21.01.2026,
17.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Allmendingen  am 21. Januar 2026 in Allmendingen

-Bekanntgabe der Beschlüsse-

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

 

Bürgermeister Teichmann gab folgendes bekannt:

 

Partnerschaftstreffen Mai 2026

Nach aktuellem Stand werden ca. 60 – 70 Personen aus Querqueville zum Partnerschaftstreffen anreisen. Für die Gäste werden noch Übernachtungsmöglichkeiten gesucht. Bürgermeister Teichmann bat um Rückmeldung aus dem Gremium und der Gemeinde, wer noch Personen aufnehmen kann.

 

Nachreichung Information zur letzten Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Teichmann reichte die noch ausstehende Information zur Abwassersatzung aus der vergangenen Sitzung nach. Die Mehrkosten im Jahr 2021 sind auf die erhöhte Betriebskostenumlage für die Sammelkläranlage Ehingen zurückzuführen. Im Jahr 2021 lag die Betriebskostenumlage insgesamt bei rd. 228.000 € und führte zu einer Nachzahlung in Höhe von 54.285,33 €. Dies resultiert aus höheren Kosten für die Schlammentsorgung und aus Mehraufwendungen bei den Unterhaltungsmaßnahmen.

 

Ausbau Ortsdurchfahrt Pfraunstetten

Am 11.02.2026 um 18.00 Uhr findet die Informationsveranstaltung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt in Pfraunstetten statt. Die Ausschreibung der Arbeiten läuft bereits.

 

 

TOP 2: Bestätigung des neu gewählten Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Grötzingen

 

Im Zuge der Hauptversammlung der FFW Grötzingen (Lutherische Berge) am 1. November 2025 stand die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters an. Die Amtszeit endet jeweils zum 31. Mai 2026.

– Herr Thomas Baur war zu diesem Zeitpunkt Abteilungskommandant und stellte sich auch für eine weitere Amtsperiode von 5 Jahren zur Wahl

 

– Herr Werner Schüle war zu diesem Zeitpunkt stellv. Abteilungskommandant und stellte sich nicht für eine weitere Amtsperiode von 5 Jahren zur Wahl.

 

– Herr Nikolai Schrade war zu diesem Zeitpunkt stellv. Abteilungskommandant und stellte sich nicht für eine weitere Amtsperiode von 5 Jahren zur Wahl.

 

– Herr Markus Haupt stellte sich für eine Amtsperiode von 5 Jahren zum stellv. Abteilungskommandant zur Wahl.

 

Das Wahlergebnis ergab, dass Herr Thomas Baur einstimmig für weitere 5 Jahre in seinem Amt gewählt wurde. Herr Markus Haupt wurde für 5 Jahre zum stellvertretenden Abteilungskommandant gewählt.

 

Gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz wird der Abteilungskommandant sowie sein Stellvertreter nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt:

 

Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten oder eines Stellvertreters kann die Amtszeit für den Nachfolger verkürzt werden; das Nähere ist durch Satzung zu regeln. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten oder zu deren Stellvertreter. Die Bestellung nach Satz 3 endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Satz 1. Der Feuerwehrkommandant, die Abteilungskommandanten und die Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.

 

Der Gemeinderat bestätigte einstimmig die Wahl von

Herrn Thomas Baur zum Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Grötzingen (Lutherische Berge) für weitere 5 Jahre

und

Herrn Markus Haupt zum stellvertretenden Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Grötzingen (Lutherische Berge) für 5 Jahre

 

 

TOP 3: Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben – Beratung und Beschlussfassung

 

In Pfraunstetten werden auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation

angeschlossen sind, Kleinkläranlagen betrieben und geschlossene Gruben zur Sammlung von Abwasser genutzt.

 

Die Abfuhr erfolgt durch die Firma Mantz Stadthygiene GmbH & Co.KG an die Kläranlage

Ehingen, wodurch die Stadt Ehingen als Entsorger agiert und hierfür ein Entgelt verlangt.

Aufgrund der Gebührenanpassungen der Stadt Ehingen und der Firma Mantz Stadthygiene GmbH & Co.KG ist eine Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben notwendig. Die Gebührenerhöhungen sind der Anlage „Kalkulation der Gebühren zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben“ zu entnehmen.

 

Die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben muss wie folgt geändert werden:

 

  • 9 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung:

 

Die Abfuhrgebühr einschließlich Entsorgung beträgt

  • bei Kleinkläranlagen                                        65,72 €

für jeden m³ Schlamm;

  • bei geschlossenen Gruben                             36,56 €

für jeden m³ Abwasser.

 

Für Landwirte, welche die Abfuhr mit einem eigenen Fahrzeug durchführen, beträgt die Gebühr

  • bei Kleinkläranlagen                                        32,40 €

für jeden m³ Schlamm;

  • bei geschlossenen Gruben                               3,24 €

für jeden m³ Abwasser.

 

Für Einzelgrubenentleerung werden als Mindestmenge 6 m³ abgerechnet. Bei Sammelfuhren über 6 m³ wird die tatsächliche Menge jeder Grube abgerechnet.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben zum 01. Februar 2026.

 

 

TOP 4: Empfehlungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Allmendingen-Altheim – Beratung und Beschlussfassung

 

  1. Änderung Wohnbaufläche Allmendingen „Witzensteige“

Änderung der landwirtschaftlichen Fläche auf den Flurstücken 505/4; 505/5 (Weg); 507

(Weg); 511; 513/1; 513/2 und 513/3, sowie Teilen von 503 und 512 zur geplanten Wohnbaubaufläche und Grünfläche

 

Zur Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen hat die Gemeinde Allmendingen nach Prüfung unterschiedlicher Flächen im Gewann Witzensteige Potenzialflächen erfasst. Der Planbereich schafft im Osten Allmendingens einen neuen Ortsrand und eine abgerundete Orteingangssituation. Für das Plangebiet liegt eine Bebauungs- und Erschließungsstudie vor, die Grundlage eines aufzustellenden Bebauungsplans bildet.

 

Da dieser Bebauungsplan nicht aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim in der Sitzung am 16.01.2025 die Änderung des FNPs für den Planbereich beschlossen.

 

Mit den Unterlagen zum Planvorentwurf wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange in der Frist vom 17.02.2025 bis 11.04.2025 durchgeführt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen werden die Abwägungsvorschläge gemäß beiliegender Quertabelle unterbreitet.

 

Zwischenzeitlich wurde die städtebauliche Planung bezüglich Erschließung, Gebietsnutzung, schalltechnische Einschätzung und Ökologie vertiefend untersucht. Hieraus ergeben sie Änderungen des Flächenzuschnitts und der geplanten Gebietsfestsetzung im Bebauungsplan, ausschließlich als Wohngebiet mit ausreichendem Abstand zum westlich liegenden Gewerbegebiet. Nach Süden wird die Abstandszone zum Naturschutzgebiet vergrößert und der Gewässerrandstreifen zum Aschenbach berücksichtigt.

 

Die zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplans ist nun im Entwurf auf diesen Planungsstand zur städtebaubaulichen Entwurfsebene angepasst; gegebenenfalls weitere Änderungen zum Bebauungsplan sollten im Rahmen der Ausformung des Flächennutzungsplans möglich sein.

 

Die dargestellte Wohnbaufläche des FNP-Änderungsentwurfs umfasst rund 2,8 ha Wohnbaufläche. Um weitere Außenbereichsflächen als geplante Bauflächen im Flächennutzungsplan darstellen zu können, müssen gemäß raumordnerischer Vorgabe entsprechende Bauflächen an anderer Stelle zurückgenommen werden.

 

Es soll die Flächenherausnahme östlich der Schmiech (AL3 im gültigen FNP mit ca. 2,0 ha) weiterverfolgt werden. Eine Umsetzung dieser Fläche erscheint aus unterschiedlichen Gründen, u.a. aufgrund der Immissionssituation zum Gewerbe und der Hochwassersituation, mittelfristig als schwierig. Mit der FNP 1. Teilfortschreibung 2021 wurde die Fläche zur “Rahmenplanung-Süd“ bereits an die tatsächliche Erschließungssituation der Riedäckerstraße angepasst und eine zukünftige Sonderbaufläche für eine Ergänzung des Versorgungsstandorts aufgenommen. Die Flächenreduzierung hierbei gegenüber dem bis dahin gültigen FNP (aus 2001) von knapp 1,0 ha wird in die Bilanz einbezogen, so dass die Neuausweisungsfläche der 5. Änderung als ausgeglichen angesehen werden kann.

Mit dem nun ausgearbeiteten Planentwurf kann die Veröffentlichung durch Einstellen in das Internet sowie durch Auslegung durchgeführt werden.

 

Der Gemeinderat empfahl einstimmig dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Allmendingen-Altheim zu beschließen, das Verfahren zur

  1. a) 5. Änderung Wohnbaufläche Allmendingen „Witzensteige“ des Flächennutzungsplans 2015 (in Kraft getreten am 02. November 2001) mit Teilfortschreibung 2021 (in Kraft getreten am 19.03.2021), mit der Billigung des Planentwurfs und dem Beschluss zur Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Die Planunterlagen sollen in das Internet eingestellt und die Auslegung durchgeführt werden.

 

 

TOP 5: Bau-Turbo – allgemeine Informationen

Viele Bebauungspläne im Gemeindegebiet Allmendingen enthalten Festsetzungen, die aus heutiger Sicht die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum erschweren. Dies betrifft insbesondere die Begrenzung auf ein Vollgeschoss, geringe Trauf- und Firsthöhen, niedrige GRZ/GFZ sowie eng gesetzte Baugrenzen.

Der Bau-Turbo (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) ist eine zum Teil zeitlich befristete Sonderregelung die ermöglicht, durch Abweichung von üblichen Bauvorschriften und die Erleichterung von Genehmigungen den Wohnungsbau zu beschleunigen, indem sie Bürokratie abbaut und Planungsverfahren verkürzt.

 

Rechtliche Grundlage

  •  31 Abs. 3 BauGB – Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
  • 34 Abs. 3b BauGB – Befreiung bei Vorhaben im Innenbereich
  •  246e BauGB – zeitlich befristete Erleichterung zur Schaffung von Wohnraum
  •  36a BauGB – Zustimmung der Gemeinde

 

Sachlicher Anwendungsbereich:

  • Innenbereich gem. §§ 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b und 246e Abs. 1 BauGB
  • Außenbereich gem. § 246e Abs. 1 BauGB

 

Zeitlicher Anwendungsbereich:

  • Dauerhafte Regelung gem. §§ 31 Abs. 3 und 34 Abs 3b BauGB
  • Befristete Regelung gem. 246e BauGB bis 31.12.2030

 

Was der Bau-Turbo bewirkt:

  • Schnellere Genehmigungen: Ermöglicht schnellere Verfahren, indem Gemeinden von bestimmten Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen können, ohne Bebauungspläne ändern zu müssen
  • Mehr Flexibilität: Schafft Möglichkeiten für Wohnungsbau in unbeplanten Innenbereichen oder bei Nutzungsänderungen (z. B. von Gewerbe zu Wohnen), was vorher oft schwierig war
  • Erleichterungen: Betrifft auch Ausbauten und Aufstockungen, die ohne zusätzliche Genehmigungen möglich werden können

 

Wichtige Voraussetzungen:

  • Antragserfordernis: Im Rahmen des Bauantrages sind Abweichungen/Befreiungen gesondert zu beantragen.
  • Zustimmung der Kommune: Die Anwendung der Regeln hängt von der Zustimmung der Gemeinde ab, die auch Auflagen (z.B. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages) festlegen kann.
  • Keine erheblichen Umweltbelastungen: Es dürfen keine gravierenden Umweltauswirkungen zu erwarten sein.

 

Zielsetzung

Ziel ist es, Eigentümern in bereits beplanten Wohngebieten zu ermöglichen, maßvoll mehr Wohnraum zu schaffen – sei es durch Aufstockung, Anbau oder Neubau – ohne dass hierfür aufwändige Bebauungsplanänderungen erforderlich sind.

Diese Befreiungen sollen für Aufstockungen, An- und Neubauten innerhalb bestehender Baugebiete möglich sein. Die Anwendung erfolgt im Einzelfall durch das Bauamt im Benehmen mit der unteren Baurechtsbehörde. Dabei sind stets Nachbarbelange, Brandschutz, Entwässerung und Umweltwirkungen zu prüfen.

 

 

TOP 6: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

 

  1. Bauvoranfrage: Neubau Wohnhaus mit Garage in Allmendingen, An der kleinen Schmiech, Flst. 167/2

 

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

 

 

  1. Bauvoranfrage: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten in Allmendingen, Finstergasse 3 und 5, Flst. 176/1 und 176/6

 

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 57 LBO i.V.m. § 34 BauGB.

 

 

  1. Baugesuch: Regenwasserbehälter und Technikgebäude in Allmendingen-Schwörzkirch, Härlteweg 4, Flst. 981

 

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 35 BauGB.

 

 

 

TOP 7: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ – Beratung und Beschlussfassung

 

Am 30.07.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ n der Fassung vom 17.07.2025 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Nach amtlicher Bekanntmachung am 08.08.2025 lag der Bebauungsplan vom 11.08.2025 bis 19.09.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung abgegeben.

 

Beteiligung der Behörden:

Erwartungsgemäß wurden von Seiten der beteiligten Behörden eine Reihe von Stellungnahmen abgegeben. Diese sind in der Anlage (Abwägung) aufgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der beigefügten Synopse aufbereitet und Abwägungsvorschläge erarbeitet.

 

Insgesamt sind keine kritischen oder nicht zu lösenden Stellungnahmen eingegangen.

Die Verwaltung wird in der Sitzung auf die Unterlagen eingehen.

 

Zusammenfassung der geplanten Änderungen

  • Anpassung des Baufeldes,
  • Ergänzung der ÖBV mit Zeltdach

 

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ gem. Lageplan vom 17.07.2025 werden im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ in der Fassung vom 13.01.2026 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

 

  1. Aufgrund von § 4a (3) BauGB i.V.m. 4 (2) BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur erneuten Stellungnahme aufgefordert.

 

 

TOP 8: Einwohnerfragestunde gem. § 33 Abs. 4 GemO

 

– keine –

 

 

TOP 9: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums

 

Nächste Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 25.02.2026 um 18.00 Uhr, da um 17.30 Uhr die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses stattfindet.

 

Glasfaserausbau

Gemeinderat Hammer erkundigte sich zum aktuellen Stand des Glasfaserausbaus, ob die Arbeiten im geplanten Zeitfenster durchgeführt werden. Bürgermeister Teichmann führte hierzu aus, dass es in den Ortsteilen bzgl. der OEW-Ausbaus kleine Verzögerungen gibt da der Betreiber im Ost-Alb-Kreis eine Diskriminierungsklage erhalten hat. Herr Braun ergänzte diesbezüglich, dass die Tiefbauarbeiten in Niederhofen abgeschlossen sind und die Tiefbauarbeiten von Justingen in Richtung Lutherische Berge laufen.

Zum NetcomBW-Ausbau in der Kerngemeinde liegen keine aktuellen Informationen vor. Der Ausbau ist für Sommer bzw. Herbst 2026 geplant.

 

Alte Gärtnerei

Gemeinderat Hammer erkundigte sich im Rahmen der Bauplatzausschreibung, wann die Bauplätze hergerichtet werden. Bürgermeister Teichmann führte hierzu aus, dass am Freitag, 23.01.2026 ein Termin mit der Landsiedlung geplant ist.

 

Mitteilungsblatt – Verkündungen

Gemeinderat Hammer erkundigte sich, ob die Verkündungen des Ministeriums, des Regierungspräsidiums und vor allem des Landratsamtes so umfangreich im Mitteilungsblatt abgedruckt werden müssen. Bürgermeister Teichmann bejahte dies. Die Verkündungstexte sowie die Rechtsverordnungen müssen vollständig abgedruckt werden.

 

 

Anmeldung