. zulässige Gebäudehöhe (GH) in Meter über EFH
  • Festlegung der EFH.

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Der vorgenommenen Abwägung öffentlicher und privater Belange gegen- und untereinander (§ 1 Abs. 7 BauGB) aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ in der Fassung vom 23.02.2026 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

 

  1. Aufgrund von § 4a (3) BauGB i.V.m. 4 (2) BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur erneuten Stellungnahme aufgefordert.

 

 

TOP 4: Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 485“, in Schwenksweiler – Beratung und Beschlussfassung

 

  • Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen
  • Billigung der Ergänzungssatzung
  • Beschluss über die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB

 

 

Verfahrensstand:

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen hat am 30.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 485“, in Schwenksweiler gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Die Bürger wurden über die Planungsziele frühzeitig informiert. Vom 11.08.2025 bis 19.09.2025 wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Beteiligung der Behörden:

Erwartungsgemäß wurden von Seiten der beteiligten Behörden eine Reihe von Stellungnahmen abgegeben. Diese sind in der Anlage (Abwägung) aufgeführt.

 

Anlass der Planung:

Es besteht der Wunsch, auf dem Grundstück Flst. Nr. 485 in Schwenksweiler 2 Wohngebäude zu erstellen. Auf Grund des angrenzenden Waldbestandes und einzuhaltender Abstände ist nur 1 Wohngebäude realisierbar.

 

Der Standort befindet sich im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Somit wäre das Vorhaben ohne landwirtschaftliche Privilegierung an dieser Stelle nicht möglich.

 

Das Plangebiet der Ergänzungsfläche ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Für die Errichtung des geplanten Wohngebäudes ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich.

Planungsziel:

der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist es, bislang als Außenbereich zu beurteilenden Flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und somit in den grundsätzlich bebaubaren Innenbereich einzubeziehen.

 

Die Ergänzungssatzung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein. § 34 Abs. 5 Satz 2 ermöglicht zum Zwecke der Ergänzung und Modifizierung des Zulässigkeitsrechts im nicht-beplanten Innenbereich die Aufnahme von einzelnen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 und 1a sowie § 1a BauGB in die Satzung. Die Gemeinde Allmendingen macht auf diese Weise Gebrauch von der Möglichkeit, entsprechend den Anforderungen im Satzungsgebiet einzelne Festsetzungen zu treffen.

 

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1.600 m² mit dem Flurstück Nr. 485. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die öffentliche Verkehrsfläche Heilenberg, Flurstück Nr. 486, Osten durch die öffentlichen Verkehrsfläche Am Seidenspinner, Flurstück Nr. 493 Süden durch die Flurstücke Nr. 485/1 und 485/2, Westen durch das Flurstück Nr. 483.

 

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig bei einer Befangenheit:

  1. Der vorgenommenen Abwägung öffentlicher und privater Belange gegen- und untereinander (§ 1 Abs. 7 BauGB) aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Anhörung von Bürgern und Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 485“, in Schwenksweiler in der Fassung vom 16.02.2026 wird gebilligt.

 

  1. Es wird die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

  1. Es wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

TOP 5: Baugesuch/e – Beratung und Beschlussfassung

 

  1. Bauvoranfrage: Neubau einer Maschinenhalle in Niederhofen, Ortsstraße 30, Flst. 737

 

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 35 BauGB.

 

 

TOP 6: Vergabe PV Freibad – Beratung und Beschlussfassung

Im Haushalt 2025/26 wurden Mittel für den Erwerb einer PV-Anlage für das Waldfreibad Allmendingen auf dem sanierten Dach der Umkleidekabinen eingestellt.

In einem weiteren Schritt wird geprüft, die gewonnene Energie mit einem Stromspeicher zu speichern, und für die Straßenbeleuchtung künftig zu nutzen.

 

Die Gemeinde Allmendingen hat auf dem Weg der beschränkten Ausschreibung die Lieferung incl. Montage angefragt. Das Gerüst kann von der Dachsanierung noch genutzt werden.

 

Die Leistung wurde bei vier Firmen angefragt. Hierfür gingen 2 Angebote ein.

 

Fa. Kneißle Energie aus Obermachtal                                        33.415,00€ netto

Bieter 2                                                                                        37.391,20€ netto

 

Der Gemeinderat Allmendingen stimmte einstimmig der Vergabe zur Lieferung und Montage an die Fa. Kneißle aus Obermachtal, zu einem Angebotspreis von 33.415,00€ zu

 

 

TOP 7: Änderung der Wasserversorgungssatzung – Beratung und Beschlussfassung

 

Grundsätzliche Informationen:

Im Zuge der Einführung der digitalen Funkwasserzähler wird eine Regelung der Wasserversorgungssatzung geändert, die den Einsatz elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul ausdrücklich zulässt und den Umgang mit den hierbei erhobenen Daten festlegt.

Die Gemeinde wird darin ermächtigt, zur Erfassung des Wasserverbrauchs elektronische Wasserzähler mit Funkmodul einzusetzen. Gleichzeitig wird in der Satzung konkret geregelt, welche Daten durch die Funkwasserzähler erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Hierzu zählen insbesondere die Zählernummer, der aktuelle Zählerstand, Verbrauchssummen für verschiedene Zeiträume, Durchflusswerte, Wasser- und Umgebungstemperaturen, Betriebs- und Ausfallzeiten sowie gegebenenfalls gespeicherte Alarmcodes.

 

Darüber hinaus wird festgelegt, zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden dürfen. Die über Funk übermittelten Daten dürfen insbesondere für folgende Zwecke genutzt werden:

 

  • zur Durchführung der Verbrauchsabrechnung bzw. Zwischenabrechnung,
  • zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage,
  • zur frühzeitigen Erkennung von Störungen wie Rohrbrüchen oder Leckagen in der Kundenanlage,
  • zur Information der Anschlussnehmer über ungewöhnliche oder auffällige Wasserverbräuche,
  • zur Bereitstellung eines Online-Portals, über das Anschlussnehmer ihre eigenen Zählerstände und Verbrauchsdaten einsehen können.

 

Gleichzeitig wird in der Satzung ausdrücklich festgelegt, dass eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken nicht zulässig ist. Zudem sind ausgelesene Daten zu löschen, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

Durch diese Regelungen wird eine rechtliche Grundlage für die Datenerhebung und Datenverarbeitung im Zusammenhang mit digitalen Funkwasserzählern geschaffen. 2

 

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss einstimmig:

Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung der Wasserversorgungs-satzung zum 01.05.2026.

 

 

TOP 8: Feststellung des Jahresabschlusses 2022, Rechenschaftsbericht – Beratung und Beschlussfassung

 

Grundsätzliche Informationen:

Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 ist der dritte Jahresabschluss der Gemeinde Allmendingen nach den gesetzlichen Regelungen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR).

 

Mit dem Übergang auf das NKHR ändern sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Darstellung und die Bestandteile des Jahresabschlusses als Gesamtwerk. Der Jahresabschluss besteht aus der Drei-Komponenten-Rechnung (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung). Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Damit wird ein vollständiges und transparentes Bild der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Allmendingen vermittelt.

 

Im Jahresabschluss werden die Ergebnisse des kommunalen Handelns ausgewiesen, nachdem über den Haushaltsplan zunächst kommunale Aufgaben in Anbetracht der dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel geplant wurden.

Das Jahr 2022 verlief für die Gemeinde Allmendingen schlechter als geplant. Die Einnahmen im Jahr 2022 haben sich negativ entwickelt. Ein großer Anteil entfällt hier auf die negative Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Geplant waren Einnahmen in Höhe von 3.700.000,00 €. Tatsächlich vereinnahmt wurde im Jahr 2022 lediglich ein Betrag von 1.976.131,55 €. Dies entspricht einer Planabweichung von 1.723.868,45 €.

 

Ging man bei der Haushaltsplanung von einem geplanten negativen ordentlichen Ergebnis von – 593.230,00 € aus, wurde das Jahr 2022 jedoch tatsächlich mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von – 1.440.692,89 € abgeschlossen.

Im Jahr 2022 konnte ein positives Sonderergebnis in Höhe von 51.322,66 € erzielt werden.

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses ist der entsprechenden Rücklage entnommen worden. Der positive Betrag des Sonderergebnisses ist der entsprechenden Rücklagen zugeführt worden.

Der Stand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses liegt zum Jahresende 2022 bei 3.503.569,21 €. Der Stand der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses liegt zum Jahresende 2022 bei 787.519,80 €. Diese Rücklagen dienen der Abdeckung von möglichen Fehlbeträgen der Folgejahre.

 

Das Gesamtergebnis stellt einen negativen Betrag in Höhe von – 1.389.370,23 € dar (Überschuss ordentliches Ergebnis und Überschuss Sonderergebnis).

 

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung hat sich ebenfalls gegenüber dem Haushaltsplan erheblich negativ entwickelt. Dieser stellt den Zahlungsverkehr dar, der auf der Ergebnisrechnung beruht. Geplant war ein Überschuss in Höhe von 169.360,00 €. Tatsächlich ergibt sich eine Verschlechterung um 1.617.838,00 € auf einen Betrag von – 1.448.478,00  €.

Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit lag bei – 2.553.565,04 €. Der Planansatz wurde mit – 2.705.970,00 € festgesetzt. Die Abweichung kommt unter anderem durch nicht abgerufene Zuschüsse im Jahr 2022 zustande. Diese wurden in den Folgejahren abgerechnet bzw. vereinnahmt. Zudem wurden weniger investive Auszahlungen für Grundstückskäufe und Baumaßnahmen getätigt.

Nach Berücksichtigung aller Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit, der Finanztätigkeit und der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen verbleibt ein Finanzierungsmittel-bedarf in Höhe von – 3.401.280,07 € (Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln).

 

Der tatsächliche Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 lag bei 4.445.561,44 €.

Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln betrug – 3.401.280,07 €.

Somit lag der Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 2022 bei 1.044.281,37 €.

 

Zum 01.01.2022 betrug die Bilanzsumme 60.673.802,16 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2022 um 595.353,30 € auf 61.269.155,46 €.

Die Erhöhung resultiert unter anderem aus Zugängen beim Sachvermögen (Hochwasserschutz, Sanierung Ortsdurchfahrt Schwörzkirch, Anbau Kindergarten St. Maria, Neubau Feuerwehrhaus Grötzingen, Breitbandausbau, Gewerbegebiet Winkeläcker Grötzingen).

Eine wichtige Position in der Bilanz ist das Eigenkapital. Hier gilt grundsätzlich, dass Überschüsse das Eigenkapital stärken und Fehlbeträge zu Lasten des Eigenkapitals gehen. Das Basiskapital änderte sich im Jahr 2022 um 11.434,94 € (Bereinigung Sonderkonto Riedäcker). Die Eigenkapitalquote, bezogen auf die Bilanzsumme, beträgt 43,5 % (Vorjahr: 43,9 %).

 

Die größten Investitionen stellen im Jahr 2022 der Hochwasserschutz, die Sanierung der Ortsdurchfahrt Schwörzkirch, der Anbau an den Kindergarten St. Maria, der Neubau des Feuerwehrhauses in Grötzingen, das Gewerbegebiet Winkeläcker in Grötzingen und der Breitbandausbau dar.

In den Folgejahren werden weitere Mittel für den Anbau an den Kindergartens                        St. Maria, den Neubau des Feuerwehrhauses in Grötzingen, das Gewerbegebiet Winkeläcker in Grötzingen und den Breitbandausbau gebunden sein. Weitere Investitionen stellen die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs LF20 und das Neubaugebiet Schelmenegert in Ennahofen dar. Zudem werden auch in den Folgejahren weitere Investitionen für die Renaturierung der Schmiech getätigt.

 

Die Gemeinde Allmendingen muss stets ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten im Blick behalten. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Deckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen in den Bereichen Wasser und Abwasser. Es gilt weiterhin die Maßgabe einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Dem Rechenschaftsbericht mit Anhang und Anlagen wird zugestimmt.
  2. Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 25.03.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:
    EUR
1. Ergebnisrechnung  
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 11.188.343,03
1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.629.035,92
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -1.440.692,89
1.4 Außerordentliche Erträge 76.896,51
1.5 Außerordentliche Aufwendungen -25.573,85
1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 51.322,66
1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -1.389.370,23
2. Finanzrechnung  
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.962.503,09
2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -11.410.981,09
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) -1.448.478,00
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.440.458,39
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -3.994.023,43
2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u.2.5) -2.553.565,04
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -4.002.043,04
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.216.408,25
2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -659.756,29
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 556.651,96
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -3.445.391,08
2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- u. Auszahlungen 44.111,01
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.445.561,44
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -3.401.280,07
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 1.044.281,37
3. Bilanz  
3.1 Immaterielles Vermögen 48.665,43
3.2 Sachvermögen 51.530.364,41
3.3 Finanzvermögen 7.714.462,71
3.4 Abgrenzungsposten 1.975.662,91
3.5 Nettoposition 0,00
3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 61.269.155,46
3.7 Basiskapital und Kapitalrücklage 26.667.695,17
3.8 Rücklagen 4.448.021,88
3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00
3.10 Sonderposten 18.991.373,69
3.11 Rückstellungen 176.724,73
3.12 Verbindlichkeiten 10.775.397,21
3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 209.942,78
3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 61.269.155,46

 

 

TOP 9: Feststellung der Jahresrechnung 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung

 

Grundsätzliche Informationen:

Im Wirtschaftsjahr 2022 konnte der Eigenbetrieb Wasserversorgung Allmendingen kein positives Ergebnis erzielen. Der geplante Fehlbetrag lag bei 35.550,00 €. Tatsächlich wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 38.057,85 € erwirtschaftet.

Der bilanzielle Verlustvortrag zum 31.12.2022 beträgt somit 165.233,77 €.

Grund für diese Entwicklung sind unter anderem höhere Aufwendungen in der Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen und des Baggers sowie durch Rohrbrüche verursachte Aufwendungen (Leitungsnetz und Asphaltarbeiten).

Im investiven Bereich wird sich der Druck auf den Vermögensplan (ab 2023 Liquiditätsplan) und auf den Erfolgsplan durch Baumaßnahmen in Form von Abschreibungen erhöhen.

Zum 31.12.2021 betrug die Bilanzsumme 2.026.261,17 €. Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2022 auf einen Betrag von 2.440.160,12 €.

 

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Dem Lagebricht mit Anhang wird zugestimmt.
  2. Auf Grund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 25.03.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Allmendingen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit folgenden Werten fest:

 

1.1 Bilanzsumme 2.440.160,12 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 2.082.175,44 €
das Umlaufvermögen 357.984,68 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 414.827,27 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 251.692,03 €
die Rückstellungen 21.000,00 €
die Verbindlichkeiten 1.752.640,82 €
1.2 Jahresfehlbetrag 38.057,85 €
1.2.1 Summe der Erträge 456.562,04 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 494.619,89 €
2. Verwendung des Jahresfehlbetrags
Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 38.057,85 €
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des
Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992, in der aktuellsten Fassung,
Entlastung erteilt.
Die Wasserversorgung Allmendingen erstrebt gemäß der Wasser-
versorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn.

 

 

TOP 10: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums

 

Finanzielle Lage der Gemeinde

Gemeinderat Kneer führte anhand der Abschlüsse der Jahre 2020 – 2022 aus, dass die Gemeinde von der Einkommens- und Gewerbesteuer abhängig ist. Da die aktuelle wirtschaftliche Lage kritisch zu bewerten ist, geht er davon aus dass im Jahr 2026 keine hohen Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten sind, um bittet daher um einen kurzen Zwischenbericht hinsichtlich des Doppelhaushaltes 2025/2026.

 

Steuerkraftsumme

Gemeinderat Dietz bat um Mitteilung zur aktuellen Steuerkraftsumme der Gemeinde, da nach seiner Einschätzung die Schlüsselzuweisung geringer ausgefallen ist bzw. ausfällt.

 

Kartonagen-Container

Gemeinderat Hammer bat um Bestellung eines weiteren Kartonagen-Containers. Dieser ist nach Mitteilung von Herrn Braun bereits bestellt und sollte zeitnah geliefert werden.

 

Dorfputzete

Gemeinderat Kneer und Gemeinderat Dr. Schuster informieren kurz, dass im Rahmen der Dorfputzete in Allmendingen 30 Säcke und auf den Lutherischen 11 Säcke Müll eingesammelt wurden.

 

Friedhof-Gestaltung

Gemeinderätin Reck regte an, ob für die Urnenwand und die Sternengräber nicht ein Gabentisch errichtet werden könnte, sodass Angehörige die Möglichkeit haben hier Blumen niederzulegen.

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