30.07.2025,
17.30 Uhr

Gemeinderatssitzung

Sitzungsbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.07.2025 im Sitzungssaal des Bürgerhauses in Allmendingen

 

 

TOP 1: Mitteilungen und Verwaltungsangelegenheiten

Bürgermeister Teichmann gab Folgendes bekannt:

Leistungsabzeichen Feuerwehr
Bürgermeister Teichmann sprach seinen Dank an die Feuerwehrmitglieder aus, die mit zwei Mannschaften erfolgreich das silberne Leistungsabzeichen absolviert haben. Er gratulierte den Feuerwehrmitgliedern für diesen Erfolg.

 

Waldfreibadfest 

Bürgermeister Teichmann bedankte sich beim Förderverein Waldfreibad und beim DLRG für die Ausrichtung des Waldfreibadfests zum 60.-jährigen Jubiläum. Der Gemeinderat nahm mit einem Team erfolgreich am Gaudi-Wettkampf teil. Ebenfalls haben französische Schwimmer bei der Veranstaltung teilgenommen.

 

Ergebnis Stromausschreibung
Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass fünf Unternehmen zusammen mit der Gemeinde Altheim angeschrieben wurden. Das Unternehmen Erdgas Südwest war das wirtschaftlichste mit einer Lieferzeit von 36 Monaten.

Der Strompreis liegt bei 8,2 ct zzgl. der Umsatzsteuer und der Netzentgelte.

Der Aufschlag zum Börsenpreis ist relativ gering.

 

Alte Gärtnerei

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass der Baubeginn der Erschließungsmaßnahmen im Bereich „Alte Gärtnerei“ nach der Sommerpause sein wird.

 

NetCom BW

Bürgermeister Teichmann informierte darüber, dass der Breitbandausbau im Kerngebiet durch die NetCom BW erfolgt. Die NetCom BW hat angeboten, den Ausbau im Kernort zu übernehmen, wenn 40 % der Haushalte einen Anschluss abnehmen. Die Quote liegt nun bei 53 %.

Bürgermeister Teichmann wünschte allen Schülerinnen und Schülern einen schönen Ferienstart und erholsame Ferien und hofft auf ein schönes sowie trockenes FiZ-Fest am kommenden Wochenende.

 

 

TOP 2: Spendenbericht 1. Halbjahr 2025

Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass im ersten Halbjahr 2025 sehr viele Spenden bei der Gemeinde eingegangen sind. Gemäß Spendenbericht sind insgesamt fast 600 € für den Kindergarten LuBe in Weilersteußlingen, 2.850 € für das FiZ-Fest, rund 3.000 € für die Defibrillatoren und 2.150 € für das Feuerwerk im Rahmen des Jubiläums der Städtepartnerschaft eingegangen.

Bürgermeister Teichmann bedankte sich bei allen Spenderinnen und Spendern. Vor allem bei den Spenderinnen und Spendern für die Defibrillatoren, da es hier um die Gesundheitsfürsorge geht.

Zuwendungsgeber/in Betrag bzw. Gegenstand
und (geschätzter) Wert
von dem/der Zuwendungsgeber/in
gewünschter Verwendungszweck
Schalltec GmbH & Co. KG 80,68 € Kiga Lube
Bergemer Stoppelcross 500,00 € Kiga Lube
Schwenk Zement GmbH & Co. KG 1.000,00 € FiZ
Allgaier Agrarhandel GmbH 1.500,00 € FiZ
Denkinger Internationale 350,00 € FiZ
Sparkasse Ulm 2.000,00 € Defibrillator
Rewe Dejvid Skender OHG 100,00 € Feuerwerk
Adolf Mayer GmbH 1.000,00 € Feuerwerk
Sparkasse Ulm 250,00 € Feuerwerk
Schalltec GmbH & Co. KG 1.011,50 € Lieferung und Montage Haltekonstruktion Defibrillator Ennahofen
Privatperson 150,00 € Feuerwerk
Privatperson 100,00 € Feuerwerk
Privatperson 50,00 € Feuerwerk
Privatperson 500,00 € Feuerwerk

Der Gemeinderat nahm die Spenden einstimmig an.

 

TOP 3: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Heilenberg -Änderung“ im Bereich am Seidenspinner 8 – Beratung und Beschlussfassung

-Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten

Verfahren nach § 13a BauGB

-Billigung des Bebauungsplanentwurfes mit örtlichen Bauvorschriften

-Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 

Bürgermeister Teichmann begrüßte Herr Waßmann vom Büro Planwerkstatt am Bodensee zu diesem Tagesordnungspunkt, der durch die nächsten 5 Tagesordnungspunkt geführt hat.

Herr Waßmann stellte sich und sein Büro in Langenargen kurz vor und erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.

Sachstandsbericht:

Auf einer Teilfläche des ehemaligen Flurstückes Nr. 485/3 – mittlerweile geteilt und eigenständig als Flurstück Nr. 485/4 – ist der Neubau eines weiteren Wohngebäudes – geplant.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Heilenberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebäude geschaffen werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit Nachverdichtungspotential handelt und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Fläche für die Bebauungsplanänderung beträgt lediglich 650 m².

Nachdem die Grundfläche des Änderungsbereichs weniger als 2 ha beträgt, ist für die Änderung § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB maßgebend. Die Verfahrensvoraussetzungen sind aus Sicht der Verwaltung im vorliegenden Fall gegeben. Nachdem hier nur der Bestand neu überplant wird, kann auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB verzichtet werden.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

 

Nach der Beratung fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:

 

  1. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Heilenberg – Änderung“ gem. Lageplan vom 17.07.2025 werden im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der örtlichen Bauvorschriften „Heilenberg – Änderung“ in der Fassung vom 17.07.2025 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Aufgrund von § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

TOP 4: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ im Bereich Haselweg 29 – Beratung und Beschlussfassung

-Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten

 Verfahren nach § 13a BauGB

-Billigung des Bebauungsplanentwurfes mit örtlichen Bauvorschriften

-Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

 

Herr Waßmann erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.

 

Sachstandsbericht:

Auf dem Flurstückes Nr. 837/3 ist der Neubau eines Wohngebäudes – geplant.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Büchel II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebäude geschaffen werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit Nachverdichtungspotential handelt und keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Fläche für die Bebauungsplanänderung beträgt lediglich 780 m².

Nachdem die Grundfläche des Änderungsbereichs weniger als 2 ha beträgt, ist für die Änderung § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB maßgebend. Die Verfahrensvoraussetzungen sind aus Sicht der Verwaltung im vorliegenden Fall gegeben. Nachdem hier nur der Bestand neu überplant wird, kann auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB verzichtet werden.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

 

Nach der Beratung fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:

 

  1. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ gem. Lageplan vom 17.07.2025 werden im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der örtlichen Bauvorschriften „Auf dem Büchel II – Änderung“ in der Fassung vom 17.07.2025 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Aufgrund von § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

 

TOP 5: Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 485“ in Allmendingen – Beratung und

Beschlussfassung

-Aufstellungsbeschluss

-Billigung der Ergänzungssatzung

-Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

 

Herr Waßmann erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.

 

Sachstandsbericht:

Es besteht der Wunsch, auf dem Grundstück Flst. Nr. 485 in Allmendingen 2 Wohngebäude zu erstellen. Auf Grund des angrenzenden Waldbestandes und einzuhaltender Abstände ist nur 1 Wohngebäude realisierbar.

Der Standort befindet sich im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Somit wäre das Vorhaben ohne landwirtschaftliche Privilegierung an dieser Stelle nicht möglich.

Das Plangebiet der Ergänzungsfläche ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Für die Errichtung des geplanten Wohngebäudes ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich.

 

Nach der Beratung fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 485“, in Allmendingen gem. Lageplan vom 17.07.2025 wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 485“, in Allmendingen in der Fassung vom 17.07.2025 wird gebilligt.

 

  1. Es wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

TOP 6: Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 920“ in Schwörzkirch – Beratung und

Beschlussfassung

-Aufstellungsbeschluss

-Billigung der Ergänzungssatzung

-Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

 

Herr Waßmann erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.

Sachstandsbericht:

Es besteht der Wunsch, auf der nördlichen Teilfläche des Grundstückes Flst. Nr. 920 in Schwörzkirch 2 Wohngebäude zu erstellen.

Der Standort befindet sich im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Somit wäre das Vorhaben ohne landwirtschaftliche Privilegierung an dieser Stelle nicht möglich.

Das Plangebiet der Ergänzungsfläche ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Für die Errichtung des geplanten Wohngebäudes ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich.

 

Nach der Beratung fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 920“, in Schwörzkirch gem. Lageplan vom 17.07.2025 wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 920“, in Schwörzkirch in der Fassung vom 17.07.2025 wird gebilligt.

 

  1. Es wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

TOP 7: Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 3018“ in Hausen – Beratung und

Beschlussfassung

-Aufstellungsbeschluss

-Billigung der Ergänzungssatzung

-Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

 

Herr Waßmann erläuterte die Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation.

Sachstandsbericht:

Es besteht der Wunsch, auf der östlichen Teilfläche des Grundstückes Flst. Nr. 3018 in Hausen 1 weiteres Wohngebäude zu erstellen.

Der Standort befindet sich im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Somit wäre das Vorhaben ohne landwirtschaftliche Privilegierung an dieser Stelle nicht möglich.

Das Plangebiet der Ergänzungsfläche ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Für die Errichtung des geplanten Wohngebäudes ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich.

 

Nach der Beratung fasste das Gremium folgenden einstimmigen Beschluss:

 

  1. Die Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 3018“, in Hausen gem. Lageplan vom 17.07.2025 wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück Nr. 3018“, in Hausen in der Fassung vom 17.07.2025 wird gebilligt.

 

  1. Es wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

TOP 8: Vergabe von Abdichtungsarbeiten bei der Schule Allmendingen – Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass für die Maßnahme ein Bescheid über einen Ausgleichstockantrag in Höhe von 80.000 € eingegangen ist. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Fachförderung gestellt. Die Entscheidung hierzu steht derzeit noch aus. Um mit der Maßnahme beginnen zu können wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt.

Bürgermeister Teichmann erläuterte die Sitzungsvorlage wie folgt:

In der Schule in Allmendingen wurden mehrere Undichtigkeiten vom Flachdach festgesellt. Dadurch dringt Wasser in das Gebäude ein. Somit wird die Sanierung bzw. Abdichtung des Flachdachs unumgänglich. Die Gemeinde Allmendingen hat auf dem Weg der beschränkten Ausschreibung die Arbeiten zur o.g. Maßnahme ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde an 6 Firmen versendet. Die Angebotseröffnung fand am 07.07.2025 um 14 Uhr im Rathaus Allmendingen, Hauptstraße 16 in 89604 Allmendingen statt. Von 4 Firmen wurden die Angebote vor der Öffnung des ersten Angebotes fristgerecht auf direktem Weg oder per Post in einem unversehrten Umschlag vorgelegt.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat Allmendingen stimmt der Vergabe von Abdichtungsarbeiten in der Schule Allmendingen an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Spohn GmbH aus Laupheim, zum Angebotspreis von 115.078,56 € brutto, zu.

 

TOP: 9 Vergabe zur Beschaffung von digitalen / fernauslesbaren Wasserzählern –

Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Teichmann erläutert die Sitzungsvorlage wie folgt:

Die bisherigen Wasserzähler sollen durch digitale Wasserzähler ersetzt werden. Die Wirtschaftlichkeit der Umstellung wurde bereits im technischen Ausschuss vom 25.09.2024 festgestellt und ein entsprechender Grundsatzbeschluss zur Einführung gefasst. Bei der Einführung sollen sämtliche bisherige Wasserzähler ausgetauscht werden. Das System der digitalen Wasserzähler soll innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft für beide Gemeinden und Teilorte gemeinschaftlich und einheitlich eingeführt werden. Mithilfe der digitalen Wasserzähler können die Zählerstände künftig von der Verwaltung direkt ausgelesen werden und die Bürgerinnen und Bürger müssen die Zählerstände nicht mehr ablesen und mitteilen. Um die Zähler auslesen zu können, muss jedoch das bereits vorhandene LoraWan-Funknetz ausgebaut werden.

Vorteile sind:

  • Da die Zählerstände systemseitig ausgelesen werden, reduziert sich auch die Fehleranfälligkeit beim Übermitteln der Zählerstände erheblich. Bisher werden von den Bürgern immer wieder fehlerhafte Zählerstände an die Gemeinde gemeldet. So wird der Aufwand sowohl bei den Bürgern als auch bei der Verwaltung reduziert.
  • Verringert die Kosten da durch das Stichprobenverfahren die Eich-Zyklen der Wasserzähler von 6 Jahren zweimal bis zu 12 Jahre verlängert werden. Ein Wechsel (Ersatzbeschaffung) und Aufwand (z.B. durch Bauhof) ist somit weniger häufig nötig.
  • Die Digitalisierung vermindert den Verwaltungsaufwand bei der Wasserversorgung um ca. 20%.
  • Ermöglicht die Identifizierung von Leckagen: Haushalte können bei Auffälligkeiten entsprechend informiert werden. Ein eigenes Auslesen der Wasserzähler mittels App-Lösung ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Der Betreiber arbeitet jedoch an einer Lösung.

 

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmendingen stimmt der Vergabe zur Beschaffung von digitalen/fernauslesbaren Wasserzählern an die wirtschaftlichste Bieterin, die Netzte BW aus Stuttgart, zu.

 

 

TOP 10: Baugesuche – Beratung und Beschlussfassung

Frau Dietz stellte die Baugesuche vor: 

  1. Baugesuch: Errichtung einer Jurte in Pfraunstetten, Öpfingerstraße 1, Flst. 1062

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass der Ortschaftsrat sein Einvernehmen bereits erteilt hat.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 49 LBO i.V.m. § 30 BauGB.

 

  1. Baugesuch: Umnutzung Pferdestall und Leergutlager – Hofladen zu Aufenthalts- und Veranstaltungsraum in Allmendingen, Finstergasse 6, Flst. 431

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 52 LBO i.V.m. § 34 BauGB.  

 

TOP 11: Einwohnerfragestunde gem. § 33 Abs. 4 GemO

Bürgermeister Teichmann eröffnete die Einwohnerfragestunde.

Eine Einwohnerin erläuterte, dass vom Katholischen Verwaltungszentrum Ehingen im Rahmen eines Elternbriefs mitgeteilt wurde, dass es ab dem 01.09.2025 nicht mehr möglich ist, dass die Kindergartenkinder vom Hochsträß mit dem Bus in den Kindergarten St. Maria fahren. Der Hintergrund ist die nicht gewährleistete Aufsichtspflicht während der Busfahrt. Die Einwohnerin erkundigte sich, ob gemeinsam mit der Gemeinde nach einer Lösung gesucht werden kann. Bürgermeister Teichmann teilte mit, dass er gerne bei Gesprächen mit dem Katholischen Verwaltungszentrum unterstützt und dass die betroffenen Eltern gerne zu einem Termin ins Rathaus kommen können.

 

TOP 12: Verschiedenes / Fragen und Anregungen des Gremiums

Bürgermeister Teichmann terminierte die nächste Gemeinderatssitzung auf den 24.09.2025 im Sitzungssaal des Bürgerhauses.

 

Ortsschild

Gemeinderat Hammer wies darauf hin, dass das Ortsschild an der Katzensteige bereits seit einiger Zeit fehlt.

Bürgermeister Teichmann gab bekannt, dass ein neues Schild bereits bestellt ist.

Gemeinderat Hammer erkundigte sich, ob die Schilder nicht so befestigt werden können, dass diese besser gegen Vandalismus geschützt sind.

Bürgermeister Teichmann merkte an, dass die Schilder bereits mit Nieten befestigt werden.

 

Starkregen

Gemeinderat Kneer führte aus, dass bei den letzten Starkregengüssen einige Bäche, wie die „Kleine Schmiech“, sehr stark angestiegen sind. Hier muss dringend der Bachbettlauf ausgemäht werden, um ein Überlauf zu verhindern.

Bürgermeister Teichmann erläuterte, dass das Wassergras immer wieder gemäht wird und dass dies an dieser Stelle nächste Woche auch wieder erfolgen wird. Weiter erläuterte er, dass der Anstieg der Gewässer mit anderen Faktoren zusammenhängt und dass seit einiger Zeit ein Austausch mit dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium stattfindet und entsprechende Lösungsansätze erarbeitet werden.

Gemeinderat Lohrmann erkundigte sich, ob es die Situation schon mal gab, dass ein Bach übergelaufen ist.

Bürgermeister Teichmann führte aus, dass dies vor etwa 70 Jahren der Fall war.

Gemeinderat Hammer ergänzte, dass es wichtig ist, dass man das Thema im Auge behält und dass die Bürgerschaft sieht, dass Lösungen gesucht und umgesetzt werden.                Gemeinderat Schmidt erkundigte sich, ob die Versandung in der Marienstraße bereits durchgeführt wurde.

Bürgermeister Teichmann informierte, dass hierzu eine Genehmigung der untere Wasserbehörde zur Ausbaggerung der Schmiech notwendig ist. Teilweise erfolgt sogar eine Überprüfung des Regierungspräsidiums, als obere Wasserbehörde.

Gemeinderat Geprägs merkte an, dass es sinnvoll ist, das Thema Hochwasser und Starkregen in einer Sitzung des technischen Ausschusses zu behandeln und dass nicht nur der Kernort, sondern auch die Teilorte begutachtet werden müssen, um Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Folgen treffen zu können.

Bürgermeister Teichmann befürwortete dies und nimmt dieses Thema gerne auf die nächste Tagesordnung der Sitzung des technischen Ausschusses auf.

 

Anmeldung